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Europäischer Gerichtshof: Schlechte Karten für Gegner des Fingerabdrucks im Perso

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Vor dem Europäischen Gerichtshof müssen Überwachungsgegner womöglich bald eine Schlappe hinnehmen. Die Generalanwältin hat den Zwang zum Fingerabdruck bei Personalausweisen für zulässig erklärt. Die Stellungnahme gilt als Vorentscheidung für das Urteil.
Seit August 2021 muss man auch für den Personalausweis seinen Fingerabdruck abgeben. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Christian OhdeDie Pflicht, einen Fingerabdruck für den Personalausweis abzugeben, wird vermutlich bestehen bleiben. Die Generalanwältin des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), Laila Medina, hat in ihrem Schlussantrag die Abgabe von Fingerabdrücken für europäische Personalausweisdokumenten als zulässig bezeichnet.
Auch wenn die Stellungnahme nicht bindend ist, folgen die Richterinnen und Richter des Gerichts diesen in der Praxis meistens, weswegen die Stellungnahme als Vorentscheidung gesehen werden kann. Ein Termin für die endgültige Urteilsverkündung steht noch nicht fest.
Leila Medina begründet ihre Entscheidung laut Pressemitteilung damit, dass die Dokumente fälschungssicher sein sollten. Die vereinheitlichten biometrischen Personalausweise würden „eine Verringerung der Unannehmlichkeiten, Kosten und administrativen Hindernisse für mobile Unionsbürger“ mit sich bringen und so letztlich der Freizügigkeit dienen.
Zudem scheine es „keine im Vergleich zur Abnahme und Speicherung von Fingerabdrücken gleichermaßen geeignete, aber weniger in die Privatsphäre eingreifende Methode zu geben, um das Ziel der Verordnung 2019/1157 auf ähnlich wirksame Weise zu erreichen“, schreibt die Generalanwältin.
Klage eines Bürgerrechtlers
Die besagte EU-Verordnung soll die Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürger:innen erhöhen und zugleich gewährleisten, dass Missbrauch oder Fehlgebrauch ausgeschlossen ist. Deutschland hat die Fingerabdruck-Pflicht im Personalausweis in der letzten Legislaturperiode beschlossen, Ausweisdokumente ohne Fingerabdruck erhält man hierzulande seit dem Jahr 2021 nicht mehr.
Dagegen geklagt hatte Detlev Sieber von der Bürgerrechtsorganisation Digitalcourage, zunächst vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden: Sieber verlangte von der Stadt einen Personalausweis ohne dafür biometrische Daten in Form von Fingerabdrücken zu hinterlassen. Die Richter hatten den Fall dann an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) weitergegeben.
Dass die rechtlichen Bedenken aus Wiesbaden kein Einzelfall sind, hat sich in der Zwischenzeit bestätigt: Das Verwaltungsgericht Hamburg hat Ende Februar angeordnet, dass einer Person ein Personalausweis ohne gespeicherte Fingerabdrücke ausgestellt werden soll. Nach Ansicht des Gerichts könnte die zugrundeliegende EU-Verordnung gegen die Grundrechtecharta der Union verstoßen.
Update 29.6. – 17:40 Uhr
Die Bürgerrechtsorganisation Digitalcourage hält laut einer Stellungnahme den Schlussantrag der Generalanwältin für lückenhaft. Schwerpunkte der mündlichen Verhandlung seien von der Generalanwältin nicht ausreichend gewürdigt worden. Digitalcourage zeigt sich laut der Stellungnahme zuversichtlich, dass der EuGH die angegriffenen Grundrechtseinschränkungen im Urteil stärker gewichten wird.

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Author: Markus Reuter

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