Wahllokale sollten außerdem nach Möglichkeit in kommunalen Gebäuden untergebracht sein, barrierefrei zugänglich und ausreichend Platz bieten, diese Kriterien würde nur das Worringer Grundschulgebäude erfüllen. Privat genutzte Gebäude wie das Worringer Vereinshaus sollten nur in Ausnahmefällen genutzt werden, da hier etwa Mietkosten anfielen und diese unter Umständen nur eingeschränkt nutzbar sein könnten. Auch weil ihr keine Beschwerden von Wahlberechtigen vorliegen, sieht die Verwaltung es daher als gewährleistet an, dass den Worringern eine wohnortnahe Wahlmöglichkeit zur Verfügung steht.
Zöllner zeigte sich von Einschätzung der Verwaltung enttäuscht und widersprach dieser in entscheidenden Punkten. „Die vergangene Bundestagswahl mit ihrer hohen Quote von Briefwählern fiel in die Corona-Pandemie mit ihren Kontakt-Beschränkungen, ich halte es für fraglich, daraus einen Trend abzuleiten“, sagte er. Außerdem sei das Vereinshaus ebenfalls ein städtisches Gebäude. „Nicht umsonst fördern wir es regelmäßig mit Zuschüssen aus Bezirksmitteln“, so Zöllner.