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KW 31: Die Woche, als wir Kekse mit Keksen verglichen haben

Dieser Artikel stammt von Netzpolitik.org.Der Autor ist…
Die 31. Kalenderwoche geht zu Ende. Wir haben 13 neue Texte mit insgesamt 74.424 Zeichen veröffentlicht. Willkommen zum netzpolitischen Wochenrückblick.
Liebe Leser*innen,
diese Woche habe ich über ein Handy-Spiel berichtet, das „nur für Unterhaltungszwecke gedacht“ ist. Ich schreibe das gleich vorab, damit keine Missverständnisse aufkommen. Warum das äußerst wichtig ist, merkt ihr gleich.
Alles dreht sich um das neue Spiel „Pokémon Sleep“, das sich auch an Kinder richtet. Ab null Jahren, heißt es in Googles Play Store. Um Pokémon zu erforschen, sollen sich die Spieler*innen nachts beim Schlafen aufnehmen, mit Mikrofon und Bewegungssensor. Richtig gehört, sie sollen ihr Handy ins Bett legen und die ganze Nacht ihr Mikro anlassen.
Nicht nur ich fand das übergriffig, sondern auch Fachleute für Daten- und Verbraucherschutz. Von der zuständigen Pokémon-Pressestelle aber habe ich gelernt, dass ich die Situtation falsch eingeschätzt habe. Die von „Pokémon Sleep“ erhobenen Daten zu Schlafdauer und Schlafqualität sind demnach gar keine sensiblen Gesundheitsdaten. Warum nicht? Na, weil die App zu Unterhaltungszwecken gedacht ist!
Pokémon Sleep sein ein „Spiel“, erklärte mir die Pressestelle auf Englisch. „Die Schlafdaten sollten nicht verwendet werden, um Rückschlüsse auf die Gesundheit zu ziehen“. Als ich das las, habe ich meinen Denkfehler sofort bemerkt. Wenn etwas zur Unterhaltung gedacht ist, dann kann es auch nicht problematisch sein.
Unterhaltsame Diagramme
Und ich Schlafmütze habe die von Pokémon Sleep erstellen Diagramme über die gemessene Lautstärke in Dezibel und die minutengenaue Messung über Leicht-, Halb- und Tiefschlaf als Gesundheitsdaten gedeutet. Wenn ich bloß gewusst hätte, dass diese Diagramme zur Unterhaltung gedacht sind, dann wäre meine Recherche viel vergnüglicher gewesen. Es versteht sich von selbst, dass auch die Übertragung der Statistiken an Pokémon-Server der Unterhaltung dient.
Leider habe nicht nur ich das missverstanden, sondern auch der Verbraucherzentrale Bundesverband, das Datenschutz-Projekt mobilsicher und der Landesbeauftragte für Datenschutz Baden-Württemberg. In meinem Artikel kommen nur Spaßbremsen zu Wort ☹️
Ich sollte von der Pokémon-Pressestelle lernen und mehr Unterhaltung in mein Leben lassen. Ich würde ja super gerne mal in die internen Unterlagen des Konzerns reinschauen. Bestimmt bekomme ich die geschickt, wenn ich betone, dass ich sie nur zu Unterhaltungszwecken lesen will. Dabei würde ich Chips essen, die selbstverständlich nicht meiner Gesundheit schaden, weil auch sie nur zur Unterhaltung gedacht sind.
Mein zweiter Denkfehler
Apropos Snacks: Die gibt es auch bei Pokémon Sleep. Spieler*innen können ihren Pokémon virtuelle Kekse verfüttern. Wer möchte, kann seinen Keks-Vorrat per In-App-Kauf aufstocken. Wie bei jeder unterhaltsamen Spiele-App muss man dabei zuerst Euro in eine Fantasie-Währung ummünzen. Damit lassen sich dann die Pokémon-Kekse erwerben. So ein virtueller Keks kostet umgerechnet etwa 84 Cent.
Leider hatte ich bei diesem Thema einen zweiten Denkfehler gemacht. Ich habe zum Vergleich geschaut, wie viel reale Kekse kosten. Der Schoko-Doppelkeks einer bekannten Marke kostet etwa 11 Cent. Das heißt, statt einem virtuellen Pokémon-Keks könnte man auch sieben reale Kekse wegknuspern. Das brachte mich zu dem Schluss, dass die In-App-Käufe bei Pokémon Sleep teuer sind. Aber weit gefehlt.
Der Vergleich verbittet sich, wie ich von der Pokémon-Pressestelle lernen durfte. Virtuelle Kekse hätten „absolut keinen Bezug“ zu physischen Keksen. Auweia. Rückwirkend weiß ich gar nicht, wie ich überhaupt darauf kommen konnte, Kekse mit Keksen zu vergleichen. Oder Euro mit Euro. Das wäre ja so, als würde man Birnen mit Birnen vergleichen! Dickes Sorry, passiert mir nicht wieder.
Ich wünsch euch ein zu Unterhaltungszwecken gedachtes Wochenende
Sebastian

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Author: Sebastian Meineck

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