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Recht auf Reparatur: EU-Parlament will langlebigere Geräte

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Das EU-Parlament will geplante Obsoleszenz und reparaturfeindliche Praktiken verbieten. Der Rat vertritt eine zurückhaltendere Position. In den kommenden Verhandlungen könnte der Vorschlag daher deutlich abgeschwächt werden.
Das EU-Parlament will gegen Elektroschrott vorgehen. (Symbolbild) – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / AndiaDas Europäische Parlament will es Herstellern verbieten, die Lebensdauer von Produkten bewusst zu verkürzen. Dieses Vorgehen heißt geplante Obsoleszenz und wird zum Beispiel durch Software umgesetzt, die dafür sorgt, dass ein Gerät nach einer bestimmten Zeit nicht mehr funktioniert.
Auch sollen Unternehmen nicht mehr verhindern dürfen, dass Kund*innen Ersatzteile oder Zubehör von Drittanbietern verwenden. Dabei geht es zum Beispiel um Druckerpatronen, die nicht vom Druckerhersteller selbst stammen. Für einen entsprechenden Gesetzesvorschlag stimmte das Parlament vergangene Woche mit großer Mehrheit.
„Die Industrie wird nicht mehr von der Herstellung von Konsumgütern profitieren, die kurz nach Ablauf der Garantiezeit kaputtgehen“, begründet die sozialdemokratische Abgeordnete Biljana Borzan die Entscheidung des Parlaments.
Rat will weniger Verpflichtungen für Unternehmen
Um das Gesetz zu verabschieden, muss sich das Parlament mit dem Rat der Europäischen Union, in dem die Regierungen der Mitgliedsstaaten vertreten sind, nun auf eine gemeinsame Formulierung einigen. Der Rat hat eine deutlich zurückhaltendere Position: Geplante Obsoleszenz soll nicht verboten werden, Unternehmen sollen nur transparent darüber aufklären müssen. Auch sollen sie weiterhin verhindern können, dass ein Produkt mit Ersatzteilen oder Zubehör anderer Hersteller funktioniert, müssen Verbraucher*innen dann aber warnen.
Wer sich durchsetzt, wird sich in den kommenden Trilog-Verhandlungen entscheiden. Mit dem Gesetz will die EU auch gegen sogenanntes Greenwashing vorgehen. So sollen etwa Werbeversprechen wie „klimaneutral“, „öko“ oder „umweltfreundlich“ verboten werden, wenn Unternehmen diese nicht konkret belegen können. Es ist eines von mehreren Gesetzesvorhaben, mit dem die EU Produkte langlebiger machen will. Im März legte die Kommission einen Entwurf für ein Recht auf Reparatur vor, eine neue Ökodesign-Verordnung ist ebenfalls in Arbeit.

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Author: Franziska Rau

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