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(B.Z.) Nicht-binäre Person klagt: 17.500 Euro, weil Nikolas “Herr” genannt wurde

Wenn am Arbeitsgericht Berlin eine Güteverhandlung ansteht, haben sich die Parteien meist nach 15 Minuten geeinigt. Doch dieses Verfahren ist anders. Nikolas T. hat das Deutsche Vergabenetzwerk verklagt. Die Firma suchte einen Referenten/eine Referentin für Vergaberecht. T. bewarb sich auf die Stellenanzeige, bekam eine Absage: gesuchte Qualifikationen nicht erfüllt. Die E-Mail der Absage begann mit den Worten: “Sehr geehrter Herr T. …”. Wegen dieser Anrede treffen sich die Beteiligten nun vor Gericht.

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