Bis heute fehlen in Österreich gesetzliche Regelungen für die Änderung des Geschlechtseintrags von Trans* und Inter* Personen. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) und der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) haben die Voraussetzungen und Eintragungsmöglichkeiten entwickelt. Direktlink
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Seit dem 1. November ist es endlich so weit: Das Selbstbestimmungsgesetz ist in Kraft getreten und die ersten Menschen konnten bereits ihren Geschlechtseintrag und Vornamen ändern. Doch leider zeigt sich auch jetzt noch: Trotz des SBGG wird weiterhin stark an binären Strukturen festgehalten. Ein Kommentar von Mona Siegers. Direktlink
