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Digital Markets Act: EU-Kommission nimmt Google, Apple und Facebook unter die Lupe

Dieser Artikel stammt von Netzpolitik.org.

Digital Markets ActEU-Kommission nimmt Google, Apple und Facebook unter die Lupe

Die Kommission will klären, ob die Unternehmen neue Regeln zu digitalen Märkten unzureichend umgesetzt haben. Es geht um verschiedene Bereiche, etwa das Bevorzugen eigener Angebote bei Suchergebnissen oder Apps, die sich nicht deinstallieren lassen. Die Untersuchungen könnten für die Unternehmen sehr teuer werden.


Maximilian Henning – in Nutzerrechtekeine Ergänzungen
Die EU-Kommission untersucht mögliche Verstöße großer Digitalkonzerne gegen den Digital Markets Act. – Public Domain Andrea Piacquadio

Die EU-Kommission untersucht Apple und die Mutterkonzerne von Google und Facebook, Alphabet und Meta, wegen möglicher Gesetzesverstöße. Es geht dabei um den Digital Markets Act (DMA), der digitale Märkte umfassend neuordnet. Die großen Tech-Unternehmen hatten bis Anfang März Zeit, die neuen Regeln umzusetzen. Zumindest bei einigen Produkten könnten ihre Änderungen nicht ausreichend gewesen sein.

Der DMA hat scharfe Zähne: Wenn die Kommission zum Schluss kommt, dass ein Unternehmen sich nicht an die Vorschriften hält, kann sie eine Strafe von bis zu zehn Prozent des weltweiten Jahresumsatzes verhängen. Bei Apple wären das zum Beispiel bis zu 35 Milliarden Euro, was eine der größten Strafzahlungen aller Zeiten wäre. Verstößt ein Unternehmen wiederholt gegen die Regeln des DMA, kann die Kommission die Strafen sogar noch einmal verdoppeln.

Probleme gibt es schon lange

Konkret geht es in den Fällen um verschiedene Regeln. Die App Stores von Alphabet und Apple machen es etwa aus Sicht der Kommission nicht leicht genug, Kund:innen zu Angeboten außerhalb dieser App Stores zu leiten. Diese Regel soll es Dritt-Anbietern einfacher machen, das Vertriebsmonopol der großen Plattformen aufbrechen. Alphabet und Apple beschränken aber weiterhin, wie Entwickler:innen Angebote bewerben und Verträge abschließen können, auch durch zusätzliche Gebühren.

Alphabet soll außerdem bei den Ergebnissen von Google-Suchen die eigenen Vergleichsangebote gegen den von Mitbewerbern bevorzugen. Alphabet bietet verschiedene Dienste wie etwa Shopping oder Hotels an, die bei relevanten Suchanfragen direkt Preise vergleichen. Darüber beklagen sich andere Anbieter wie etwa Geizhals oder Idealo seit mehr als zehn Jahren, also noch lange vor dem DMA. Zwar hatte die Kommission schon vor Jahren eine Milliardenstrafe verhängt, seitdem wehrt sich Alphabet aber vor Gericht gegen die Geldbuße. Die Kommission untersucht nun, ob Alphabet auch gegen die neuen Regeln des DMA verstößt.

„Zustimmen oder zahlen“ könnte fallen

Bei Apple geht es um die Regeln, die Nutzer:innen mehr Freiheit erlauben sollen. Sie sollen etwa vorinstallierte Apps entfernen, Einstellungen ändern und einfach etwa einen anderen Default-Browser auswählen können. Hier könnte Apple gegen die DMA-Regeln verstoßen, sagte heute die EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager: „Wir sind besonders besorgt, dass das aktuelle Design des Auswahlbildschirms für einen Default-Browser Endnutzer:innen ihrer Fähigkeit beraubt, eine wirklich informierte Entscheidung zu treffen.“ Mehrere Apps könnten außerdem weiterhin nicht deinstalliert werden, etwa Photos, und Nutzer:innen könnten ihre Default-Einstellungen zu manchen Diensten, etwa Cloud-Speichern, nicht ändern.

Die letzte der fünf Untersuchungen richtet sich gegen Metas „Zustimmen oder Zahlen“-Modell. Meta fordert von Nutzer:innen in der EU entweder eine Zustimmung zur praktisch unbegrenzten Verarbeitung ihrer Daten zu Werbezwecken oder monatlich mindestens 10 Euro, um keine personalisierte Werbung mehr auszuspielen. Das stellt nach Ansicht der Kommission keine echte Wahl dar und würde damit den Regeln des DMA nicht entsprechen.

Mit dieser Sicht steht die Kommission nicht alleine da. Der europäische Verbraucherverband BEUC hat dagegen bereits eine Beschwerde eingelegt. Auch deutsche Verbraucherschützer:innen gehen rechtlich gegen das Modell vor, während die Verbraucherschutzorganisation NOYB den Weg über die österreichische Datenschutzbehörde gewählt hat.

Vielleicht bald noch mehr

Damit noch nicht genug: Die Kommission kündigte an, zwei weitere mögliche Untersuchungen zu prüfen. Die erste davon soll klären, ob Amazon ähnlich wie Google in seinem Webstore eigene Produkte bevorzugt. Die zweite soll sich mit den Regeln beschäftigen, die Apple für alternative App Stores und das Installieren von Apps aus dem Internet einführen will. Diese könnten eventuell nicht ausreichen, um die Vorschriften des DMA zu erfüllen.

Der europäische Verbraucherverband hieß die Ankündigung heute willkommen. „Dass die Kommission heute Untersuchungen zu Meta, Google und Apple eröffnet, ist ein sicheres Zeichen, dass sie mit der Umsetzung des Digital Markets Acts ernst meint“, sagte Monique Goyens, Generaldirektorin des Verbands. „Big-Tech-Unternehmen haben Bedenken hervorgerufen, dass sie das Gesetz nicht ernst nehmen, weil sie zentrale Bereiche nicht richtig umsetzen“, so Goyens. Die entschiedene Durchsetzung sei deshalb nur richtig. Nach Angaben der Kommission soll die Untersuchung binnen 12 Monaten abgeschlossen sein.Digital Markets Act: EU-Kommission nimmt Google, Apple und Facebook unter die Lupe

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Author: Maximilian Henning