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Eine Gesetzesänderung soll ab 1. Juli 2023 Grundrechtseinschränkungen mit sich bringen, heißt es in Sozialen Netzwerken. Das ist falsch: Die konkreten Grundrechtseinschränkungen stehen schon seit mehreren Jahren im Infektionsschutzgesetz. Das Datum, an dem eine Änderung des Stiftungsrechts in Kraft tritt, wird falsch interpretiert.
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Author: Steffen Kutzner
