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Neues aus dem Fernsehrat (100): Jubiläumsausgabe mit 50 Erkenntnissen nach 100 Folgen

Dieser Artikel stammt von Netzpolitik.org.Der Autor ist…
Vor ziemlich genau sieben Jahren ist bei netzpolitik.org der erste Eintrag in der Reihe „Neues aus dem Fernsehrat“ erschienen. 100 Folgen später bietet es sich an, zentrale und weniger wichtige Erkenntnisse dieser Reihe Revue passieren zu lassen – in Form von 50 Erfahrungen, Einsichten und Erkenntnissen.
Unter Mainzelmännchen – CC-BY 4.0 Leonhard DobuschDie Serie „Neues aus dem Fernsehrat“ beleuchtet seit 2016 die digitale Transformation öffentlich-rechtlicher Medien. Hier entlang zu allen Beiträgen der Reihe.
Themen der bisherigen Blogeinträge in der Reihe „Neues aus dem Fernsehrat“ – CC-BY 4.0 Leonhard Dobusch
Wie schon nach den ersten 50 Folgen in der Reihe war auch die 100. Jubiläumsfolge Anlass für mich, einen Blick zurück zu werfen. Am öftesten ging es demnach um Themen wie öffentlich-rechtliche Plattformen, Transparenz der Rundfunkaufsicht und freie Lizenzen für öffentlich-rechtliche Inhalte (sie Abbildung).
Diese Themen dominieren auch die folgende, nur lose strukturierte Liste mit 50 Erfahrungen, Einsichten und Erkenntnissen, die ich in diesen Jahren des Fernsehrat-Bloggens – oft gemeinsam mit Interviewpartner:innen und Mitautor:innen – gewonnen habe.

Mehr Transparenz ist machbar. In der allerersten Folge der Reihe „Neues aus dem Fernsehrat“ ging es um fehlende Transparenz, nach 100 Folgen darf es als gesicherte Erkenntnis gelten: Es schadet weder der Qualität noch der Effizienz der Aufsicht, wenn Rundfunkgremien über das gesetzlich vorgeschriebene Mindestmaß an Transparenz hinausgehen.
Ein Livestream von Plenarsitzungen hat kaum Folgen für den Sitzungsablauf oder das (Diskussions-)Verhalten. Die Ängste, dass es bei einem Livestream viel mehr zu großspurigen Show-Gefechten kommen könnte, hat sich nicht bewahrheitet.
Rundfunkaufsicht ist größtenteils Schwarzbrot und wird nie die breite Öffentlichkeit interessieren. Aber die interessierte Teilöffentlichkeit ist groß genug, dass es den Aufwand für Livestreams rechtfertigt. Bei normalen Fernsehrat-Sitzungen schauen zwischen 150 und 300 Menschen im Livestream zu, bei der Intendant:innenwahl waren es sogar über 12.000.
Newsletter sind ein niedrigschwelliges Transparenztool. Gemeinsam mit der Einführung von Livestreams von Fernsehratssitzungen wurde ein „#Fernsehrat-Newsletter“ zur Vor- und Nachberichterstattung eingeführt. Inzwischen verzeichnet dieser Newsletter über 4.700 Abonnent:innen, ein durchaus relevantes Interesse einer interessierten Teilöffentlichkeit.
Auch im ZDF ginge noch mehr Transparenz. Der derzeit diskutierte Entwurf für den 4. Medienänderungssstaatsvertrag orientiert sich im Bereich Transparenz- und Compliance-Regeln stark an den Bestimmungen im ZDF-Staatsvertrag. Und im ZDF gefällt man sich (größtenteils zu Recht) in dieser Rolle als Transparenzvorreiter. Gleichzeitig halte ich es immer noch für falsch, dass Vorlagen zu öffentlichen Sitzungen nicht bereits im Vorfeld vollständig online zugänglich sind. Was ich 2020 zu „Vorschlägen für mehr Transparenz in der Geschäftsordnung“ geschrieben habe, gilt unverändert weiterhin.
Transparenz nach Innen braucht andere Instrumente als Transparenz nach Außen. So sehr ich mich für Livestreams und Veröffentlichung von Unterlagen zu öffentlichen Sitzungen einsetze, so bin ich durchaus ein Freund nicht-öffentlicher Ausschusssitzungen. Das erlaubt ein freieres Sprechen und auch einmal saloppe Ansagen und offenere Diskussion, also Transparenz nach innen.
Freie Lizenzen für öffentlich-rechtliche Inhalte sind möglich. Als ich 2016 neu in den Fernsehrat kam, behauptete eine interne Stellungnahme noch, dass bei Creative-Commons-Lizenzen „Aufwand und messbarer Ertrag meist in keinem Verhältnis zueinander stehen“. Warum sich das geändert hat und inzwischen freie Lizenzen in ZDF und ARD angekommen sind, habe ich in Folge 94 rekapituliert.
Kompatibilität mit Wikipedia ist entscheidend: Creative-Commons-Lizenzen, die nicht mit Wikipedia kompatibel sind (z.B. weil sie kommerzielle Nutzung ausschließen), bedeuten ähnlich großen Aufwand wie freiere Lizenzen, bringen aber kaum Reichweite.
Freie Lizenzen sind die Zukunft, vor allem für Bildungs- und ausgewählte Informationsinhalte. Seit ZDF Terra X mit seinen frei lizenzierten Clips bewiesen hat, dass freie Lizenzen auch in öffentlich-rechtlichen Kontexten machbar und reichweitenstark sind, ist einiges in Bewegung geraten – nicht nur beim ZDF, sondern auch in der ARD.
Freie Lizenzen sind gekommen, um zu bleiben: in Zeiten ständig zunehmender Bedeutung digitaler Verbreitungswege auch jenseits der eigenen Mediatheken wird die Veröffentlichung von Inhalten unter freien Lizenzen gerade im Kernbereich von Information und Bildung immer mehr Bedeutung gewinnen. Auf diese Weise werden solche Inhalte besser gefunden und dem öffentlich-rechtlichen Auftrag besser entsprochen.
Deshalb: ZDF & ARD <3 Wikipedia. (Und das schöne: diese Liebe wird von der Wikipedia erwidert.)
„Telemedien“ ist Rundfunkrechtsdeutsch für Internet.
Telemedienangebote der öffentlich-rechtlichen sind mehr als nur die Mediatheken, sie umfassen auch Angebote auf Drittplattformen.
Wikipedia ist eine Drittplattform. Und zwar die wichtigste und gleichzeitig unterschätzteste Drittplattform für öffentlich-rechtliche Medien. Denn wenn im Fernseh- und Rundfunkräten von Drittplattformen die Rede ist, dann sind damit in der Regel nur die großen, proprietären Plattformen wie YouTube, Instagram oder TikTok gemeint.
Apropos Mediatheken: Die müssen social werden. Es ist eine Zumutung, dass Beitragszahler:innen öffentlich-rechtliche Inhalte auf kommerziellen Plattformen wie YouTube suchen müssen, wenn sie sie kommentieren und mit anderen darüber diskutieren wollen.
Das Fediverse ist der Königsweg, um Mediatheken social zu machen.
Erst als Jan Böhmerman mit det.social ins Fediverse vorgeprescht ist, habe ich gelernt, dass die Mainzelmännchen Namen haben. Inzwischen ist das ZDF mit einer offiziellen Instanz unter zdf.social im Fediverse vertreten, genauso wie die ARD mit ard.social. Und wie kürzlich von Seiten des NDR berichtet, sind die Erfahrungen dort durchaus ermutigend.
Die föderale Struktur der öffentlich-rechtlichen Medien passt perfekt zu dezentralen, protokollbasierten Netzwerken wie Mastodon, Peertube und Co. Ausführlich hatte ich über dieses Thema mit Marcel Weiss in dessen Neunetzcast-Podcast diskutiert.
Der Public Spaces Incubator ist deshalb eines der innovativsten und vielversprechendsten Forschungs- und Entwicklungsprojekte in diesem Kontext.
Software für Mediatheken muss Open Source werden. Eigentlich ist das mit dem vorhergehenden Punkt schon gesagt, denn das Fediverse basiert auf offener Software und offenen Protokollen. Eine Fediverse-Integration der Mediatheken bedeutet also automatisch, endlich auf freie Software zu setzen.
Open Source bedeutet automatisch Europäisierung. Schon heute wird im Rahmen der Europäischen Rundfunkunion versucht, bei der Softwareentwicklung zwischen verschiedenen öffentlich-rechtlichen Anbietern zu kooperieren. Allerdings wird das erst dann funktionieren, wenn es auf einem Open-Source-Modell aufsetzt, weil so keine übermäßigen wechselseitigen Abhängigkeiten entstehen und erprobte Governance-Strukturen.
Freie Lizenzen bedeuten automatisch Europäisierung. Frei lizenzierte Videoclips können ohne Rechteklärung in andere Sprachen übersetzt werden, finden in den verschiedenen Sprachversionen der Wikipedia Verwendung.
Wer von Europa spricht, darf von Geoblocking nicht schweigen. Diesbezüglich ist interessant, dass es sowohl die EU-rechtliche Grundlage als auch über den Login die technische Grundlage dafür gäbe, Geoblocking umgehbar zu machen. Dafür bräuchte es die Möglichkeit, im Profil die Beitragszahler-ID zu hinterlegen.
Die Zukunft von Europas öffentlich-rechtlichen Medien liegt in einem offenen und dezentralen öffentlich-rechtlichen Ökosystem. Dafür braucht es kein gemeinsames Portal, aber gemeinsame Infrastruktur auf Basis offener Software, Standards und Protokolle. Im Ergebnis können so öffentlich-rechtliche Netzwerkeffekte entstehen.
Öffentlich-rechtliches Ökosystem bedeutet, sich für Inhalte von Dritten zu öffnen. Es wird Zeit, dass Mediatheken zur Plattform werden und anderen gemeinnützigen Anbietern wie Universitäten oder Kultureinrichtungen eine Bühne bieten.
Investitionen in freie Software und freie Lizenzen sind Beispiele für digitalen Public Value jenseits programmlicher Aspekte. Ein Thema, zu dem der ZDF-Verwaltungsrat 2023 eine Potenzialanalyse ausgeschrieben und inzwischen bei Prof. Frank Lobigs (TU Dortmund) beauftragt hat.
Offenheit und Transparenz ist auch bei Personalisierung und Empfehlungssystemen angesagt. Das Portal algorithmen.zdf.de ist diesbezüglich wegweisend.
Empfehlungsalgorithmen in Mediatheken folgen dem demokratischen Auftrag. Genau deshalb ist es wichtig, dass es öffentlich-rechtliche Plattformen und ihre „demokratischen Algorithmen“ als Alternative zu kommerziellen Plattformen mit ihren auf Profitmaximierung optimierten Algorithmen gibt.
Professionalisierung ist nicht die Antwort auf Aufsichtsversagen. Denn (durchaus ausbaufähige) Vielfalt ist eine Stärke von Rundfunkräten, weil sie die Senderspitzen öffentlich-rechtlicher Medien zwingt, ihre Pläne und Strategien für Laien verständlich darzulegen und ihre Vorhaben nachvollziehbar zu rechtfertigen.
Freundeskreise sind besser als ihr Ruf: Kaum etwas im Kontext öffentlich-rechtlicher Medien hat einen schlechteren Ruf als die sogenannten „Freundeskreise“ in der Rundfunkaufsicht. Auch beim ZDF treffen sich vor Fernsehratssitzungen zwei grob weltanschaulich verortete Gruppen – ein eher progressiver und ein eher konservativer Freundeskreis – zu Vorbesprechungen. Wie in Folge 22 ausgeführt, handelt es sich dabei um so etwas wie Fraktionen, wie sie in politischen Vertretungskörpern überall auf der Welt üblich sind. Ich bin immer noch überzeugt, dass es sinnvoll wäre, solche Fraktionen in der Geschäftsordnung offiziell vorzusehen und sie damit ihres vermeintlich konspirativen Charakters zu berauben.
Rot und schwarze Häppchen sind die Ausnahme: Nur bei meiner allerersten Fernsehratssitzung gab es die farblich an Freundeskreise erinnernden Käsebällchen.
Freundeskreise sorgen für Transparenz nach Innen: Denn natürlich stellen sich im Rahmen der Rundfunkaufsicht ständig weltanschaulich-politische Fragen. Welche Themen, Interessen, Gruppen im öffentlich-rechtlichen Angebot wie präsent sind, ob und auf welche Weise am ehesten Ausgewogenheit bei politischer Berichterstattung hergestellt wird. Den politischen Charakter von Rundfunkaufsicht zu leugnen, wäre naiv. Noch naiver wäre nur, zu glauben, dass es in einem quasi-parlamentarischen Gremium mit 60 Mitgliedern wie dem Fernsehrat keine Vorgespräche und Absprachen geben würde. Freundeskreise sorgen jetzt zunächst dafür, dass zumindest ein Teil solcher Vorgespräche und Absprachen unter Einbeziehung sämtlicher Mitglieder von Rundfunk- und Fernsehräten erfolgt.
Freundeskreise beschränken die Macht der Staatsbank: Ironischerweise wird durch formalisierte Vorgespräche die Macht der parteipolitisch besetzten ‘Staatsbank’ nicht automatisch gestärkt, sondern tendenziell eingehegt. Denn jenes Drittel der parteipolitisch besetzten Mitglieder kennt sich schon lange bevor sie Teil der Rundfunkaufsicht werden. Denn die für Medienpolitik in ihren Parteien Zuständigen sind, bildlich gesprochen, schon vorher in gemeinsamen Chatgruppen, um sich auszutauschen und abzustimmen. Erst die Freundeskreise bieten jetzt auch allen anderen Mitgliedern der Rundfunkaufsicht einen Rahmen, um sich abseits der Sitzungen kennenzulernen, auszutauschen und ebenfalls abzustimmen. Und weil es im Rahmen der Freundeskreise auch zu formalisierten Entscheidungsprozessen kommt, führen sie eher zu einer Beschränkung denn einer Ausdehnung des parteipolitischen Einflusses der Staatsbank. Ob diese Möglichkeit von der Mehrheit der Vertreter:innen gesellschaftlicher Gruppen und Bereiche auch genutzt wird, ist wieder eine andere Frage und liegt auch sehr an den handelnden Personen.
Ein Drittel Staatsbank ist immer noch sehr viel: Anders als bei den Mitgliedern der Staatsbank verhält es sich bei den Vertreter:innen der gesellschaftlichen Gruppen. Sie kommen in den Rundfunkräten zum ersten Mal zusammen und es dauert – auch weil es ja nur einmal im Quartal Plenumssitzungen gibt – bis die sich überhaupt kennengelernt haben. Insofern ist es in der Tat so, dass die Staatsbank, obwohl sie maximal ein Drittel der Mitglieder stellt, einen durchaus beträchtlichen Einfluss ausübt – und zwar unabhängig von der Existenz von Freundeskreisen. Einfach, weil sie organisiert und oft untereinander abgestimmt agieren kann.
Hinzu kommt: Es gibt eine Schattenstaatsbank, also Vertreter:innen gesellschaftlicher Gruppen, die sehr ausgeprägten parteipolitischen Hintergrund haben. Auch das spricht dafür, die offizielle Staatsbank auf ein Viertel der Mitglieder zu beschränken und stattdessen Mitglieder per Los zu nominieren.
Es wird viel zu viel über Freundeskreise geredet. (Stimmt auch für diese Liste.) Wichtiger für staatsferne Aufsicht sind Art und Weise der Besetzung, Regeln für qualifizierte Mehrheiten und Transparenz.
Rundfunkföderalismus ist gut für die Aufsicht: gerade auch im Vergleich mit der Rundfunkaufsicht in anderen Ländern wie Österreich zeigt sich, wie wichtig der Rundfunkföderalismus für die Staatsferne und weltanschauliche Ausgewogenheit öffentlich-rechtlicher Medien ist. Während in Österreich die Bundesregierung mehr als die Hälfte der Mitglieder des ORF-Stiftungsrats bestimmt, werden beim ZDF nur zwei Personen von der Regierung bestimmt. Die dezentrale, föderalistische Auswahl auch im Bereich der gesellschaftlichen Gruppen (z.B. Berlin für „Internet“, Bayern für „Digitales“, Thüringen für „LGBTIQ“ etc.) sorgt automatisch für eine gewisse weltanschauliche Bandbreite.
Es gibt keine völlig unabhängigen Medien, nur unterschiedliche Abhängigkeiten. Deshalb ist es für eine demokratische Öffentlichkeit wünschenswert, relevante Medien mit unterschiedlichen Abhängigkeiten zu haben.
Rundfunkföderalismus ist schlecht für nachhaltige, staatsferne Finanzierung: Die Notwendigkeit von Einstimmigkeit aller deutschen Bundesländer für eine Anpassung des Rundfunkbeitrags wird in Zeiten starker politischer Polarisierung zunehmend zum Problem. Eine Indexierung des Beitrags wäre hier die bessere Lösung gewesen.
Apropos Rundfunkbeiträge: Repliken in Tweet-Länge auf die fünf häufigsten Takes dazu („Nutze ich ja gar nicht!“, „Die machen Volksmusik!“ etc.) finden sich in diesem Thread.
Gemeinschaftlich finanzierte Medien sind eine Form von Vergesellschaftung. Von den Stärken und Schwächen öffentlich-rechtlicher Governance lässt sich deshalb auch für andere Bereiche lernen, wo es Bedarf nach vergesellschaftlichten Alternativen zu marktbasierten Lösungen gibt (#99).
Rundfunkföderalismus ist eine Herausforderung für die Rundfunkaufsicht. Derzeit werden viele Diskussionen in den diversen Rundfunkräten parallel geführt, es gibt kaum strukturierten Austausch über Rundfunk- und Fernsehräte hinweg.
Losen ist besser als wählen (#43): Aufsicht öffentlich-rechtlicher Medien steht vor dem prinzipiellen Problem, einerseits staats- und parteifern sein zu müssen, andererseits aber demokratisch rückgebunden. Ein Ausweg wäre, einen relevanten Teil der Mitglieder von Rundfunk- und Fernsehräten zu losen, ähnlich wie das in der Justiz (bei Geschworenen) üblich ist.
Losen von Rundfunkräten würde auch gegen Diversitätsdefizite helfen. Dass es diese Defizite gibt, hat eine Studie der Neuen Deutschen Medienmacher*innen gut nachvollziehbar dokumentiert.
Beauftragung von wissenschaftlichen Studien kann bei Bewältigung digitaler Herausforderungen wegweisend sein, wie u.a. das Gutachten „Legitimation und Auftrag des öffentlich-rechtlichen Fernsehens in Zeiten der Cloud“ (#3) gezeigt hat.
Aufsichtsgremien wie Fernseh- und Verwaltungsrat sollten auch unabhängig von den Anstalten Studien beauftragen. Aufsichtsgremien sind hier freier als die Anstalten selbst und können so auch als Impulsgeber fungieren.
Presseähnlichkeit ist ein unzeitgemäßes Unwort.
Das Textverbot für öffentlich-rechtliche Online-Angebote, war und ist falsch.
Funk ist ein Vorbild für die Zukunft öffentlich-rechtlicher Medien. Die jüngsten Zahlen untermauern das.
Auch Bloggen macht Gremienarbeit nicht unbedingt vergnügungssteuerpflichtig. Aber mehr Spaß macht es schon. In diesem Sinne: Vielen Dank an alle, die bis hierher gelesen haben und sich für Neues aus dem Fernsehrat interessieren.

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Author: Leonhard Dobusch