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„Verfassungswidrig“: Datenschutzbeauftragte kritisiert Berliner Bodycam-Pläne

Dieser Artikel stammt von Netzpolitik.org.

Die große Koalition in Berlin will, dass Beamte und Rettungskräfte zukünftig mit ihren Bodycams auch in Privatwohnungen filmen dürfen. Die Datenschutzbeauftragte hält die Pläne für verfassungswidrig und bemängelt auch handwerkliche Fehler im Gesetzentwurf.

Ein Beamter der Bundespolizei mit einer Bodycam.
Ein Beamter der Bundespolizei mit einer Bodycam. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Jürgen Heinrich

Die CDU-SPD-Koalition in Berlin will den Einsatz von so genannten Bodycams bei Polizei, Ordnungsämtern und Rettungskräften ausweiten. Dabei sollen die Beamten und Mitarbeiter der Blaulichtorganisationen Kameras am Körper tragen, welche die Einsätze sogar in Wohnungen aufzeichnen dürfen. Dies will die Koalition in der Neufassung des Allgemeinen Sicherheitsgesetzes (ASOG) festlegen.

Laut einem Bericht des Tagesspiegels meldet die Berliner Datenschutzbeauftragte Meike Kamp nun massive Bedenken gegen das Vorhaben an.

Insbesondere das wichtigste Vorhaben der Koalition, Polizei und Rettungskräften Bildaufnahmen in Wohnungen zu erlauben, „wäre in der geplanten Form verfassungswidrig“. Das teilte Kamp dem Innenausschuss in einer schriftlichen Stellungnahme mit, die dem Tagesspiegel vorliegt. Die Datenschutzbeauftragte sieht demnach gravierende handwerkliche und rechtliche Fehler im Entwurf der Koalition.

Laut dem Bericht moniert Kamp, dass der Entwurf keinen richterlichen Beschluss zum Filmen in Wohnungen vorsieht. Die große Koalition sieht den Richtervorbehalt laut Gesetzesbegründung als „entbehrlich“ an. Dabei sind Wohnungen im Grundgesetz durch die „Unverletzlichkeit der Wohnung“ besonders geschützt.

Richteraufgaben in Datenschützerhand

Kamp kritisiert auch, dass die Nutzung der erstellten Bodycam-Aufnahmen von bezirklichen Datenschutzbeauftragten quasi als Ersatz für eine richterliche Überprüfung geleistet werden soll. Die Datenschutzbeauftragten seien laut Kamp dafür „weder ermächtigt noch qualifiziert“.

Sie warnt außerdem, dass „Regelungen zur manipulationssicheren Kennzeichnung von Aufnahmen aus Wohnungen und zur verschlüsselten Übertragung und Speicherung der Aufzeichnungen“ im Gesetzentwurf fehlen würden. Zudem kritisiert die Datenschutzbeauftragte die Vor-Aufzeichnung: Per Knopfdruck sollen die Beamten auch die letzte Minute vor Beginn der Aufzeichnung speichern können, wenn die Kamera eigentlich noch gar nicht lief. Hierdurch entstehe ein Überwachungsdruck, bei dem sich weder Polizist:innen noch Bürger:innen „auf die Vertraulichkeit des gesprochenen Wortes verlassen können“.

Einseitige Drohkulisse statt Transparenz

Seit einigen Jahren halten Bodycams bei der Polizei in Deutschland Einzug. Die großen Polizeigewerkschaften begrüßen das, aber nur als Instrument zum Schutz der Polizei. Die Kamera am Revers soll dem Bürger zeigen, dass er gleich aufgenommen werden könnte. Das soll angeblich deeskalierend wirken – und im Zweifel Beweismaterial liefern. Dabei könnten Bodycams richtig eingesetzt den Bürger:innen helfen, gegen Fehlverhalten von Polizist:innen vorzugehen.

Doch die gesetzlichen Regelungen geben dies meistens nicht her, weil sie die elementaren Fragen – Wer entscheidet, was wann gefilmt wird? Und wer darf danach wie darauf zugreifen?“ – in die Hand der Polizei legen. In Berlin dürfen die Bürger:innen immerhin Polizeibeamte dazu auffordern zu filmen.

Schon in der Vergangenheit wurde Bodycam-Gesetzgebung wegen der Asymmetrie der Kamerakontrolle kritisiert: „Aktuell stellt die Bodycam eine einseitige Drohkulisse dar, da sie ausschließlich zulasten von Bürgerinnen und Bürgern eingesetzt wird, unabhängig davon, ob sich die Polizei rechtswidrig verhält oder nicht“, schrieben die Polizeiexperten Hartmut Aden und Jan Fährmann im Verfassungsblog.


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Author: Markus Reuter

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