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Correctiv Recherche vor Gericht bestätigt! Rechte planen Vertreibungen!

Fakt: Das rechtsextreme Treffen in Potsdam, an dem neben AfD-Politikern auch Mitglieder der Union und der Rechtsextremist Sellner teilgenommen hat, wurde von Correctiv in ihrem Kernpunkten in ihrer bekannten Recherche korrekt wiedergeben und Correctiv darf weiter sagen, dass die “Vertreibung von Millionen von Menschen aus Deutschland” geplant wurde. Auch das Landgericht Hamburg hat heute in einem Urteil festgestellt, dass bei den Punkten rund um Remigration, Staatsbürger und Ausbürgerung alles korrekt war. Zitat vom Gericht dazu: „Die Darstellung entspricht der prozessualen Wahrheit“. Die AfD und ihre rechten Vorfeld-Medien versuchen seit Wochen erfolglos, Correctiv durch Propaganda in Verruf zu bringen und sind gescheitert.

Die Massenvertreibungspläne gibt die AfD offen zu

Das Treffen, das Ende November 2023 in Potsdam stattfand, hatte das Ziel verfolgt, Pläne zu besprechen, wie man Millionen von Menschen, darunter auch deutsche Staatsbürger, aufgrund rassistischer Kriterien aus Deutschland vertreiben könnte. Das ist das, was die AfD und andere extreme Rechte unter dem Euphemismus “Remigration” verstehen. So hatte das Correctiv auch beschrieben – und darf das auch weiterhin tun. Erinnern wir uns an die Fakten, die extreme Rechte leugnen wollen:

Correctiv hat ein Geheimtreffen von hochrangigen AfD-Politikern, unter anderem dem persönlichen Referenten von Alice Weidel, anderen Neonazis, Werte-Union und Unternehmern enthüllt, das im letzten November in Potsdam stattfand. Darin besprechen die Rechtsextremen, wie man Millionen von Menschen deportieren könne und auch in Lager (!) in Afrika stecken könne. Und zwar auch deutsche Staatsbürger – diejenigen mit „falscher“ Herkunft oder Andersdenkende. Buchstäblich. 

Correctiv

Zu den Plänen der millionenfachen Massen-Deportationen auch deutscher Staatsbürger haben „die anwesenden AfD-Mitglieder keine Einwände, im Gegenteil. Die AfD-Bundestagsabgeordnete Gerrit Huy betont, dass sie das skizzierte Ziel schon länger verfolge.“ Die AfD gab es zu: Das sind ihre geheimen Ziele!

„Das ist kein Geheimplan. Das ist ein Versprechen“

Die AfD-Fans in den Kommentarspalten feiern das ganz offen und drohen auch Volksverpetzer-Mitarbeiter damit, in jene Lager zu stecken. Das Gerede von „Ausländern“ oder „Straftäter“ ist nur Täuschung, um vernünftiger zu klingen, fallt nicht darauf herein. Dabei gibt die AfD einfach ganz offen zu, dass alles wahr ist, was Correctiv aufgedeckt hat. Sie postete am Tag der Enthüllungen (!) dieses Sharepic mit „Remigration ist unumgänglich“ – wie als trotzige Reaktion auf die Recherchen. Sie gibt offen zu, dass sie leichter Deutschen die Staatsbürgerschaft entziehen will

Einige in der AfD gehen sogar noch einen Schritt weiter und geben es offen heraus zu. Der rechtsextreme AfD-Politiker René Springer (der auch schon persönlicher Referent von Gauland war) nimmt kein Blatt vor dem Mund und gibt zu, dass er „Millionen“ deportieren möchte. Er nennt das sogar ein „Versprechen“. Kurzer Realitätscheck: In Deutschland sind aktuell etwa 54.000 Menschen unmittelbar ausreisepflichtig. Die AfD will nicht diese Leute abschieben, das wurde auch auf der geheimen Konferenz klar. Sie will ALLE abschieben, die nicht weiß sind oder eine andere Meinung haben. Sie spricht ja nicht zufällig von „Millionen“.

Propaganda-Inszenierung, um abzulenken

Diese Enthüllungen führten zu massiven Protesten gegen Rechtsextremismus und sorgten international für Schlagzeilen. Als Reaktion auf den Bericht musste AfD-Chefin Alice Weidel ihren persönlichen Referenten entlassen, der an dem Treffen teilgenommen hatte, während sich sogar die französische Rechtsextremistin Marine Le Pen von der AfD distanzierte. Sicherlich keine erwartbaren Reaktionen, wenn Correctiv nicht die Fakten berichtet hätte.

Verfassungsrechtler und AfD-Anwalt Ulrich Vosgerau, einem Teilnehmer des Treffens, hat jetzt ein größtenteils erfolgloses Gerichtsverfahren gegen Correctiv angestrengt und erhielt viel Aufmerksamkeit. Vosgerau forderte die Unterlassung bestimmter Aussagen des Berichts, was zu einer Auseinandersetzung in Form von eidesstattlichen Versicherungen geführt hat. “Legal Tribune Online” hat zu der “Schlacht der eidesstattlichen Versicherungen einen guten Artikel veröffentlicht, den wir an dieser Stelle empfehlen.

Während Vosgerau und weitere Treffensteilnehmer die Richtigkeit des Berichts anzweifeln, legten Correctiv-Mitarbeiter im Gegenzu selbst eidesstattliche Versicherungen vor, die ihre Recherchen und Quellen als zutreffend bestätigen sollen. So fasst LTO zusammen, welche Aussagen das betrifft:

„Insbesondere habe der österreichische Rechtsextremist Martin Sellner gesagt, es gäbe drei Zielgruppen der „Remigration“: „Asylanten“, „Nicht-Staatsbürger“ und die „Staatsbürger, die nicht assimiliert“ seien, letztere seien laut Sellner das größte Problem. Hier habe Sellner die Lösung vorgeschlagen, man könne diese Menschen durch „maßgeschneiderte Gesetze“ und „hohen Assimilations- und Anpassungsdruck“ dazu bewegen, das Land zu verlassen. Die AfD-Bundestagsabgeordnete Gerrit Huy habe den Vorschlag eingebracht, Menschen mit doppelter Staatsbürgerschaft die deutsche wieder wegzunehmen.”

Alles nur Ablenkung? Gegen Kernvorwürfe wurde gar nicht geklagt

Die juristische Auseinandersetzung konzentrierte sich allerdings nicht auf die Kernvorwürfe des Correctiv-Berichts, da das Gerichtsverfahren lediglich die Unterlassung von Aussagen betraf, die direkt Vosgerau betreffen. Das bedeutet, dass die schwerwiegenden Anschuldigungen des Berichts, wie die Planung der Vertreibung von Millionen Menschen aufgrund rassistischer Kriterien, juristisch nicht direkt angegriffen wurden. Rechtsanwalt Carsten Brennecke, der Vosgerau vertritt, deutete an, dass viele der Vorwürfe als Meinungsäußerungen angesehen werden, gegen die rechtlich schwerer vorgegangen werden kann. LTO schreibt:

“Das erstaunt zunächst. Denn meist argumentieren Betroffenenanwälte, wenn irgend möglich, dass ein Medium eine Tatsachenbehauptung und eben keine Meinungsäußerung verbreitet habe. Denn nur Tatsachenbehauptungen – definiert als Aussagen, die dem Beweis zugänglich sind – können als „unwahr“ verboten werden.”

Gegen die folgenden Correctiv-Aussagen ist nicht mal juristisch vorgegangen worden, wie LTO feststellt. Correctiv darf sie also sagen:

„Sie planten nichts Geringeres als die Vertreibung von Millionen von Menschen aus Deutschland“. 

„Menschen sollen aus Deutschland verdrängt werden können, wenn sie die vermeintlich falsche Hautfarbe oder Herkunft haben – und aus Sicht von Menschen wie Sellner nicht ausreichend „assimiliert“ sind. Auch wenn sie deutsche Staatsbürger sind.

Ihr wichtigstes Ziel: „Menschen sollen aufgrund rassistischer Kriterien aus Deutschland vertrieben werden können – egal, ob sie einen deutschen Pass haben oder nicht.“

„‚Masterplan‘ zur Ausweisung deutscher Staatsbürger“.

Diese Einschätzung teilt auch die Verteidigung von Correctiv, die argumentiert, dass der Artikel hauptsächlich auf Fakten basiert und lediglich durch Meinungsäußerungen ergänzt wird. Die eidesstattlichen Versicherungen beider Seiten scheinen somit primär der öffentlichen Wahrnehmung zu dienen und weniger dem juristischen Ausgang des Verfahrens laut LTO. Sowohl Angriff als auch Verteidigung klassifizieren zentrale Aussagen des Berichts als zulässige Meinungsäußerungen, wodurch die Berichterstattung als solche für zulässig gehalten wird.

Und auch das Gericht stellte explizit fest:

„Alle weiteren Inhalte der Correctiv-Berichterstattung, insbesondere ob, durch wen und in welchem Umfang die in dem Artikel thematisierte „Remigration“ von Menschen mit Migrationshintergrund, die einen Aufenthaltsstatus oder die deutsche Staatsbürgerschaft haben, auf der Veranstaltung in Potsdam diskutiert wurde, sind nicht Gegenstand der Entscheidung.“

alles nur “Litigations PR”

Warum dann eidesstattliche Versicherungen zu Dingen, gegen die man gar nicht juristisch vorgeht? Wie LTO erklärt, ist das eine gezielte PR-Strategie des AfD-Anwalts:

“Außerdem betont Brennecke, dass es ihn auch um Litigation-PR gehe. Damit bezeichnet man die begleitende Öffentlichkeitsarbeit zu rechtlichen Streitigkeiten. Er will so verhindern, dass Correctiv verkünden kann, die Teilnehmer würden dem Hauptvorwurf nicht entgegentreten. Mit den eidesstattlichen Versicherungen habe er die „als Meinungsäußerung formulierte Legende von Correctiv“ geradegerückt, glaubt er. Damit wird klar: Aus PR-Gründen sind die eidesstattlichen Versicherungen für Brennecke und Vosgerau überaus sinnvoll, für das Gerichtsverfahren selbst dienen sie aber vor allem als Nebelkerze.”

Die eidesstattlichen Versicherungen und das Verfahren vor Gericht wurden aber von den Desinformationsmedien der rechten Presse gezielt irreführend dargestellt, um ihrer Gefolgschaft den Eindruck zu erwecken, Correctiv hätte nicht das Treffen korrekt wiedergegeben. Es gehört zum „Lügenpresse“-Narrativ und dem Ziel, die rechtsextreme AfD zu verharmlosen. So nutzte das rechtsradikale Desinformationsmedium “NIUS” die Einschätzung von LTO, die auch in diesem Artikel als Grundlage diente, um durch viel Verdrehung irgendwie den genau gegenteiligen Schluss zu verkünden, den die AfD-Fans lesen wollen. Auch wenn es unwahr ist:

LTO erklärte auf Twitter selbst zu dem Fake-News-Medium: “wollt Ihr nicht erstmal selbst redlich berichten? @Correctiv hat uns gegenüber nicht zugegeben, der Kern des Berichts sei faktenfrei. Im Gegenteil betont, dass neben den Fakten auch Meinungen auf „belastbarer faktischer Basis“ erfolgten“ [sic]

Correctiv: Erfolg vor Gericht

Nun hat das Landgericht Hamburg Correctiv auch weitestgehend Recht gegeben. Anwalt Jun beschreibt es so auf Twitter: “Vosgerau unterliegt mit allen Punkten, die sich rund um Remigration, Staatsbürger, Ausbürgerung und die Frage drehen, wer was wann gesagt oder nicht gesagt habe. Das Gericht dazu: „Die Darstellung entspricht der prozessualen Wahrheit“.”

Und weiter:

“#Correctiv hat Vosgerau völlig korrekt wiedergegeben, soweit es um die Ausbürgerung oder Ausweisung von Staatsbürgern ging. Daran wollte sich ja nicht erinnern können, was Correctiv genau so beschrieben hatte. Gescheitert ist er auch hinsichtlich der jungen türkischen WählerInnen, wo sich verkürzt widergegeben sieht. habe die Position von zutreffend zusammengefasst und dabei nicht den Eindruck eines wörtlichen Zitats erzeugt.” [sic]

Lediglich in einem Nebenpunkt muss Correctiv jetzt eine Sache abändern, die aber nichts mit den Vorwürfen der Massenvertreibungen zu tun haben. Jun:

“Im letzten Antrag hat er hingegen Erfolg. Er darf nicht mehr so wiedergegeben werden, dass er eine erhöhte Erfolgswahrscheinlichkeit dann ansieht, wenn mehr Menschen bei einer Wahlanfechtung mitmachen. Hier geht es um die Juristen-Ehre, um nicht mit dem laienhaften Glauben darzustehen, dass massenhaft gestellte Anträge mehr Erfolgsaussichten erzeugen. Er bestreitet es und Correctiv hat dafür offenbar keine Tonaufnahme oder sonstiges Beweismittel vorgelegt. Unbestritten ist aber, dass er ein Musterschreiben ankündigte, um die Stimmabgaben von jungen Türkinnen, die am Küchentisch unter Beobachtung ihrer Brüder stünden, anzugreifen. Der Rückschluss, dass ein verteiltes Musterschreiben mehr Erfolg erzeuge, sei nicht zulässig.” [sic]

Dies ist der einzige Satz, den Correcitv löschen muss, wie Journalist Lars Wienand auf Twitter schreibt: „(…) ein Musterschreiben entwickeln, um die Rechtmäßigkeit von Wahlen in Zweifel zu ziehen, hält Vosgerau für denkbar: ➡️Je mehr mitmachten, stimmt er zu, umso höher die Erfolgswahrscheinlichkeit.⬅️“ [sic]

Correctiv feiert Erfolg

Correctiv beschreibt es selbst so:

“Die Entscheidung des Gerichts bestätigt die Inhalte der CORRECTIV-Recherche. In zwei von drei Punkten, gegen die Vosgeraus Verbotsantrag sich richtete, gibt das Landgericht CORRECTIV Recht. Am Kern ändert sich nichts. Beim Geheimtreffen in Potsdam besprachen Neonazis, hochrangige AfD-Politiker und andere Teilnehmer einen „Masterplan“, wie man Menschen mit Zuwanderungsgeschichte aus Deutschland vertreiben könnte – auch solche mit deutscher Staatsbürgerschaft, die nach den Worten Martin Sellners nicht „assimiliert“ genug seien. Der Satz, der geändert werden muss, bezieht sich auf ein anderes Detail.

„Der Beschluss des Gerichts bestätigt, dass unsere Recherche über das Geheimtreffen steht. Wir haben nichts anderes erwartet. Ein unwesentliches Detail ändern wir. Aber der Teilnehmer Ulrich Vosgerau ist mit seinem völlig überzogenen Antrag weitgehend gescheitert“, sagt Justus von Daniels, Chefredakteur von CORRECTIV.”

Ulrich Vosgerau muss zwei Drittel der Kosten des Verfahrens tragen. Beide Seiten können gegen den Beschluss Rechtsmittel einlegen.

AfD-Anwalt tappte in selbst gestellte Falle

In seinem Twitter-Thread hat Anwalt Jun dargelegt, wie Vosgerau damit scheiterte, die Darstellung der Reaktion der Teilnehmer auf den ihnen vorgestellten sogenannten Masterplan der Vertreibungen in Zweifel zu ziehen. Correctiv hatte behauptet, es habe von Seiten der Teilnehmer keine grundsätzliche Kritik an dem Plan gegeben, wie wir oben zitiert haben. Der Anwalt Ulrich Vosgerau, selbst Teilnehmer des umstrittenen Treffens, scheiterte jedoch daran, auch nur mit einer einzigen eidesstattlichen Versicherung diese Kritik nachzuweisen.

Jun kritisiert, dass Vosgeraus Vorgehen vor Gericht letztlich eine Nebelkerze war, die schwer zu entkräften sei. Vosgerau habe versucht, einen Bezug zu persönlicher Kritik am Masterplan herzustellen, was ihm nicht glaubhaft gelang. Stattdessen habe er versucht, die Interpretation des Masterplans durch Correctiv im Gerichtsverfahren zu übertreiben und anschließend zu widerlegen. Eine Strategie, die das Gericht jedoch durchschaute. 

Jun folgert, dass Vosgerau in eine selbst gestellte Falle getappt sei. Er hätte klarstellen können, dass von Vertreibungen deutscher Bürger nie die Rede gewesen sei. Stattdessen habe Vosgerau auf die „Karte der Vergesslichkeit“ gesetzt, was ihm jedoch den Weg versperrte, sich konkret zu dem zu äußern, was tatsächlich besprochen wurde. Auch die Einreichung von sieben eidesstattlichen Versicherungen konnte diese Strategie nicht stützen.

Rechte Medien schauen dumm aus der Wäsche

Wer sich mit den Fakten und den Details der juristischen Auseinandersetzung beschäftigt hatte, dem war von Anfang an klar, dass die Correctiv Recherche völlig unabhängig vom Ausgang des heutigen Verfahrens unberührt bleiben würde. Doch die Medienkonsumenten rechter Desinformationsmedien wurden wie so oft natürlich durch gezieltes Framing und Suggestivfragen in die Irre geführt, sodass viele den Eindruck hatten, die gesamte Correctiv-Recherche habe sich als falsch herausgestellt. Und gar, dass das gerichtlich bereits geklärt worden sein. Seinen Anteil haben daran natürlich nicht nur die massiv konsumierten rechtsextremen Propaganda-Seiten, aber auch vermeintlich seriöse Medien wie WELT oder Berliner Zeitung, die inzwischen bekannt dafür sind, oft Desinformation und irreführende Beiträge zu veröffentlichen, die die gleichen Narrative wiederholt, die eine rechtsextreme Leserschaft lesen will.

Wie jetzt auch das Landgericht Hamburg gezeigt hat, waren diese beiden Artikel und andere mit irreführenden Überschriften viel eher das, was man einen “Bluff” nennen könnte. Der verzweifelte Versuch, das Potsdam-Treffen zu relativieren und damit – ob gewollt oder nicht, – die Gefahr des Rechtsextremismus und der AfD, wird auch im Zuge der Berichterstattung zum Gerichtsurteil bewusst irreführende Überschriften erzeugen. Man sieht es sofort bei der Berliner Zeitung, die extrem verdächtig sich den einen Nebenpunkt herauspickt, um ihn als wichtigste Meldung zu verbreiten:

Die Leserschaft soll weiter das glauben, was sie wollen

Es ist technisch gesehen nicht falsch, dass Vosgerau in einem einzigen Punkt vor Gericht Recht gegen Correctiv bekam. Es ist aber sehr bezeichnend, dass eine in größten Teilen Niederlage als “Erfolg” bezeichnet wird. Genau solche einseitigen Darstellungen und gezieltes Framing von Desinformationsmedien dient dazu, die extreme Rechte in ihren Fantasien zu bestärken und ist inzwischen bekannte Strategie. Man soll sich von dieser Darstellung nicht aus der Ruhe bringen.

Über die Desinformations-Strategien bei WELT und Berliner Zeitung, die immer wieder mit derartigen Tricks versuchen, die Erwartungen einer extrem rechten Leserschaft vermeintlich zu bestätigen, haben wir schon oft geschrieben:

Correctiv hat Recht – AfD-Propaganda scheitert!

Fassen wir noch mal zusammen: Correctiv hat heute vor Gericht größtenteils Recht bekommen und die zentralen Punkte, wegen denen inzwischen schon über 3,7 Millionen Menschen in 1110 Demonstrationen in ganz Deutschland auf die Straße gegangen sind, haben sich als wahr herausgestellt beziehungsweise wurden gar nicht einmal vor Gericht angegriffen.

In einem Treffen von rechten Politikern und Rechtsextremen in Potsdam Ende November 2023 planten die “nichts Geringeres als die Vertreibung von Millionen von Menschen aus Deutschland“. „Wichtigstes Ziel“ sei es, Menschen „aufgrund rassistischer Kriterien“ aus Deutschland zu vertreiben – „egal, ob sie einen deutschen Pass haben oder nicht.“ Das darf Correctiv weiterhin sagen. Die extreme Rechte plant millionenfache Vertreibungen.

Rechte Medien machen das, was sie ständig tun: Lügen oder absichtlich irreführend über diese Dinge zu berichten, als Durchhalteparolen für die rechtsextreme Gefolgschaft. Man möchte Correctiv mit vielen Fake News in Verruf bringen, und die Klage und die Berichterstattung dazu sollten auch dazu dienen. Doch es ist alles PR, Täuschung und Propaganda: Correctiv hat Recht (bekommen). Die extreme Rechte und auch die AfD planen und fordern Vertreibung von Millionen von Menschen. 

Artikelbild: Daniel Reinhardt/dpa

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