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Die Rechtsnachfolge des verstorbenen Papst Benedikt XVI. bleibt auch bis zum Verhandlungstermin am 20. Juni vor dem Landgericht Traunstein über die Schmerzensgeldklage von 350.000 Euro eines Missbrauchsopfers ungeklärt. Die Kanzlei Hogan Lovells hat bisher keine Erben gefunden, die den Nachlass Ratzingers antreten.
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Author: Justus von Daniels