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Landgericht Essen bestätigt Missbrauch – Bistum muss Schaden bezahlen

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Missbrauch in der katholischen Kirche

Landgericht Essen bestätigt Missbrauch – Bistum muss Schaden bezahlen

Das Landgericht Essen bestätigte den Missbrauch an Kläger Wilfried Fesselmann. Es verpflichtete das Bistum, für den daraus entstandenen Schaden zu bezahlen. Die Forderung nach mehr Schmerzensgeld wies das Gericht zurück.

von Marcus Bensmann
, Cem Bozdoğan

Der Vorsitzende Richter am Landgericht Essen, Roland Wissel (2. v. l.), erkennt den sexuellen Missbrauch an Wilfried Fesselmann an und verurteilt das Bistum Essen zur Zahlung von Schadensersatz. (© Bild: Philipp Schulte/CORRECTIV)

Ein richtungsweisendes Urteil im Landgericht Essen klärt einen Fall klerikalen Missbrauchs. Das Gericht bestätigte den Tathergang, den der Kläger Wilfried Fesselmann geschildert hatte. Im Sommer 1979 zwang der damalige Kaplan Peter H. Fesselmann zum Oralverkehr. H. bestritt dies vor Gericht, doch das Gericht glaubte dem Kläger.

Auf dieser Grundlage hat Fesselmann Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz. Das Bistum Essen haftet dafür, nicht der Täter. Das Gericht verzichtete auf einen Gutachter.

Das Urteil verpflichtet das Bistum, „dem Kläger den materiellen Schaden zu ersetzen, der ihm durch den sexuellen Missbrauch entstanden ist und noch entstehen wird.“

Seit 2010 beschäftigt der klerikale Missbrauch die Kirchen und die Öffentlichkeit. Lange organisierten die Bistümer intern Zahlungen an die Opfer. Seit 2022 klagen jedoch immer mehr Opfer vor Zivilgerichten gegen die Bistümer.

„Strategischer Gewinn“ für den Kläger Fesselmann

Der mögliche Lohnausfall wegen Suchterkrankung und Arbeitslosigkeit war nicht Gegenstand des Verfahrens, könnte aber jetzt geltend gemacht werden. Im Verfahren ging es um das Schmerzensgeld für die Tat. Das Gericht entschied, dass Fesselmann ein Schmerzensgeld zusteht. Da das Bistum Fesselmann bereits 45.000 Euro gezahlt hatte, wies das Gericht seine Forderung nach 300.000 Euro zurück. Fesselmann muss 90 Prozent der Verfahrenskosten tragen.

Das Gericht bestätigte den Missbrauch und die Haftung des Bistums, wies die Klage wegen der Höhe des Schmerzensgeldes ab. „Dieses Verfahren ist ein strategischer Gewinn“, sagte der Klägeranwalt Andreas Schulz. „Jetzt haben wir eine richterliche Grundlage, um den Vermögensschaden einzufordern, der durch den Missbrauch entstanden ist.“ Schulz kritisierte jedoch die geringe Bewertung des Schmerzensgeldes durch das deutsche Rechtssystem. Er wird prüfen, ob er gegen das Urteil Berufung einlegt.

Der Richter führte das Verfahren zügig und entschied innerhalb eines Monats nach dem ersten Verhandlungstag. Im Fall von Andreas Perr, der das Erzbistum München und Freising sowie die Erben des verstorbenen Papstes auf Schmerzensgeld verklagt, dauert das Verfahren bereits über ein Jahr. Perr wurde ebenfalls von Priester H. missbraucht, fast 20 Jahre nach dessen Tat in Essen. Die Bischöfe, einschließlich Kardinal Joseph Ratzinger, versetzten H. zwischen den 1970er Jahren und 2010 von Gemeinde zu Gemeinde, obwohl sie von dessen Gefährlichkeit wussten. Perr geriet nach dem Missbrauch in Alkohol- und Drogensucht. Am Mittwoch verurteilte ein Gericht in Traunstein Perr zu drei Jahren Haft – wegen Rezepterschleichung für das Opiat Fentanyl.

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Author: Cem Bozdoğan

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