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Alkohol und Zigaretten an Kinder: Ich erwarte konsequentes Durchgreifen vom Oberbürgermeister

3 min geschätz­te Lese­dau­er

Wer Alko­hol oder Ziga­ret­ten an Kin­der ver­kauft, ver­letzt eine grund­le­gen­de Ver­ant­wor­tung. Der Schutz jun­ger Men­schen muss schwe­rer wie­gen als der Umsatz an der Laden­the­ke. Des­halb erwar­te ich vom Köl­ner Ober­bür­ger­meis­ter eine kla­re Hal­tung und kon­se­quen­tes Han­deln gegen Händ­ler, die den Jugend­schutz miss­ach­ten.

Test­käu­fe sind dafür ein wich­ti­ges Instru­ment. Schon im Juli berich­te­te der Köl­ner Stadt-Anzei­ger über zahl­rei­che Ver­stö­ße bei Kon­trol­len durch das Ord­nungs­amt. Sol­che Kon­trol­len müs­sen fort­ge­führt wer­den und spür­ba­re Kon­se­quen­zen haben. Es reicht nicht, Ver­stö­ße fest­zu­stel­len, Knöll­chen zu ver­tei­len und anschlie­ßend zum All­tag über­zu­ge­hen.

Mei­ne poli­ti­sche For­de­rung ist deut­lich: Wer bewusst Alko­hol oder Ziga­ret­ten an Kin­der ver­kauft, soll­te dau­er­haft das Recht ver­lie­ren, ein Ver­kaufs­ge­schäft zu betrei­ben. Wer sich über den Schutz von Kin­dern hin­weg­setzt, stellt sei­ne Eig­nung als Gewer­be­trei­ben­der grund­le­gend infra­ge.

Buß­gel­der dür­fen dabei nicht zu einem kal­ku­lier­ba­ren Betriebs­kos­ten­pos­ten wer­den. Wenn Händ­ler damit rech­nen kön­nen, nach einer Geld­bu­ße unver­än­dert wei­ter­zu­ma­chen, besteht die Gefahr, dass sie die­ses Risi­ko ein­prei­sen. Die kon­kre­te Aus­sicht auf eine Gewer­be­un­ter­sa­gung setzt einen wesent­lich stär­ke­ren Anreiz, die Regeln ein­zu­hal­ten. Jugend­schutz muss sich im täg­li­chen Han­deln an der Kas­se zei­gen: Alter prü­fen und ver­bo­te­ne Ver­käu­fe ver­wei­gern.

Das gel­ten­de Recht bie­tet bereits Mög­lich­kei­ten. Nach § 35 der Gewer­be­ord­nung kann die Gewer­be­aus­übung ganz oder teil­wei­se unter­sagt wer­den, wenn Tat­sa­chen die Unzu­ver­läs­sig­keit des Betrei­bers bele­gen und die Unter­sa­gung zum Schutz der All­ge­mein­heit erfor­der­lich ist. Ob die­se Vor­aus­set­zun­gen vor­lie­gen, muss die zustän­di­ge Behör­de im Ein­zel­fall prü­fen.

3 Strikes = Gewer­be­un­ter­sa­gung

Vom Ober­bür­ger­meis­ter erwar­te ich, dass Köln die vor­han­de­nen recht­li­chen Mög­lich­kei­ten kon­se­quent aus­schöpft. Bei wie­der­hol­ten oder beson­ders schwer­wie­gen­den Ver­stö­ßen muss die gewer­be­recht­li­che Zuver­läs­sig­keit geprüft wer­den. Wo die Vor­aus­set­zun­gen für eine Unter­sa­gung vor­lie­gen, muss sie auch durch­ge­setzt wer­den. Dazu gehö­ren regel­mä­ßi­ge Nach­kon­trol­len und eine Ver­wal­tung, die per­so­nell in der Lage ist, Ver­fah­ren zügig und rechts­si­cher zu bear­bei­ten.

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Eben­so erwar­te ich Trans­pa­renz: Wie vie­le Ver­stö­ße wer­den fest­ge­stellt? Wie vie­le Betrie­be fal­len erneut auf? In wie vie­len Fäl­len wer­den Gewer­be­un­ter­sa­gun­gen geprüft und aus­ge­spro­chen? An die­sen Ergeb­nis­sen muss sich die Durch­set­zung des Jugend­schut­zes mes­sen las­sen.

Kon­se­quen­tes Han­deln schützt zugleich die Händ­le­rin­nen und Händ­ler, die ihre Ver­ant­wor­tung ernst neh­men. Wer Aus­wei­se kon­trol­liert und unzu­läs­si­ge Ver­käu­fe ablehnt, darf gegen­über denen kei­nen Nach­teil haben, die mit Regel­ver­stö­ßen Geld ver­die­nen.

Für mich ist klar: Wer Alko­hol oder Ziga­ret­ten ver­bots­wid­rig an Kin­der ver­kauft, muss damit rech­nen, sein Geschäft nicht wei­ter­füh­ren zu dür­fen. Ich erwar­te vom Ober­bür­ger­meis­ter, dass die­se Kon­se­quenz in Köln glaub­wür­dig durch­ge­setzt wird.

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