Wer Alkohol oder Zigaretten an Kinder verkauft, verletzt eine grundlegende Verantwortung. Der Schutz junger Menschen muss schwerer wiegen als der Umsatz an der Ladentheke. Deshalb erwarte ich vom Kölner Oberbürgermeister eine klare Haltung und konsequentes Handeln gegen Händler, die den Jugendschutz missachten.
Testkäufe sind dafür ein wichtiges Instrument. Schon im Juli berichtete der Kölner Stadt-Anzeiger über zahlreiche Verstöße bei Kontrollen durch das Ordnungsamt. Solche Kontrollen müssen fortgeführt werden und spürbare Konsequenzen haben. Es reicht nicht, Verstöße festzustellen, Knöllchen zu verteilen und anschließend zum Alltag überzugehen.
Meine politische Forderung ist deutlich: Wer bewusst Alkohol oder Zigaretten an Kinder verkauft, sollte dauerhaft das Recht verlieren, ein Verkaufsgeschäft zu betreiben. Wer sich über den Schutz von Kindern hinwegsetzt, stellt seine Eignung als Gewerbetreibender grundlegend infrage.
Bußgelder dürfen dabei nicht zu einem kalkulierbaren Betriebskostenposten werden. Wenn Händler damit rechnen können, nach einer Geldbuße unverändert weiterzumachen, besteht die Gefahr, dass sie dieses Risiko einpreisen. Die konkrete Aussicht auf eine Gewerbeuntersagung setzt einen wesentlich stärkeren Anreiz, die Regeln einzuhalten. Jugendschutz muss sich im täglichen Handeln an der Kasse zeigen: Alter prüfen und verbotene Verkäufe verweigern.
Das geltende Recht bietet bereits Möglichkeiten. Nach § 35 der Gewerbeordnung kann die Gewerbeausübung ganz oder teilweise untersagt werden, wenn Tatsachen die Unzuverlässigkeit des Betreibers belegen und die Untersagung zum Schutz der Allgemeinheit erforderlich ist. Ob diese Voraussetzungen vorliegen, muss die zuständige Behörde im Einzelfall prüfen.
3 Strikes = Gewerbeuntersagung
Vom Oberbürgermeister erwarte ich, dass Köln die vorhandenen rechtlichen Möglichkeiten konsequent ausschöpft. Bei wiederholten oder besonders schwerwiegenden Verstößen muss die gewerberechtliche Zuverlässigkeit geprüft werden. Wo die Voraussetzungen für eine Untersagung vorliegen, muss sie auch durchgesetzt werden. Dazu gehören regelmäßige Nachkontrollen und eine Verwaltung, die personell in der Lage ist, Verfahren zügig und rechtssicher zu bearbeiten.
Ebenso erwarte ich Transparenz: Wie viele Verstöße werden festgestellt? Wie viele Betriebe fallen erneut auf? In wie vielen Fällen werden Gewerbeuntersagungen geprüft und ausgesprochen? An diesen Ergebnissen muss sich die Durchsetzung des Jugendschutzes messen lassen.
Konsequentes Handeln schützt zugleich die Händlerinnen und Händler, die ihre Verantwortung ernst nehmen. Wer Ausweise kontrolliert und unzulässige Verkäufe ablehnt, darf gegenüber denen keinen Nachteil haben, die mit Regelverstößen Geld verdienen.
Für mich ist klar: Wer Alkohol oder Zigaretten verbotswidrig an Kinder verkauft, muss damit rechnen, sein Geschäft nicht weiterführen zu dürfen. Ich erwarte vom Oberbürgermeister, dass diese Konsequenz in Köln glaubwürdig durchgesetzt wird.
