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Onlinezugangsgesetz 2.0: Bundesrat macht Vollbremsung bei der Verwaltungsdigitalisierung

Dieser Artikel stammt von Netzpolitik.org.

Onlinezugangsgesetz 2.0Bundesrat macht Vollbremsung bei der Verwaltungsdigitalisierung

Seit mehr als einem Jahr geht die neue Version des Onlinezugangsgesetzes durch alle Instanzen. Im Februar fand sie im Bundestag breite Zustimmung. Heute lehnte eine Mehrheit im Bundesrat den Gesetzentwurf überraschend ab. Die Ampel-Regierung kritisiert die Entscheidung scharf, will aber offenbar nachverhandeln.


Esther Menhard – in Demokratie2 Ergänzungen
Der Bundesrat erteilte dem Onlinezugangsgesetz 2.0 eine Absage (Symbolbild) – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Erwan Hesry

„Lassen Sie uns heute gemeinsam ein Upgrade für die Verwaltungsdigitalisierung beschließen!“ Mit diesen Worten beendete Johann Saathoff (SPD) seinen Redebeitrag in der heutigen Plenarsitzung des Bundesrates. Auf der Tagesordnung stand unter anderem die Abstimmung über das neue Onlinezugangsgesetz (OZG), offiziell OZG-Änderungsgesetz. Den parlamentarischen Staatssekretär des Bundesinnenministeriums dürfte überrascht haben, das der Bundesrat nur wenige Minuten später den Gesetzentwurf ablehnte. Im Februar hatte das Vorhaben im Bundestag noch eine breite Mehrheit erhalten.

Das OZG soll die öffentliche Verwaltung digitaler machen. Bürger:innen, Unternehmen und Organisationen sollen Verwaltungsleistungen online beantragen können, Behörden von schnelleren Abläufen ohne Papierakten profitieren. Die zweite Version des Gesetzes verhandeln Bund und Länder seit Ende 2022. Damals lief eine Frist des OZG aus, wonach Behörden 575 Verwaltungsleistungen online anbieten müssen.

Im Februar schließlich hatte die Ampel einen Entwurf ausgearbeitet und dem Bundestag zur Abstimmung vorgelegt. Die Koalitionsparteien erklärten, sie hätten mehrere Forderungen der Länder in den Entwurf aufgenommen, etwa jene nach einer Ende-zu-Ende-Digitalisierung.

Entscheidung „gegen einen schnelleren Staat“

Für die Ablehnung des OZG-Änderungsgesetzes im Bundesrat machen SPD und Grüne vor allem die unionsgeführten Länder verantwortlich. Bereits bei der Abstimmung des Entwurfs im Bundestag hatten sich CDU/CSU deutlich gegen die Reform ausgesprochen.

Trotzdem kam die Ablehnung des Bundesrates unerwartet, und die Regierungsparteien kritisieren diese scharf. Verwaltungsdigitalisierung sei kein Thema, bei dem „ideologische Grabenkämpfe“ ausgefochten werden müssten, so Robin Mesarosch (SPD). Dennoch verhinderten die CDU-geführten Länder „genau den Fortschritt, den sie sonst lautstark fordern.“ Damit habe sie „gegen einen schnelleren Staat und für mehr Bürokratie gestimmt“.

Auch Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) wirft der Union vor, die Modernisierung des Staates aufzuhalten. Die Länder handelten damit „klar gegen die Interessen ihrer eigenen Kommunen sowie die der Bürger:innen und Unternehmen“.

In einer gemeinsamen Pressemitteilung verurteilten Konstantin von Notz und Misbah Khan von den Grünen die Ablehnung durch den Bundesrat als „Blockade der Union“. Mit dem Entwurf zum neuen Gesetz habe „ein weitreichender Kompromiss auf dem Tisch gelegen, dem sich die Union offenbar aus fachfremden Überlegungen verweigert hat.“ Das führe dazu, dass in Sachen Verwaltungsdigitalisierung wertvolle Zeit verloren gehe. „Wir liegen, auch aufgrund Versäumnisse der Vorgängerregierung, bereits weit hinter allen ursprünglichen OZG-Umsetzungsplänen zurück. Es müsste im Interesse aller Verantwortlichen sein, Rückstände schnellstmöglich aufzuholen“, so von Notz und Khan. Verbesserungen wie etwa der verstärkte Einsatz freier Software hätten die Länder damit verhindert.

Länder fordern mehr Beteiligung

Vermutlich ist der Aufruf des Deutschen Landkreistages (DLT) nicht ganz unbeteiligt an der Ablehnung des Gesetzentwurfs. Der Bundesrat solle dem neuen OZG „in dieser Form“ nicht zustimmen, forderte der kommunale Spitzenverband wenige Tage vor der Abstimmung. „Das, was hier vorliegt, ist getragen von reinem Aktionismus des Bundes“, kritisierte Verbandspräsident Reinhard Sager. „Es löst die eigentlichen Probleme nicht.“

Der Deutsche Landkreistag begrüßt denn auch die Entscheidung des Bundesrats. Gegenüber netzpolitik.org erklärte Kay Ruge, stellvertretender Hauptgeschäftsführer beim DLT, die Länder machten damit ihren Einfluss zur „Ausgestaltung der Digitalisierung“ deutlich. Anders als die Ampel sieht Ruge in der Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern ein starkes Ungleichgewicht. So sei der Bund nicht zu Zugeständnissen bereit gewesen, „obwohl Länder, der Deutsche Landkreistag und viele andere auf die Defizite des OZG seit langem ausführlich hingewiesen haben“, so Ruge.

Ein schwerwiegendes Defizit sieht der DLT laut Pressemitteilung darin, dass der Bund die OZG-Umsetzungsstandards laut Gesetzentwurf im Alleingang ausarbeiten soll. Der IT-Planungsrat – als Gremium der Länder – soll diese lediglich abnicken, bevor Länder und Kommunen ihre Verwaltungsleistungen dann entsprechend digitalisieren können. Auch strebe der Bund keine umfassende Standardisierungsstrategie an, „die alle relevanten Beteiligten aus Verwaltung und Privatwirtschaft angemessen einbezieht“, so Verbandspräsident Sager.

Es wird weiterverhandelt

Der Bundesrat hat den Gesetzentwurf nicht nur abgelehnt. Obendrein gab es nicht genug Stimmen dafür, einen Vermittlungsausschuss anzurufen. Das hatte der Innenausschuss des Bundesrats empfohlen, um den Entwurf nachzubessern sowie die Frage der Finanzierung zugunsten der Länder und Kommunen neu zu verhandeln.

„Wir erwarten, dass der Bund nunmehr seinerseits den Vermittlungsausschuss anrufen wird“, so Ruge gegenüber netzpolitik.org. Erfolg hätte der Ausschuss nur dann, wenn der Bund bei den Themen Standards und Finanzierung nachgibt. Nancy Faeser hat bereits angekündigt, sie wolle dem Kabinett vorschlagen, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Die Innenministerin sei bereit, „konstruktiv weiterzuverhandeln“.

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Author: Esther Menhard

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