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Wir wollen den Faktencheck: Brauchen wir das AfD Verbot?

In einer neuen Petition fordern wir den Bundesrat auf, beim zuständigen Bundesverfassungsgericht zu beantragen, ob Deutschland ein AfD Verbot braucht. Wir haben das aber nicht zu entscheiden, weder der Politik noch der Öffentlichkeit steht das zu. Das ist laut Grundgesetz die Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts. Das Verfassungsgericht muss aber mit der Prüfung beauftragt werden.

Die AfD zeigt starke Tendenzen, unsere Demokratie zu untergraben und gegen unsere Verfassung zu handeln. Verschiedene Medien und auch wir vom Volksverpetzer, haben wiederholt auf potenziell verfassungsfeindliche Aussagen und Verhaltensweisen innerhalb der Partei hingewiesen. Und dafür liefert nicht zuletzt der Verfassungsschutz auch etliche Hinweise, der große Teile der Partei bereits als rechtsextrem eingestuft hat und den Rest mindestens verdächtigt. Wenn die AfD verfassungsfeindlich sein sollte, dann muss sie aber verboten werden.

Wenn eine Partei bestrebt ist, die Demokratie abzuschaffen, ist es demokratisch, diese Partei zu verbieten, so wie das in der Vergangenheit mit einer Nachfolgeorganisation der NSDAP oder der kommunistischen KPD geschehen ist. 

Für den Erhalt der Demokratie muss man hart kämpfen

Die AfD scheint unsere Demokratie zu bedrohen. Wir müssen uns mal klarmachen, was das bedeutet. Die Demokratie ist nicht einfach, was mal kommt und mal geht, sondern, wenn man sie einmal verloren hat, dann ist es extrem schwierig, sie wiederzubekommen. Das war in der Vergangenheit auch mit sehr großen Opfern verbunden – für andere und für Deutschland. Wir sehen gerade in Russland, was mit einem Land passieren kann, das seine Demokratie verloren hat. Es bedeutet dann, dass man nicht mehr entscheiden kann, ob die eigenen Kinder an die Front in einem sinnlosen Krieg geschickt werden. Es bedeutet, dass man schon dafür eingesperrt wird, wenn man nur Solidarität mit den Opfern und den Angegriffenen zeigt. Kein Wunder, dass Björn Höcke in Russland einen natürlichen Verbündeten sieht. 

Die AfD ist Teil einer internationalen Bewegung von Parteien, die die westlichen Demokratien unterhöhlen und abschaffen wollen. Wir haben schon in anderen Ländern gesehen, wie sie versuchen, den Rechtsstaat abzuschaffen, die Pressefreiheit einzuschränken und die Parteienvielfalt zu zerstören.

In manchen Ländern geht das mit großen Aufständen einher, wie zum Beispiel in den USA beim Sturm auf das Kapitol. An anderen Stellen wird methodischer gearbeitet, werden die Richter ausgetauscht oder entmachtet, werden die Gesetze geändert, sodass die Opposition und die Freie Presse keine Chance mehr hat. Wir wissen genau, wie es aussieht, weil wir es schon so oft gesehen haben. 

Pläne von Massendeportationen und Bürgerkrieg?

Trotzdem wird die AfD immer noch unterschätzt und verharmlost. Die EU lässt sogar Geflüchtete im Mittelmeer ertrinken, und lässt sie in der Sahara aussetzen, aus Angst vor der AfD. Wie als Reaktion möchte die AfD das EU-Parlament abschaffen. Auch Merz möchte offenbar AfD-Wähler zurückgewinnen, indem er ihren Sound übernimmt, aber die Rechten sehen keine Alternative zur Alternative, sondern nur einen Steigbügelhalter.

Das alles nützt gar nichts, weil viele in der AfD an sich unsere Demokratie abschaffen wollen und wohl erst zufrieden sind, wenn es keine anderen Parteien und keine Minderheiten in Deutschland gibt. Die AfD war am Anfang eine Professoren-Partei von rechts-konservativen Männern, aber mittlerweile ist die vollkommen von den Faschisten übernommen worden und andere Meinungen werden ausgebuht. Die zentrale Machtfigur Höcke wird im Ausland schon als der neue Hitler bezeichnet. 

In seinem Buch beschreibt Höcke sehr klar, dass in seinen Vorstellungen von einem reinen, weißen Deutschland „kulturfremde Völker“ deportiert werden müssen. Er beschreibt, dass seine politischen Gegner zerstört werden müssen. Er schreibt von „wohltemperierter Grausamkeit“. Dass wir „Volksteile verlieren“, die nicht mitmachen wollen. Klarer kann man seine Absichten kaum kundtun.

Unser Grundgesetz soll den Faschismus verhindern

Keine Institution der Weimarer Republik verhinderte den Aufstieg der NSDAP, teilweise wurde er sogar aktiv befördert. Die NSDAP legte die halbe Welt in Schutt und Asche und konnte nur durch eine massive militärische Intervention der Alliierten gestoppt werden. Die Gründerväter des Grundgesetzes standen in den Trümmern Deutschlands und wussten um die Verbrechen der Nazis. Daher legten sie viel Wert auf eine „wehrhafte Demokratie“. Das erste Mal kam es 1952 zu einem Parteienverbot gegen die neonazistische Partei SRP, eine Nachfolgeorganisation der NSDAP. Sie wurde 1949 gegründet, von der Sowjetunion unterstützt und erreichte in Niedersachsen 1951 11 % der Stimmen und vier Direktmandate. Ein Jahr später wurde sie vom Verfassungsgericht verboten.

Nicht jede rechte Partei ist gleich verfassungsfeindlich, natürlich nicht. Die AfD verhindert aber den Erfolg verfassungstreuer rechter Parteien, weil sie sich durch ihre Größe als einzige ernstzunehmende rechtsradikale Alternative präsentieren kann. Gleichzeitig muss sie natürlich von den anderen Parteien ausgegrenzt werden, da sie offenbar die Demokratie abschaffen möchte. Ihre Wähler schließen sich damit praktisch selbst von der politischen Willensbildung aus.

Viele Menschen haben sich unter Einfluss der permanenten AfD-Propaganda von der Realität völlig verabschiedet. Die AfD vertrat eine katastrophale Politik gegen Covid, hetzte gegen Impfungen und Masken und verharmloste die Krankheit. Im Landkreis Sonneberg, Thüringen, starben einer von 200 Bürgern an Covid. Trotzdem wurde dort ein AfD-Landrat mit absoluter Mehrheit der Stimmen gewählt. Die AfD-Wähler befinden sich in einem Teufelskreis aus Selbstausgrenzung und Lügen, der ihnen selbst und auch ihrer Mitbestimmung massiv schadet. 

Wie sähe eine AfD Verbot aus?

Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten von Verbotsverfahren gegen die AfD – neben dem Verbot der gesamten Partei. Ähnlich wie bei der NPD aktuell beantragt, könnte „nur“ die Parteien-Finanzierung der AfD entzogen werden. Die größte Einnahmequelle der AfD ist bisher der deutsche Staat. Die deutsche Demokratie leistet sich aktuell mit 13 Mio. € jährlich eine Partei, die sie möglicherweise abschaffen möchte. Ehrlichen Steuerzahlern ist das nicht vermittelbar. Außerdem ist das Verbot einzelner Landesverbände denkbar. So wird die AfD Thüringen vom dortigen Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Der Chef der AfD Thüringen Björn Höcke darf gerichtsfest als Faschist bezeichnet werden. Höcke ist so radikal, dass AfD-Wähler bereits de facto von der demokratischen Willensbildung ausgeschlossen sind, da seine Partei keine Koalitionen mit anderen eingehen kann. 

Wenn es wie bei der Alternative für Deutschland viele Anzeichen für einen Mangel an Verfassungstreue gibt, dann sollte das offiziell vom Bundesverfassungsgericht geprüft werden. Ist die AfD eine Gefahr für die Demokratie? Wir wollen, dass das Bundesverfassungsgericht das prüft. Wenn ja, dann muss sie verboten werden. Das sagt das Grundgesetz. Es steht niemandem zu, diese Entscheidung zu treffen, außer dem Bundesverfassungsgericht. Es steht aber auch niemand zu, das Bundesverfassungsgericht von der Entscheidung abzuhalten, indem kein Antrag auf Prüfung eines Verbotsverfahrens gestellt wird. Das Gericht kann erst durch einen solchen Antrag tätig werden. Was bringt es, das hinauszuzögern? Es ist nicht so, als würde die AfD irgendwelche Anzeichen zur De-Radikalisierung zeigen, im Gegenteil.

Wenn die AfD meint, sie ist demokratisch, sollte sie keine Angst vor einer Prüfung haben

Der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Thomas Haldenwang, attestiert der AfD eine zunehmende Radikalisierung. „In den vergangenen Jahren ging der Trend immer weiter nach Rechtsaußen. Im Bundesvorstand sind keine Personen mehr, die man dem gemäßigten Flügel zuordnet“. Worauf sollen wir dann also warten mit der Prüfung? Bis es zu spät ist? Bis die AfD die Macht ergreift und wieder Einfluss auf den Sicherheitsapparat ausüben kann?

Ein aktuelles Rechtsgutachten des Deutschen Instituts für Menschenrechte kommt jetzt zu dem Schluss, dass die AfD die Kriterien für ein Verbot erfüllt. Es wird immer angeführt, dass ja so viele Menschen die AfD wählen würden, und man sie deswegen nicht verbieten könne. Die SRP wurde auch verboten, als sie in Niedersachsen 11 % hatte. Es ist egal, wie viele Stimmen eine verfassungswidrige Partei hat. Das Grundgesetz ist da sehr eindeutig. Im Gegenteil, wenn sie viele Stimmen hat, wird es erst relevant. Wir erinnern uns: Die NPD wurde nicht verboten, eben weil sie WENIG Stimmen hatte, konkret fehlte es „an konkreten Anhaltspunkten von Gewicht, die es zumindest möglich erscheinen lassen, dass dieses Handeln [Ersetzen der Verfassung] zum Erfolg führt.“ Das ist bei der AfD eben anders.

Der Bundesrat kann es jetzt einleiten!

Die SRP konnte auch deswegen nie Fuß fassen, weil sie schon nach drei Jahren wieder verboten wurde. Aber all das sind keine Argumente. Wir argumentieren NICHT für ein Verbot. Wir fordern kein Verbot, wenn das Bundesverfassungsgericht die Verfassungstreue bestätigt. Es zählt allein die Frage: Ist die AfD verfassungsfeindlich? Und das kann nur das Bundesverfassungsgericht beantworten. Und das sollte es endlich prüfen.

Wir fordern deshalb den Bundesrat auf, dieser Angelegenheit die gebührende Aufmerksamkeit zu schenken und alle notwendigen Schritte einzuleiten, um die Verfassungstreue der AfD gründlich zu prüfen und ein entsprechendes Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht zu starten. Wir wenden uns an den Bundesrat, nicht den Bundestag, weil wir diesen für das geeignetere Organ dafür halten und uns dort bessere Erfolgschancen versprechen. Und hier kannst du unterschreiben, um dich unserer Forderung anzuschließen. 

Autoren: Philip Kreißel, Thomas Laschyk. Artikelbild: imago/Samy Minkoff

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