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Justizstatistik 2022: Überwachung am häufigsten wegen Drogendelikten

Dieser Artikel stammt von Netzpolitik.org.

Justizstatistik 2022Überwachung am häufigsten wegen Drogendelikten

Ermittlungsbehörden fragen immer mehr Verkehrsdaten ab, dafür überwachen sie weniger Telekommunikation. Das verrät die jährliche Justizstatistik. Überwachungsgrund Nummer eins bleibt seit Jahren der gleiche: Drogendelikte.


Lea Binsfeld – in Überwachungkeine Ergänzungen
Bei einer Anordnung darf die Polizei Kommunikation überwachen – ohne das Wissen Betroffener. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Pond5 Images

Das Bundesamt für Justiz veröffentlichte gestern die jährlichen Statistiken zur Telekommunikationsüberwachung und Verkehrsdatenabfrage für das Jahr 2022. Die Zahlen geben Einblick in die Anzahl der Überwachungsmaßnahmen. Außerdem steht in den Jahresübersichten, aufgrund welcher Straftaten die Polizei Überwachungen angeordnete. Das Justizamt machte auch publik, wie häufig Staatstrojaner zum Einsatz kamen.

Der mit Abstand häufigste Grund für Abhörungen waren Drogendelikte – wie bereits in den Vorjahren. Auch vermutete Fälle von Betrug, Mord und Diebstahl gaben Anlass zu zahlreichen Überwachungsmaßnahmen.

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„Die am häufigsten erwähnten Anlassstraftaten für eine Telekommunikationsüberwachung nach § 100a StPO im Jahr 2022“ direkt öffnen

Weniger Telekommunikationsüberwachung

Die Statistiken zeigen einen Rückgang der Telekommunikationsüberwachung im Vergleich zum Jahr 2021. Bundesweit wurden in 4.981 Verfahren Überwachungsmaßnahmen angeordnet. Das entspricht einem Rückgang von ca. 3,7 Prozent. Insbesondere die Anzahl der Überwachungsanordnungen ist um ca. 10,3 Prozent gesunken – von 17.225 auf 15.451.

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„Telekommunikationsüberwachungsanordnungen nach § 100a StPO“ direkt öffnen

Mehr Verkehrsdatenabfragen

Die Abfragen von Verkehrsdaten hingegen steigen. Insgesamt wurden 2022 mehr Maßnahmen angeordnet als im Vorjahr – waren es 2021 noch 16.471, gab es in diesem Jahr 20.553 Anordnungen. Die Anzahl der Verfahren nahm also um 24,8 Prozent zu. Dies spiegelt sich auch in der Gesamtzahl der Erst- und Verlängerungsanordnungen wider, die um 8,3 Prozent im Vergleich zum Vorjahr stieg und damit bei 30.182 lag.

Neu sind Nutzungsdatenabfragen

Erstmals hat das Justizamt auch Zahlen zur Abfrage von Nutzungsdaten bei Telemediendiensten veröffentlicht. Demnach wurden 2022 bundesweit in 88 Verfahren insgesamt 104 Maßnahmen nach § 100k Absatz 1 StPO und in sechs Verfahren insgesamt sieben Maßnahmen nach § 100k Absatz 2 StPO durchgeführt.

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Author: Lea Binsfeld

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