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Blackout in Deutschland – wie geschützt ist das Land? Die Notfallpläne aller Bundesländer im Check

Dieser Artikel stammt von CORRECTIV.Faktencheck / Zur Quelle wechseln

Was passiert, wenn alles dunkel bleibt? Kein Summen mehr aus dem Kühlschrank dringt, kein Piepen des Routers. Wenn der Handyakku leer bleibt und wenige Minuten später auch die Straßenbahnen stillstehen. Strom ist unsichtbar – erst wenn er fehlt, wird spürbar, wie existenziell er ist. 

Klar ist: Ein anhaltender Stromausfall, der mehrere Tausend Wohneinheiten lahmlegt, ist mehr als ein technisches Problem – er bedeutet einen massiven Stresstest für den Staat. Eine CORRECTIV-Abfrage bei allen Bundesländern nach der Notversorgung mit Strom, Notstromaggregaten und Versorgungsleistung zeigt: Es gibt keinen gemeinsamen Standard. Stattdessen 16 verschiedene Antworten der Länder auf dieselbe Gefahr. 

Zunächst wichtig zu wissen: In Deutschland sind die Bundesländer für den Katastrophenschutz verantwortlich. Also alle organisierten Maßnahmen, mit denen der Staat Menschen, Umwelt, Sachwerte und die Versorgung der Bevölkerung vor den Folgen großer Unglücke oder Krisen schützt. Die eigentliche Umsetzung haben die Länder jedoch an die Landkreise delegiert. 

Wie stark die Landesregierungen selbst aktiv werden oder die Arbeit vor Ort begleiten, variiert erheblich. Das zeigt eine umfassende Abfrage von CORRECTIV bei allen 16 Bundesländern und den jeweiligen Landesministerien.

Zuständigkeit für Katastrophenschutz in Deutschland

Nach Information des Bundesministerium des Innern (BMI): „Für den Zivil- und Katastrophenschutz gelten laut Grundgesetz verschiedene Zuständigkeiten: Während der Bund die Aufgabe hat, die Bevölkerung vor kriegsbedingten Gefahren (,Zivilschutz‘) zu schützen, sind die Länder für den Schutz vor großen Unglücken und Katastrophen in Friedenszeiten (,Katastrophenschutz‘) zuständig. 

Bund, Länder und private Hilfsorganisationen arbeiten im Rahmen des ,integrierten Hilfeleistungssystems‘ eng vernetzt zusammen. Das bedeutet, dass die vom Bund im Rahmen des Zivilschutzes bereitgestellten Ressourcen von den Ländern im Katastrophenschutz ebenso genutzt werden können wie ihre eigenen Mittel. Zugleich sind die Organisationen, die im Katastrophenschutz der Länder tätig sind, bereit, ihre Kräfte und Fähigkeiten im Verteidigungsfall dem Bund zur Verfügung zu stellen. Durch dieses System greifen die Ressourcen von Bund, Ländern und privaten Hilfsorganisationen eng ineinander. So ist sichergestellt, dass schnellstmöglich die besten Leute vor Ort sind, um Hilfe zu leisten und die Bürgerinnen und Bürger zu schützen.“

Was ist Kritische Infrastruktur?

Kritische Infrastruktur (kurz „KRITIS“) sind Einrichtungen, Anlagen und Systeme, deren Ausfall oder Störung die Versorgung der Bevölkerung oder die öffentliche Sicherheit ernsthaft gefährden würde. „Kritisch“ heißt dabei nicht, dass dort ständig etwas passiert, sondern dass ein Ausfall systemrelevant wäre und schnell große Teile der Gesellschaft treffen würde.

Zu KRITIS gehört zum Beispiel: 

  • Energieversorgung (Strom, Gas, Mineralöl)
  • Wasser (Trinkwasserversorgung, Abwasserentsorgung)
  • Informationstechnik und Telekommunikation
  • Transport und Verkehr (Bahn, Straße, Luft, See, ÖPNV, Logistik)
  • Gesundheit (Krankenhäuser, Rettungsdienste, Arzneimittelversorgung)
  • Ernährung (Lebensmittelproduktion, -verarbeitung, -handel)
  • Finanz- und Versicherungswesen (Banken, Zahlungsverkehr)
  • Staat und Verwaltung (z.B. Polizei, zentrale Verwaltungsstrukturen)
  • Medien und Kultur (Rundfunk, zentrale Presseinfrastruktur)

Auf der Webseite des Bundes lässt sich hier alles über Kritische Infrastruktur nachlesen. 

Bauarbeiten am Heizkraftwerk Lichterfelde am Teltow Kanal. In den vergangenen fünf Tagen war der Berliner Südwesten von einem Stromausfall betroffen. (Quelle: Picture Alliance/DPA | Britta Pedersen)

Bayern äußert sich verhältnismäßig umfangreich zu Notstrom und Ausgaben

Bayern antwortet auf die CORRECTIV-Anfrage verhältnismäßig ausführlich. Der Freistaat sieht die Verantwortung für Notstromvorsorge grundsätzlich bei Kommunen und Betreibern kritischer Infrastruktur; das Land greife erst bei größeren, nicht sofort kontrollierbaren Schadenslagen ein. Aktuell beschaffe das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration Notstromgeräte für den Katastrophenschutz, die mittelfristig allen 96 Kreisverwaltungsbehörden zur Verfügung stehen sollen. 

Parallel rüste der Freistaat in Abstimmung mit dem Technischen Hilfswerk (THW), die bayerischen THW-Fachgruppen Elektroversorgung, mit Aggregaten aus. Sie sollen dadurch Einsatzstellen, Notunterkünfte, Krankenhäuser und kritische Einrichtungen, wie die der Wasserversorgung, im Ernstfall entsprechend unterstützen.

Krankenhäuser würden zwar über geförderte Notstromsysteme verfügen und könnten versorgungsrelevante Bereiche weiterbetreiben, doch bei mehrtägigen Ausfällen sei der Regelbetrieb auch dort nicht vollständig aufrechtzuerhalten.

Nach Informationen des BBKs und des Bundes plant das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe eine nationale Notstromreserve für großflächige und lang anhaltende Stromausfälle: 

„Nach der mittelfristigen Finanzplanung des Bundes stehen hierfür von 2025 bis 2029 insgesamt zunächst 50 Millionen Euro zur Verfügung.“
Sprecherin
Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration, Bayern

Zugleich stellt das Bayerische Innenministerium klar: Ein Stromausfall sei rechtlich nur dann eine Katastrophe, wenn es förmlich festgestellt wird und eine einheitliche Leitung erfordert – eine flächendeckende Stromversorgung von Privathaushalten sei weder vorgesehen noch leistbar. „Alle Anstrengungen müssen vielmehr auf die Aufrechterhaltung der Öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie die Wiederherstellung der Versorgung ausgerichtet sein“, so die Sprecherin. 

In allen anderen Ländern gibt es eigene Katastrophenschutzgesetze (z.B. KatSG NRW, KatSG SH), die den Begriff „Katastrophe“ inhaltlich ähnlich fassen, aber mit teils anderer Wortlaut‑ und Zuständigkeitsregelung, informiert der Bundestag (hier PDF lesen). Demnach ist nicht jedes schwere Schadensereignis automatisch eine Katastrophe im Rechtssinn. Es braucht eine bestimmte Intensität oder Lage und regelmäßig eine formelle Feststellung oder entsprechende Lageentscheidung der zuständigen Behörde.

Schleswig-Holstein bereitet sich mit Planungshilfe auf den Ernstfall vor

Schleswig-Holstein bereitet sich schon länger auf Ernstfälle vor: Vom Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport heißt es, dass sich seine Katastrophenschutzbehörden seit vielen Jahren auf einen großflächigen Stromausfall und die daraus folgenden Probleme bei der Treibstoffversorgung vorbereiten würden. „Nicht erst seit Beginn des Ukraine-Krieges“, heißt es. Grundlage dafür ist eine im Jahr 2014 veröffentlichte „Planungshilfe Stromausfall“, die alle Bereiche der Kritischen Infrastruktur berücksichtige.  

Seitdem habe das Land jedem Kreis und jeder kreisfreien Stadt zwei Notstromaggregate zur Verfügung gestellt, mit denen im Blackoutfall ausgewählte Tankstellen betrieben werden könnten, um Einsatzfahrzeuge von Feuerwehr, Polizei und Rettungsdiensten zu versorgen. Z

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Author: Samira Joy Frauwallner

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