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Digitale-Dienste-Gesetz: Hier kannst Du Dich beschweren
Ein Online-Dienst reagiert notorisch nicht auf Widerspruch, ist intransparent bei der Werbung oder versucht mit manipulativen Dialogen die Abo-Kündigung zu verhindern? Für solche Fälle gibt es nun eine neue Beschwerdestelle der Bundesnetzagentur, an die sich Menschen wenden können.
Die Bundesnetzagentur hat im Rahmen des Digitale-Dienste-Gesetzes eine neue Beschwerdestelle eingerichtet. Die Behörde ist mit Inkrafttreten des Digitale-Dienste-Gesetzes von nun an „zentraler Koordinator für Digitale Dienste in Deutschland“.
Als sogenannter Digital Services Coordinator überwacht die Bundesnetzagentur, dass Online-Dienste die neuen Regeln des Digital Services Act (DSA) einhalten. Bei systematischen und regelmäßigen Verstößen kann sie Zwangs- und Bußgelder gegen Plattformen und Dienste verhängen, bei in Deutschland ansässigen Unternehmen können die Bußgelder eine Höhe von bis zu sechs Prozent des Jahresumsatzes haben.
Im Rahmen dieser Aufgabe gibt es nun auch eine zentrale Beschwerdestelle, bei der Bürger:innen Hinweise auf Verstöße gegen das Digitale-Dienste-Gesetz geben können. Auf der Beschwerdeseite macht die Behörde gleich mehrfach klar, dass sie keine einzelnen Inhaltelöschungen oder ähnliches veranlassen kann und dafür auch nicht zuständig ist. Vielmehr geht es bei den Beschwerden um systematische und regelmäßige Verstöße von Online-Diensten.
Beschwerdegründe sind laut der Behörde beispielsweise, „wenn User illegale Inhalte bei Online-Anbietern nicht leicht melden können, Anbieter ihre Entscheidung über Löschung oder Nicht-Löschung nicht nachvollziehbar begründen oder wenn sie den Usern keine Informationen über die angezeigte Werbung zur Verfügung stellen“.
Im Beschwerdeformular lassen sich die Gründe auswählen, die alle im DSA geregelt sind:
- Probleme mit Beschwerden über rechtswidrige Inhalte (Melde- und Abhilfeverfahren) bei der Online-Plattform
- Probleme im Umgang mit Beschränkungen von Accounts/Inhalten/Diensten
- Probleme mit der Kontaktmöglichkeit oder dem gesetzlichen Vertreter der Online-Plattform
- Probleme mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
- Probleme bei der außergerichtlichen Streitbeilegung
- Probleme beim Schutz vor missbräuchlicher Nutzung
- Probleme beim Online-Schutz Minderjähriger
- Probleme durch irreführende und manipulative Aufmachung des Dienstes (Dark Pattern)
- Probleme mit Transparenzberichten
- Transparenzprobleme bei Online-Werbung
- Transparenzprobleme bei Empfehlungssystemen
Das Beschwerdeformular selbst ist recht einfach gehalten. Nach der Wahl des Themas wird man aufgefordert, in bis zu 2.500 Zeichen den Sachverhalt darzulegen. Hierbei kann man auch bis zu fünf Screenshots anhängen. Positiv zu bemerken ist außerdem, dass für eine Beschwerde nur eine Mailadresse nötig ist, auch wenn im Formular die vollen Kontaktdaten abgefragt werden. Die Beschwerdestelle behält sich vor, diese Mailadresse für Nachfragen zur weiteren Klärung des Sachverhalts zu nutzen.
Etwas verwirrend ist im Beschwerdedialog die Einwilligung, ob die Daten an den jeweiligen Anbieter, gegen den man sich beschwert, weitergeleitet werden dürfen. Hierbei bleibt unklar, ob damit nur der Sachverhalt gemeint ist oder auch die persönlichen Kontaktdaten.
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Author: Markus Reuter