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(JuWissBlog) Queer Blindness statt materieller Gleichheit: Nachholbedarf im Humanitären Völkerrecht

Queere Menschen sind im bewaffneten Konflikt eine besonders vulnerable Gruppe, deren Schutz auch aus der Perspektive des Humanitären Völkerrechts diskutiert werden muss. Die Genfer Konventionen und das Völkergewohnheitsrecht schreiben eine Gleichbehandlung aller Menschen bei der Anwendung Humanitären Völkerrechts vor. Die im letzten Jahr erschienene aktualisierte Kommentierung der IV. Genfer Konvention erwähnt erstmals explizit sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität als potenzielle Diskriminierungsfaktoren. Solange es allerdings bei der Forderung nach formeller Gleichheit bleibt, werden die Diskriminierungsverbote wirkungslos bleiben. Stattdessen bedarf es positiver Garantien, die auf die besonderen Bedürfnisse queerer Menschen im bewaffneten Konflikt eingehen.

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