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OpenAI: Datenschutzkonferenz nimmt ChatGPT unter die Lupe

Dieser Artikel stammt von Netzpolitik.org.Der Autor ist…
Die italienische Datenschutzbehörde sperrte ChatGPT vor wenigen Tagen landesweit und der kanadische Datenschutzbeauftragte hat ebenfalls Untersuchungen eingeleitet. Nun prüft auch die hiesige Datenschutzkonferenz, ob das Unternehmen OpenAI, das ChatGPT anbietet, gegen die DSGVO verstößt.
OpenAI gerät unter wachsenden Druck von DatenschutzbehördenChatGPT gerät zunehmend ins Visier von Datenschutzbehörden – und zwar weltweit. Bereits am vergangenen Freitag hatte die italienische Datenschutzbehörde den Chatbot vorläufig landesweit gesperrt. Sie begründete ihr Vorgehen unter anderem damit, dass ChatGPT gegen Datenschutz- und Jugendschutzrichtlinien verstoße.
Am Dienstag kündigte dann der kanadische Datenschutzbeauftragte an, einer Beschwerde über die mutmaßliche „Sammlung, Verwendung und Weitergabe von persönlichen Daten ohne Zustimmung“ nachzugehen. Und auch hierzulande gerät ChatGPT unter Druck. Die hiesigen Datenschutzbehörden prüfen, ob der Betrieb von ChatGPT gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verstößt. Die Behörden in Frankreich und Irland haben ebenfalls Untersuchungen angekündigt.
ChatGPT ist ein Chatbot des Anbieters OpenAI in Partnerschaft mit Microsoft, der im November 2022 veröffentlicht wurde. Er gehört zur Klasse der sogenannten künstlichen neuronalen Netzwerke und hier speziell der Large-Language-Modelle (LLM). OpenAI trainiert den Chatbot mit öffentlich zugänglichen Datenmengen, darunter mutmaßlich auch personenbezogene Daten von Nutzer*innen.
Zuständig sind die Landesdatenschutzbehörden
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber schloss eine Sperrung von ChatGPT in Deutschland gegenüber dem Handelsblatt nicht aus. Allerdings obliege die Entscheidung darüber den Landesdatenschutzbehörden, da Unternehmen in deren Zuständigkeitsbereich fielen.
Jan Wacke von der baden-württembergischen Landesdatenschutzbehörde erklärt auf Anfrage gegenüber netzpolitik.org: „Wir beobachten die Entwicklung intensiv und werden uns die Anwendung genauer anschauen.“ Es sei wichtig, dass Chatbots wie ChatGPT „auf Grundlage des europäischen Rechtsrahmens und unserer gesellschaftlichen Werte zum Einsatz kommen.“ Seine Behörde werde sich daher „inhaltlich mit ChatGPT auseinandersetzen und soweit erforderlich mit dem Unternehmen sprechen.“
Etliche offene Fragen
Es gebe „zahlreiche zu klärende Datenschutzfragen“, sagt auch die schleswig-holsteinische Landesdatenschutzbeauftragte Marit Hansen, insbesondere mit Blick darauf, ob OpenAI die in der DSGVO vorgeschriebenen Datenschutz-Folgenabschätzungen vorgenommen hat. Hansen äußerte gegenüber netzpolitik.org Bedenken, dass das Unternehmen personenbezogene Daten rechtmäßig verarbeite. Es sei unklar, ob OpenAI Betroffenenrechte und Datensicherheit ausreichend wahre – vor allem bei Kindern und Jugendlichen.
Die Datenschutzkonferenz (DSK), das Gremium der unabhängigen deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder, werde den Fall laut Hansen nun eingehend prüfen. Allerdings fehlten noch „weitergehende Informationen, beispielsweise zu den Datenquellen und zur Weitergabe an Dritte mit kommerziellen Interessen“. Diese wolle die DSK zunächst von OpenAI anfragen und im Anschluss auswerten.

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Author: Anna-Lena Schmierer

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