Rund 10.000 Menschen zogen am gestrigen Sonntag beim Queer March durch Köln. Am selben Wochenende bezeichnete Unionsfraktionschef Thorsten Frei den ausdrücklichen Schutz der sexuellen Identität im Grundgesetz als einen lediglich symbolischen Schritt. Gerade diese Gleichzeitigkeit zeigt: Eine Ergänzung von Artikel 3 ist keine Überfrachtung unserer Verfassung. Sie ist bitter nötig.
Am gestrigen Sonntag, dem 9. August 2026, hat Köln ein beeindruckendes Zeichen gesetzt. Unter dem Motto „Köln zeigt Solidarität. Köln zeigt Haltung.“ versammelten sich nach Angaben von Cologne Pride rund 10.000 Menschen an der Deutzer Werft. Von dort zog der Queer March durch die Innenstadt bis zum Friesenplatz. Angemeldet waren ursprünglich etwa 2.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Die Demonstration verlief nach Angaben der Polizei friedlich und störungsfrei.
Der Anlass war erschütternd: der islamistisch motivierte Anschlag auf den Berliner Christopher Street Day, bei dem eine Frau getötet und zahlreiche Menschen verletzt wurden. Queere Vereine und Organisationen aus Köln hatten deshalb gemeinsam zu dem Solidaritätsmarsch aufgerufen. Sie machten dabei deutlich: „Worte der Solidarität allein reichen nicht aus.“ Bund, Länder und Kommunen müssten queeres Leben und queere Strukturen nachhaltig schützen und stärken.
Diese Demonstration war nicht gegen Thorsten Frei organisiert. Trotzdem war sie eine unübersehbare Antwort auf seine Worte.
Denn ausgerechnet an diesem Wochenende erklärte der Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, er halte eine ausdrückliche Aufnahme des Merkmals „sexuelle Identität“ in Artikel 3 des Grundgesetzes nicht für notwendig. Den Wunsch der queeren Community nach diesem „symbolischen Schritt“ könne er zwar verstehen, die Ergänzung würde die Verfassung jedoch angeblich überfrachten.
Ich widerspreche ihm entschieden.
Eine solche Ergänzung wäre mehr als ein Symbol. Und sie wäre keine Überfrachtung der Verfassung. Sie wäre ein notwendiger rechtlicher Schutz, ein gesellschaftliches Versprechen und ein unmissverständliches Bekenntnis zu unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung.
Für alle.
Die Demonstration zeigt, weshalb allgemeine Worte nicht mehr genügen
Wer am Sonntag die Bilder aus Köln gesehen hat, konnte erkennen, dass es hier nicht um eine abstrakte Debatte unter Verfassungsrechtlern geht. Es geht um Menschen, die sich nach einem tödlichen Anschlag fragen, ob sie auf einer Demonstration, beim Feiern, auf dem Heimweg oder im Alltag noch sicher sind.
Es geht um Menschen, die erleben, dass aus abwertenden Worten Ausgrenzung, aus Ausgrenzung Hass und aus Hass schließlich Gewalt werden kann.
Natürlich wird auch ein zusätzlicher Satz im Grundgesetz keinen Anschlag unmittelbar verhindern. Eine Verfassungsänderung ersetzt weder Polizeischutz noch Präventionsarbeit, Beratungsstellen, konsequente Strafverfolgung oder eine bessere Ausstattung queerer Einrichtungen.
Wer daraus jedoch folgert, die Ergänzung bringe keine zusätzliche Sicherheit, verengt den Begriff der Sicherheit auf Polizeikräfte und Absperrgitter.
Sicherheit bedeutet auch Rechtssicherheit. Sicherheit bedeutet, dass eine gesellschaftliche Gruppe darauf vertrauen kann, dass ihr Schutz nicht von wechselnden politischen Mehrheiten abhängt. Sicherheit bedeutet, dass Parlamente, Behörden und Gerichte einen eindeutigen verfassungsrechtlichen Maßstab besitzen. Und Sicherheit bedeutet, dass der Staat unmissverständlich erklärt, auf welcher Seite er steht.
Die Menschen beim Kölner Queer March haben zu Recht gesagt, dass Solidaritätsbekundungen allein nicht ausreichen. Genau deshalb darf die Antwort der Politik nicht bei Beileidsbekundungen, Regenbogenflaggen und Sonntagsreden stehen bleiben.
Wer Haltung verspricht, muss Haltung in verbindliches Recht übersetzen.
Mehr als ein Symbol
Der bisherige Artikel 3 des Grundgesetzes garantiert die Gleichheit vor dem Gesetz und nennt bestimmte Merkmale, wegen derer niemand benachteiligt oder bevorzugt werden darf. Dazu gehören unter anderem das Geschlecht, die Herkunft, die Sprache, der Glaube und politische Anschauungen. Die sexuelle Identität wird bislang nicht ausdrücklich genannt.
Der vorliegende Gesetzentwurf will nach dem Wort „Geschlechtes“ die Worte „seiner sexuellen Identität“ einfügen. Nach seiner Begründung soll dieser Begriff sowohl die sexuelle Orientierung als auch das geschlechtliche Selbstverständnis erfassen. Geschützt würden damit insbesondere lesbische, schwule, bisexuelle, trans-, intergeschlechtliche und weitere queere Menschen.
Das sind nur wenige zusätzliche Worte. Aber diese Worte hätten rechtliches Gewicht.
Bei Merkmalen, die ausdrücklich in Artikel 3 Absatz 3 genannt werden, gelten besonders strenge Anforderungen an staatliche Ungleichbehandlungen. Der Staat dürfte an die sexuelle Identität eines Menschen grundsätzlich ebenso wenig nachteilige Folgen knüpfen wie an dessen Herkunft, Geschlecht oder Religion. Die ausdrückliche Aufnahme würde diesen Schutz zudem gegen politische Rückschritte absichern. Eine spätere Abkehr wäre nicht durch ein einfaches Gesetz möglich, sondern nur unter den hohen Voraussetzungen einer erneuten Verfassungsänderung.
Das ist keine inhaltsleere Symbolpolitik.
Das ist ein verbindlicher Auftrag an Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung.
Eine Verfassung muss verständlich sagen, wen sie schützt
Thorsten Frei argumentiert, die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts schütze queere Menschen bereits heute. Das stimmt grundsätzlich. Aber es beantwortet nicht die entscheidende Frage: Warum sollte ein Schutz, den wir gesellschaftlich und rechtlich längst für richtig halten, nicht auch ausdrücklich im Text unserer Verfassung stehen?
Die meisten Menschen lesen keine Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts. Sie studieren keine juristischen Kommentare und kennen nicht die unterschiedlichen Prüfungsmaßstäbe innerhalb des Gleichheitsrechts. Sie lesen den Text des Grundgesetzes.
Dort muss verständlich stehen, was in unserem Land gilt.
Ein queerer Jugendlicher soll nicht darauf angewiesen sein, dass ihm jemand erklärt, sein Schutz lasse sich über mehrere juristische Auslegungsschritte aus dem allgemeinen Gleichheitssatz ableiten. Er soll im Grundgesetz selbst lesen können: Meine sexuelle oder geschlechtliche Identität darf niemals der Grund dafür sein, dass mich der Staat als weniger wert behandelt.
Gleichzeitig soll jeder Mensch, der unsere Verfassung liest, erkennen: Die gleiche Würde und Freiheit queerer Menschen ist in Deutschland nicht verhandelbar.
Eine Verfassung ist nicht nur ein Arbeitsinstrument für Gerichte. Sie beschreibt das Fundament unseres Gemeinwesens. Sie gibt Orientierung, setzt Grenzen und erklärt, welche Grundentscheidungen auch eine politische Mehrheit nicht beliebig infrage stellen darf.
Gerade deshalb ist die ausdrückliche Ergänzung notwendig.
Unsere Geschichte verlangt Klarheit
Die deutsche Geschichte zeigt, dass ein allgemeines Gleichheitsversprechen allein nicht immer ausreicht.
Artikel 3 galt bereits, während homosexuelle Männer in der Bundesrepublik weiterhin nach Paragraf 175 strafrechtlich verfolgt wurden. Zwischen 1949 und 1969 bestanden der allgemeine Gleichheitssatz des Grundgesetzes und die strafrechtliche Verfolgung homosexueller Männer gleichzeitig. Zehntausende wurden verurteilt. Vollständig aufgehoben wurde Paragraf 175 erst 1994.
Der Hinweis, queere Menschen seien doch schon irgendwie durch das Grundgesetz geschützt, klingt vor diesem historischen Hintergrund wenig überzeugend. Unsere Verfassung muss aus dem Unrecht lernen, das auch unter ihrer Geltung geschehen konnte.
Es geht dabei nicht um eine endlose Erweiterung des Grundgesetzes um jede gesellschaftliche Gruppe oder jedes persönliche Merkmal. Artikel 3 Absatz 3 schützt Gruppen, die strukturell in besonderer Weise von Abwertung, Ausgrenzung, Benachteiligung und Gewalt bedroht sind.
Der Kölner Queer March hat erneut gezeigt, dass diese Bedrohung nicht der Vergangenheit angehört.
Niemand muss queeres Leben feiern – aber alle müssen gleiche Rechte respektieren
Eine Ergänzung von Artikel 3 zwingt niemanden, Schwule, Lesben, Bisexuelle, trans- oder intergeschlechtliche Menschen zu lieben. Niemand muss an einem Christopher Street Day teilnehmen, eine Regenbogenflagge aufhängen oder jede politische Forderung queerer Organisationen unterstützen.
Darum geht es nicht.
Es geht um eine viel grundlegendere Frage: Erkenne ich an, dass andere Menschen dieselbe Würde, dieselbe Freiheit und denselben Anspruch auf ein selbstbestimmtes Leben besitzen wie ich?
Genau wie jeder andere Mensch sein Leben frei und ungestört führen möchte, haben queere Menschen dasselbe Recht. Sie verlangen keine Sonderrechte. Sie verlangen, nicht wegen ihrer Identität benachteiligt, bedroht, angegriffen oder zu Menschen zweiter Klasse erklärt zu werden.
Es geht schlicht und ergreifend um Respekt.
Keinem heterosexuellen Menschen wird durch diese Verfassungsänderung etwas weggenommen. Keine Ehe wird dadurch weniger wert. Keine Familie wird geschwächt. Keine Religion wird verboten. Kein konservativer Mensch wird gezwungen, seine persönliche Lebensweise zu verändern.
Das Grundgesetz würde lediglich klarstellen: Der Staat darf Menschen wegen ihrer sexuellen oder geschlechtlichen Identität nicht schlechter behandeln.
Das ist kein Sonderrecht.
Das ist Gleichberechtigung.
Das gilt auch bei der Einbürgerung
Ein ausdrücklicher Schutz der sexuellen Identität hätte deshalb auch Bedeutung für die Frage, was Menschen anerkennen müssen, die deutsche Staatsbürgerinnen oder Staatsbürger werden wollen.
Wer sich einbürgern lassen möchte, muss sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes bekennen. Vor der Aushändigung der Einbürgerungsurkunde muss außerdem feierlich erklärt werden, das Grundgesetz und die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland zu achten. Bestehen tatsächliche Anhaltspunkte dafür, dass dieses Bekenntnis inhaltlich falsch ist, kann dies einer Einbürgerung entgegenstehen.
Eine ausdrückliche Ergänzung von Artikel 3 würde dabei klarer benennen, was zu dieser Verfassungsordnung gehört: die Gleichwertigkeit und Gleichberechtigung von Menschen unabhängig von ihrer sexuellen oder geschlechtlichen Identität.
Das bedeutet keinen staatlichen Gesinnungstest. Niemand muss eine bestimmte Lebensweise persönlich gutheißen oder emotionale Zustimmung erklären.
Aber es darf kein Vorbeireden darüber geben, ob queere Menschen dieselben Rechte besitzen. Wer Teil unseres Gemeinwesens werden will, muss die Rechtsordnung anerkennen, die allen Menschen gleiche Würde und Freiheit garantiert.
Dann ist die Entscheidung eindeutig: Überkommene Traditionen, patriarchale Vorstellungen und religiöse Intoleranz stehen nicht über unserer Verfassung.
Das gilt für Menschen, die nach Deutschland kommen. Es gilt aber ebenso für diejenigen, deren Familien seit Generationen hier leben. Das Grundgesetz unterscheidet bei der Achtung der Menschenwürde nicht nach Herkunft, Religion oder Staatsangehörigkeitsgeschichte.
Unsere Werte gelten für alle – und sie verpflichten alle.
Nordrhein-Westfalen muss zu seiner eigenen Initiative stehen
Besonders bemerkenswert ist, dass die Forderung nach einer Ergänzung von Artikel 3 keineswegs nur aus der politischen Linken stammt. Nordrhein-Westfalen gehörte gemeinsam mit Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein zu den Ländern, die den entsprechenden Gesetzentwurf über den Bundesrat auf den Weg gebracht haben. Auch CDU-geführte Landesregierungen unterstützen die Änderung.
Als Landtagskandidat von Volt im Wahlkreis Köln-Chorweiler erwarte ich deshalb von der nordrhein-westfälischen Landesregierung, dass sie ihre eigene Initiative mit Nachdruck gegenüber der CDU/CSU-Bundestagsfraktion vertritt.
Nordrhein-Westfalen darf in Berlin nicht für den Schutz queerer Menschen stimmen und gleichzeitig hinnehmen, dass die eigene Parteiführung diesen Schutz als überflüssige Symbolpolitik abtut.
Gerade nach dem Kölner Queer March muss die Botschaft aus NRW lauten: Wir stehen zu unserem Antrag. Wir stehen zu den Menschen, die am Sonntag durch Köln gezogen sind. Und wir erwarten, dass der Bundestag handelt.
Köln hat Haltung gezeigt – jetzt muss die Politik handeln
Niemand muss queeres Leben feiern.
Aber jeder muss das Recht queerer Menschen auf ein freies, sicheres und selbstbestimmtes Leben respektieren.
Köln hat Haltung gezeigt. Jetzt müssen Bundestag und Bundesrat diese Haltung im Grundgesetz verankern.
Denn unsere Verfassung gilt nicht nur für die Mehrheit. Sie gilt für alle.