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Debatte im Bundestag: Sozialdemokraten bleiben bei Vorratsdatenspeicherung vage

Dieser Artikel stammt von Netzpolitik.org.Der Autor ist…
Vorratsdatenspeicherung war diese Woche Thema im Plenum des deutschen Bundestags. Die Fraktion CDU/CSU möchte ein Statusupdate. Die Positionen der restlichen Parteien sind eindeutig. Nur die Sozialdemokraten bleiben unklar.
Carmen Wegge sprach von der „Zauberformel IP-Adressspeicherung“ – Screenshot: bundestag.deIn einer Bundestagsdebatte haben sich die Abgeordneten im Plenum mit dem Thema Vorratsdatenspeicherung befasst. Anlass dafür war ein Antrag der Union, die einen Gesetzesentwurf der Regierung „zur rechtssicheren Speicherung von IP-Adressen“ fordert, um Kinder vor sexualisierter Gewalt zu schützen. Während alle anderen Fraktionen sich gegen einen solchen Entwurf aussprechen und der Union eine Vorratsdatenspeicherung durch die Hintertür vorwerfen, bleibt die konkrete Positionierung der SPD in der Debatte unklar.
Der Koalitionsvertrag schließt eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung aus, ebenso wie zahlreiche Gerichtsurteile. Während FDP-Justizminister Marco Buschmann bereits im Oktober 2022 einen Entwurf für eine Quick-Freeze-Alternative vorgelegt hat, beharrt SPD-Innenministerin Nancy Faeser auf einer Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen.
Die Positionierung der Sozialdemokraten bleibt unklar
Carmen Wegge und Sonja Eichwede von der SPD haben im Bundestag für ihre Partei gesprochen. Aus Sicht von Eichwede handelte es sich um eine formelle Debatte der Geschäftsordnung, sie bezog sich inhaltlich nicht aufs Thema. Der Union warf sie unter vielen Zwischenrufen vor, mit dem Thema Wahlkampf zu betreiben.
Ihre Fraktionskollegin Wegge plädierte dafür, dass Gewalt vor allem in der analogen Welt geschieht und der Fokus auf gesellschaftliche Prävention gelegt werden muss. Auf der anderen Seite sagt sie in ihrer Rede:  „Wir können die analoge und digitale Welt nicht strikt trennen.“ Und: „Wir müssen den Kinderschutz im Netz ausbauen.“ Sie verweist dabei auf das Positionspapier der SPD zum Thema „Kinder vor sexualisierter Gewalt schützen“. Schließlich appelliert sie für einen größeren Ansatz, um nicht nur über die „Zauberformel IP-Adressenspeicherung“ diskutieren zu müssen, sondern über „echten Kinderschutz“.
Eine eindeutige Position zur IP-Adressenspeicherung bezog sie nicht. Man werde sich das letzte Urteil des Europäischen Gerichtshofs „ganz genau“ anschauen, was verhältnismäßig sei oder auch nicht. Eine sechsmonatige Speicherung wie von der Union gefordert sei es ihrer Meinung nach nicht. „Ob wir das dann am Ende machen, ist eine politische Entscheidung“, sagte Wegge. Und die träfen die Parteien mit einer Mehrheit im Bundestag.
Sachverständigenanhörung im Oktober
Das letzte Wort in der Debatte hatte Volker Ullrich von der CSU. Das Quick-Freeze-Verfahren, bei dem Daten anlassbezogen „eingefroren“ werden können, hält die Union für unzureichend. Ullrich fragt die SPD in seiner Rede, warum sie nicht ihre „eigene“ Bundesinnenministerin Nancy Faeser unterstützen. Weiter fordert er die Partei auf, „klar und deutlich“ zu machen, „ob sie sie unterstützen wollen“. Die Bundesinnenministerin aus der SPD ist eine starke Vertreterin der Vorratsdatenspeicherung.
Die Unionsfraktion hat von ihrem Recht Gebrauch gemacht, eine Debatte zu einem Zwischenbericht im Plenum zu führen. Dies kann passieren, wenn sich ein Ausschuss zehn Wochen nach Überweisung eines Themas nicht damit beschäftigt. Dieser Termin ist für den Rechtsausschuss am 11. Oktober angesetzt, an dem der Rechtsausschuss Sachverständige zur Vorratsdatenspeicherung anhören wird.

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Author: Hasset Tefera-Alemu

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