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Urteile der Woche (KW 7): Klimaforscher bekommt 1 Million $ Schadensersatz

Es gibt nicht nur immer mehr Prozesse gegen Demokratiefeinde – es gibt auch immer mehr Urteile. Die Abgrenzung, wer „Querdenker“, Rechtsextremist, Antisemit, Reichsbürger oder alles gleichzeitig ist, fällt immer schwerer. Am Ende wählen die meisten ohnehin die rechtsextreme AfD oder stehen ihr ideologisch zumindest nahe. Die Übergänge verfließen immer weiter. Zugleich haben viele der Verurteilten auch deutliche Schnittmengen mit anderen demokratiegefährdenden Gruppen, sodass wir uns entschlossen haben, die „Querdenker“-Urteile umzubenennen. Nach einigen sehr ereignisreichen Wochen bei Volksverpetzer, unter anderem ist das Buch von unserem Gründer Thomas Laschyk, „Werbung für die Wahrheit“, erschienen, sind die Urteile der Woche ein paar Mal ausgefallen. In der heutigen Folge präsentieren wir euch ein Catch-Up zu relevanten Urteilen in den letzten Wochen. 

1. Mordversuch an Bewährungshelferin, weil sie geimpft war

Im Januar ist das Urteil im Fall eines versuchten Mordes einer Bewährungshelferin am Landgericht Hof gefallen. Der Angeklagte muss für 12 Jahre ins Gefängnis. Der Täter wurde bereits 2019 wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt und bekam zwei Jahre Haftstrafe auf Bewährung. Im Mai 2023 folgte die nächste Straftat: In der Wohnung seiner ehemaligen Bewährungshelferin, in die er sich unerlaubt Zutritt verschaffte, vergewaltigte er sein Opfer mehrfach, hielt sie dort gewaltsam fest und wollte sie mit einem Messer töten. 

Das Motiv: Der Täter soll in seine ehemalige Bewährungshelferin verliebt und Pandemie-Leugner gewesen sein. Nachdem er erfuhr, dass sie sich habe impfen lassen, sei sein Unmut gegen sie gewachsen und führte schlussendlich zum versuchten Mord. Es wurde eine nicht zeitlich begrenzte Unterbringung in einer geschlossenen Psychiatrie angeordnet. Eine kombinierte Persönlichkeitsstörung wurde festgestellt. 

2. Tweet von Biologie-Doktorandin darf als Leugnung von NS-Verbrechen bezeichnet werden

Das Landgericht Köln macht klar: ein Tweet der umstrittenen Biologie-Doktorandin Marie-Luise Vollbrecht “kann als Leugnen von NS-Verbrechen gewertet werden”. Der Biologin wird unter anderem Transfeindlichkeit vorgeworfen. Im konkreten Fall ging es um Leugnung der queeren Opfer der Nationalsozialisten. Sie implizierte, dass trans Personen keine Opfer der NS-Verbrechen geworden seien. In Bezug auf einen Artikel zum Thema “Transidentität/Transsexualität im Nationalsozialismus” twitterte sie: “Ich hasse dieses Narrativ. Es verspottet die wahren Opfer der NS Verbrechen.” 

Das ist dabei faktisch falsch. Trans Personen konnten in der NS-Zeit strafrechtlich verfolgt werden, wenn ihr öffentliches Auftreten “Anstoß erregte”. Auch Einweisungen in Konzentrationslager sind bekannt. Ein Dokument der Vewaltungsspitzen in Hamburg aus dem Jahr 1933 macht kar, dass die Polizei aktiv dazu aufgefordert wurde, trans Personen “besonders zu beachten und erforderlichenfalls in das Konzentrationslager zu überführen.” Wie viele trans Personen in Konzentrationslager gebracht wurden, ist heute u.a. aufgrund mangelnder Quellenlage schwer zu rekonstruieren. Dass es aber Opfer gab, ist zweifelsfrei der Fall. 

Die Deutsche Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität darf daher weiter das Statement “#Marie Leugnet NS-Verbrechen” verbreiten. 

3. Wegen Betrug: Organisator von Corona-Demo muss 19 Monate in Haft

Ein in Ansbach als Organisator von Corona-Demonstrationen bekannter Angeklagter wurde vom Ansbacher Landgericht zu einer Haftstrafe von einem Jahr und sieben Monaten verurteilt. Er hat sich vom Jobcenter Ansbach insgesamt 25.000 Euro Arbeitslosengeld erschlichen, welches ihm nicht zustand. Er war nämlich zum Zeitpunkt der Antragstellung als Student an der Hochschule Ansbach eingeschrieben, weswegen ihm kein Arbeitslosengeld zustand. Mehrmals kam vom Angeklagten die Aussage: “Das ist mir jetzt zu blöd, dann leg ich halt ein Geständnis ab.” 

Den Anklagepunkt, dass der Angeklagte ebenfalls Spendengelder an die Vereinigung “Ansbach steht auf”, also die Vereinigung hinter den Corona-Demonstrationen, für private Zwecke einbehielt, ließ das Gericht fallen. Sie wären im Verhältnis zur der obigen Anklage nicht ins Gewicht gefallen. 

Aufgrund einer langen Liste an Vorstrafen erhielt der Angeklagte jedoch keine Strafe auf Bewährung. Anfang Februar noch trat er in Nürnberg als Redner bei einer Kundgebung mit AfD-Beteiligung auf. Die Kundgebung richtete sich gegen die Pro-Demokratie-Demo des Bündnisses “Nie wieder ist jetzt”. Am selben Tag gingen erneut Hunderttausende gegen Rechtsextremismus bundesweit auf die Straßen. 

Eine Übersicht, wie viele Menschen bisher auf den Demos gegen Rechts waren, findest du übrigens hier: 

4. Klimaforscher bekommt mehr als eine Million Dollar schadensersatz

Anfang Februar gewann der Klimawissenschaftler Michael Mann seine Verleumdungsklage gegen Rand Simberg, einen ehemaligen Mitarbeiter am Competitive Enterprise Institute (CEI), ein klimawandelskeptischer ThinkTank in Washington D.C., und Mark Steyn, einen Mitarbeiter der National Review, eine konservativ-rechtslibertäre Zeitschrift in den USA. Mann ist ein US-Klimatologe und gilt als ein führender Klimawissenschaftler. Außerdem gilt er als Begründer der „Hockeyschlägerkurve„. Dadurch wurde er zu einer Hassperson der Klimawandelleugner und erhält regelmäßig Morddrohungen. Klagen gegen Simberg und Steyn stellte er bereits im Jahr 2012.

Konkret geht es um eine Kolumne auf der CEI-Website, in der Simberg Mann als „den Jerry Sandusky der Klimawissenschaft“ bezeichnet und ihn mit einem ehemaligen Footballtrainer der Pennsylvania State University vergleicht, der wegen sexuellen Missbrauchs von Jungen verhaftet wurde. Simberg sagte, Mann habe Daten zum Klimawandel „missbraucht und gefoltert“. Steyn zitierte Simbergs Kolumne später in einem Beitrag für die National Review.

Der Oberste Gerichtshof von Columbia befand sowohl Simberg als auch Steyn nun als schuldig, den Wissenschaftler mit mehrfachen Falschaussagen verleumdet zu haben. Darüber hinaus befanden die Richter:innen, dass Simberg und Steyn ihre Aussagen mit „Böswilligkeit, Gehässigkeit, bösem Willen, Rache oder mit der Absicht zu schaden“ tätigten. 

So verhängten sie einen „Strafschadensersatz“ von 1.000 Dollar gegen Simberg und 1 Million Dollar gegen Steyn. Dies soll andere Hater des Wissenschaftlers davon abhalten, das Gleiche zu tun. Mann selbst schrieb zu seinem Erfolg: „Dies ist ein Sieg für die Wissenschaft und ein Sieg für die Wissenschaftler“.

Auch wir berichteten schon über Michael Mann und seinen Kampf gegen Desinformation über den Klimawandel. 

Wenn du wissen willst, mit welchen Taktiken Ölkonzerne seit Jahrzehnten gegen seriöse Klimaforschung vorgehen, lies diesen Artikel. Unter anderem gehen wir darin darauf ein, wie Mann schon häufiger Opfer von Hetzjagden auf ihn wurde und ihm Klimawandelleugner das Leben zur Hölle machten:

Es ist in der Tat ein großer Tag für die Wissenschaft, wenn jemand, der sich Zeit seines Lebens für seriöse Klimaforschung einsetzt, endlich vor Gericht etwas Gerechtigkeit erfährt. 

5. Bewährungsstrafe für Ärztin wegen falschen Maskenattesten

Die Ärztin und Pandemie-Leugnerin Carola Javid-Kistel ist vom Duderstädter Amtsgericht wegen Volksverhetzung, unzulässiger Corona-Atteste sowie Beleidigung zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilt worden. Sie hatte teilweise Blankoatteste mit ihrem Praxisstempel ausgestellt, die dann wiederum ihre “Patient:innen” Zuhause ausgefüllt hatten und auf Corona-Demos nutzten, um keine Maske tragen zu müssen. Diverse Studien zeigen jedoch, dass Maske tragen gegen eine Corona-Ansteckung hilft:

Masken schützen & Cochrane widerlegt das auch nicht – sagen sie selbst

Im Kern jedoch finden Corona-Verharmloser und Leugner in der AfD großen Anklang. Die Partei selbst gefährdete mit ihrer verantwortungslosen Politik Menschenleben, sie ist der “parlamentarische Arm” der Corona-Leugner

Zieglers Fall zeigt: Staatshilfen nehmen AfD-Leute trotzdem gerne mit (obwohl sie Ziegler nicht mal zustanden) – Corona-Leugnung hin oder her.

7. Wegen Schwarzarbeit: Geldstrafe für AfD-Landtagsabgeordneten

Der AfD-Landtagsabgeordnete in Baden-Württemberg und ehemalige Fraktionsvorsitzende Bernd Gögel muss eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 160 Euro, insgesamt 8.000 Euro zahlen. Dazu verurteilte ihn das Pforzheimer Amtsgericht wegen „Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in elf Fällen“. Konkret wurde Gögel für schuldig befunden, zwischen 2014 und 2017 als alleiniger Geschäftsführer einer Speditionsfirma billigend in Kauf genommen zu haben, dass Bekannte von regulär Beschäftigten im Betrieb ausgeholfen haben, ihnen aber das Arbeitsentgelt vorbehalten wurde. Sie bekamen lediglich Trinkgelder, wären jedoch sozialversicherungspflichtig gewesen. Im Zuge des Schwarzarbeit-Skandals wurde Gögels Immunität ebenfalls aufgehoben. 

Wie kriminell die rechtsextreme Partei AfD ist, hat der Tagesspiegel jüngst in einem Artikel dokumentiert: „Steuerhinterziehung, Körperverletzung, Untreue: Die Kriminellen in der AfD“. Der Überblick über Strafbefehle und Prozesse der Partei, „die sich als Verfechter von Recht und Ordnung zu inszenieren“ versucht und trotzem besonders häufig straffällig wird, ist hier zu finden (Paywall).

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