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Regierung lässt Straftäter frei & lässt Islamisten einreisen

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Regierung lässt Straftäter frei & lässt Islamisten einreisen

von Sophie Scheingraber | Juli 22, 2025 | Aktuelles

Vergangenen Freitag schob Deutschland 81 Afghanen in ihr Heimatland ab. Es ist der zweite Abschiebeflug nach Afghanistan, seit die radikal-islamistischen Taliban dort 2021 wieder die Macht übernahmen. Laut Bundesinnenministerium handelte es sich um vollziehbar ausreisepflichtige Männer, die in der Vergangenheit bereits „strafrechtlich in Erscheinung getreten sind”. Bundesinnenminister Dobrindt plant weitere Abschiebeflüge nach Afghanistan, in Zukunft nach seiner Vorstellung auch infolge direkter Verhandlungen mit den Islamisten.

Dieses Mal vermittelte, wie auch schon im Sommer 2024 beim letzten Abschiebeflug, das Golfemirat Katar zwischen Deutschland und den Taliban. Die schleichende Normalisierung der Taliban schreitet jedoch schon voran. Unter anderem um Unterstützung für weitere Abschiebeflüge zu erhalten, lässt die Bundesregierung erstmals seit der Taliban-Machtübernahme Konsularmitarbeiter der islamistischen Taliban einreisen

Soll das jetzt der großartige Erfolg sein, mit dem die Union ihre Migrationspolitik schmücken will? Was ist gut daran, dass die Regierung den Taliban womöglich ein internationales Comeback bereitet? Wo ist der Vorteil, dass Straftäter nun nicht ihre Strafe weiter im Gefängnis absitzen, sondern in Afghanistan auf freiem Fuß sind und von den Islamisten gefeiert werden? Was ist gut daran, dass manchen wohl dennoch Folter droht, denn seit wann sind Islamisten berechenbar? 

Bei Migration kann Regierung nicht mehr als Symbolpolitik

Fast zeitgleich zum Abschiebeflug vergangenen Freitag lud Bundesinnenminister Dobrindt zum Migrationsgipfel auf die Zugspitze ein. Es war ein Treffen, bei dem bereits die Auswahl der Location nur so nach Symbolpolitik strotzt. Zusammen mit mehreren europäischen Nachbarländern möchte er einen härteren Migrationskurs erreichen. Dabei kennen die Bundesregierungen seit Jahren fast nur eine Richtung bei der Migration – Deutschland soll härter werden, Ausreisepflichtige schneller abgeschoben und das Klima für Migrant:innen noch rauer werden. Dabei ist die Grenze zur Rechtswidrigkeit schon häufiger überschritten worden, denn surprise: NOCH härter geht nun mal irgendwann nicht mehr, ohne geltendes Recht zu brechen. Die deutschen Grenzkontrollen sind europarechtswidrig, die Zurückweisungen an den Grenzen ebenfalls. Warum wir einfach nicht immer mehr abschieben können, haben wir bereits hier ausführlich analysiert:

So realitätsfern ist die AfD: Wir können nicht mehr abschieben

Doch Dobrindt ist das nicht genug. Auf dem höchsten Gipfel Deutschlands soll wohl seine Migrationspolitik in noch mehr Härte gipfeln. Man weiß es nicht, ob es Zufall ist, dass der Migrationsgipfel auf den exakt selben Tag fällt, an dem der erste Abschiebeflug der neuen Regierung nach Afghanistan startet. 81 afghanische Staatsangehörige wurden abgeschoben, darunter viele Schwerstkriminelle. Zu den begangenen Straftaten gehörten unter anderem Sexualstraftaten, Mord und Totschlagsdelikte sowie schwerere Körperverletzungs- und Eigentumsdelikte. Doch zumindest in ein paar Fällen wirft die behauptete Schwere der Tat Fragen auf – mehr dazu unten.

Wir beleuchten jetzt die vier Gründe, warum die Regierung bei Migration nicht mehr als teils rechtswidrige Symbolpolitik zustande bringt.

1. Regierung hilft mit bei der Taliban-Show: Straftäter sind jetzt auf freiem Fuß

Wie bereits bei dem Abschiebeflug nach Afghanistan im vergangenen Sommer beteuerten die Taliban, die abgeschobenen Straftäter freigelassen zu haben. Ein Sprecher der Grenzpolizei der Taliban sagte:

„Das ist unsere gemeinsame Heimat. Warum sollten wir sie bestrafen? Wir müssen unserem Führer gehorchen – und er vergibt. Wir haben sie gecheckt. Es sind afghanische Flüchtlinge, und sie sind unschuldig.“

Für die Opfer der begangenen Straftaten in Deutschland muss das purer Hohn sein. Indem das Bundesinnenministerium die Straftäter aus deutschen Haftanstalten entlässt und nach Afghanistan abschiebt, macht es deren Straffreiheit möglich und hilft den Taliban, ihre wohlwollende Show zu inszenieren. Dieses Video zeigt, wie herzlich die Abgeschobenen von den Taliban empfangen wurden.

Klar ist aber auch, dass die Islamisten unberechenbar sind. Was heute als medial inszenierte Show dient, kann morgen schon anders aussehen. Nicht umsonst warnt Amnesty International vor willkürlicher Folter und menschenunwürdiger Behandlung im Land. Da es internationaler Presse fast unmöglich ist, frei zu berichten, wissen wir auch nicht, was mit den abgeschobenen Afghanen aus letztem Jahr tatsächlich passiert ist. Wir können es auch bei den jetzigen nicht vorhersagen. Fest steht: Es wäre für alle  – nicht nur für die Opfer der Straftaten, sondern auch für alle anderen, die an einer gerechten Bestrafung für die begangenen Verbrechen interessiert sind – besser gewesen, die Straftäter hätten ihre Strafen in Deutschland abgesessen. Für alle, außer für die Taliban.

2. Was kommt als Nächstes? Ein Taliban-Konsulat?

Machen wir uns nichts vor. Auch wenn das Auswärtige Amt sich immens darum bemüht, zu betonen, dass es sich bei den Gesprächen mit den Taliban nur um „technische Kontakte” handelt (was auch immer das sein soll), kommen wir einer faktischen Legitimierung der Islamisten damit immer näher. Am Wochenende ließ die Bundesregierung sogar Taliban-Konsularmitarbeiter nach Deutschland einreisen, unter anderem um weitere Abschiebeflüge zu ermöglichen. Bisher erkennt übrigens nur Russland die Taliban offiziell an. Und Putin ist natürlich ein nicht so großes Vorbild, oder? 

Dobrindt sagt sogar selbst, dass er in Zukunft direkte Gespräche mit den Taliban führen will und nicht weiter über das Golfemirat Katar. Dass die Taliban eine konsularische Vertretung in Deutschland dafür wollen, ist ein offenes Geheimnis. Es liegt auf der Hand: die Taliban benötigen dringend mehr internationale Partner und wollen aus der diplomatischen Isolation heraus. Bisher weigern sich die afghanische Botschaft in Berlin und das afghanische Konsulat in Bonn, mit den Taliban zu kooperieren. Die Mitarbeitenden dieser beiden afghanischen Vertretungen erkennen die Taliban-Regierung nicht an. Das afghanische Konsulat in München hingegen hat bereits die Seiten gewechselt und arbeitet mit den Taliban zusammen. Dies führt zu großem bürokratischen Chaos für die afghanische Diaspora in Deutschland.

Wir werden es Dobrindt in ein paar Jahren danken können, wenn die Taliban es geschafft haben sollten, ein internationales Comeback hinzulegen. Wir erinnern uns: Bis 2021 bekämpfte die Bundeswehr zwei Jahrzehnte lang mit ihren Verbündeten die Taliban – leider nicht sehr erfolgreich. Vier Jahre nach der Machtübernahme bereitet die Bundesregierung eine schleichende Normalisierung des Terrorregimes vor. Um Straftäter freizulassen. Zynischer geht es kaum. Gegen die zwei wichtigsten Taliban-Anführer liegen internationale Haftbefehle vor.

Bundesregierung sucht verzweifelt nach Abzuschiebenden

Weil insgesamt wenige Afghan:innen vollziehbar ausreisepflichtig sind, schiebt die Bundesregierung auch Menschen ab, bei denen die Abschiebung sehr fragwürdig erscheint, zumindest gemäß den Informationen, die wir Stand jetzt haben. 

Ende Mai hielten sich laut SWR-Informationen 446.287 Afghan:innen in Deutschland auf. Unter ihnen waren 11.423 Ausreisepflichtige, davon 9.602 mit und 1.821 ohne Duldung. Das bedeutet im Klartext: Nur 1.821 Afghan:innen sind vollziehbar ausreisepflichtig. Doch natürlich sind bei weitem nicht alle 1.821 vollziehbar ausreisepflichtigen Afghan:innen Straftäter. Zur Erinnerung: Die Wahrscheinlichkeit, kriminell zu werden, hat nichts mit der Nationalität zu tun, sondern mit drei Faktoren, die häufig ignoriert werden: Alter, Geschlecht und Wohlstand. Junge Männer aus prekärer sozialer Lage beispielsweise begehen viel wahrscheinlicher eine Straftat als eine weibliche Seniorin. Unabhängig davon, wo sie geboren sind oder welchen Pass sie haben.

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Gerade bei den Zahlen wird sehr viel gelogen – die überwiegende Mehrheit der Afghan:innen in Deutschland leben friedvoll hier und lassen sich nichts zuschulden kommen. Bei Schwer- und Schwerstkriminellen ist das öffentliche Interesse einer Abschiebung zwar auf den ersten Blick nachvollziehbar. Doch wie gezeigt, führt dies so letztlich zu Straffreiheit und hilft nur den Taliban, sich selbst als menschlich und herzlich zu inszenieren und sich damit selbst zu verharmlosen. 

3. Trotz abgesessener Strafe: Abschiebung und drohende Folter

Damit kommen wir zum dritten Grund, warum der Abschiebeflug der Bundesregierung reine Symbolpolitik war. Weil die Bundesregierung so verzweifelt nach Abzuschiebenden sucht, werden dann auch Menschen wie Haroon I. in den Abschiebeflieger gesetzt. Er dealte in der Vergangenheit mit Cannabis und anderen Drogen und wurde 2020 verurteilt. Die Zeit beschreibt es so:

“Im Jahr 2020 wurde er wegen unerlaubten Besitzes von Cannabis zu sechs Monaten Jugendstrafe verurteilt, ausgesetzt auf zwei Jahre Bewährung. Ein Jahr später erwischte ihn die Polizei beim Dealen und entdeckte dabei in seiner Wohnung drei Kilogramm Marihuana. Seine Sozialprognose sei nicht günstig, schrieb das Gericht in seinem Urteil. I. musste zwei Jahre in Haft. Seit August 2023 ist die Strafe verbüßt. Sein Leben, so erzählen es Menschen aus seinem Umfeld, sei längst ein anderes geworden. Er hat eine Wohnung, einen Job, einen Freundeskreis.”

Seinen Asylantrag begründete Haroon I. einst damit, dass sein Vater an der Seite der NATO im afghanischen Militär arbeitete, im Kabuler Verteidigungsministerium. Die Angaben sind nicht unabhängig überprüfbar. Jetzt zurück in Kabul wäre er damit aber Staatsfeind für die Taliban und ihrer willkürlichen und brutalen Rechtsprechung unterworfen. Dieser Mann wird also nun von der Bundesregierung den Taliban ausgeliefert – und das wegen einer bereits verbüßten Haftstrafe aufgrund von Cannabis-Besitzes.

4. Menschenrechte gelten auch für Straftäter: Taliban sind unberechenbar

Obwohl die Genfer Flüchtlingskonvention sowie das deutsche Aufenthaltsrecht die Möglichkeit vorsehen, Ausländer in Fällen schwerer Straftaten in Länder abzuschieben, in denen ihnen Gefahren für Leib und Leben drohen, greift in diesen Fällen dennoch die Europäische Menschenrechtskonvention. In der EMKR besagt Artikel 3, dass niemand „der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden“ darf (Refoulement-Verbot). Wie Peter Müller, ehemaliger Ministerpräsident des Saarlandes und ehemaliger Richter am Bundesverfassungsgericht, in der SZ schreibt:

“Auch der Schwerkriminelle ist Träger einer unantastbaren Würde, die zu achten und zu schützen Aufgabe aller staatlichen Gewalt ist. Besteht das Risiko einer Verletzung der Menschenwürde durch eine Abschiebung, hat diese zu unterbleiben.”

Viele Menschenrechtsorganisationen kritisieren die Abschiebungen nach Afghanistan, darunter Amnesty International. Der UN-Hochkommissar für Flüchtlinge kritisiert diese ebenfalls und verweist auf drohende Folter, unmenschliche Behandlung und die verheerende humanitäre Lage im Land. Deutschland hat die Europäische Menschenrechtskonvention unterschrieben und müsste eigentlich im Einzelfall prüfen, ob für die Abzuschiebenden in Afghanistan Folter oder unmenschliche oder erniedrigende Behandlung droht. Gerade am Beispiel Haroon I. ist es sehr zweifelhaft, dass Deutschland diesem Gebot nachkam. 

Es ist nicht ausgeschlossen, dass die Taliban nur eine mediale Show inszenieren und die Menschen dann hinterher trotzdem foltern. Daher fordert auch das Deutsche Institut für Menschenrechte eine Aussetzung der Abschiebungen nach Afghanistan „bis zu einer grundlegenden Änderung der Menschenrechtslage vor Ort“ (die unter den Taliban wohl eher nicht kommen wird). Der UN-Sonderberichterstatter zur Menschenrechtssituation in Afghanistan darf nun nicht mal mehr ins Land einreisen. Ebenso empfiehlt das Institut, “das internationale Ansehen der de-facto-Regierung der Taliban nicht durch die Aufnahme von direkten oder indirekten Verhandlungen über Rückführungen zu stärken“. 

Fazit: Regierung als Steigbügelhalter für internationales Comeback der Taliban

Alle Warnungen in den Wind schlagend, will die Bundesregierung weiter nach Afghanistan abschieben. Wie es im Koalitionsvertrag steht, möchte sie bei Straftätern und Gefährdern anfangen (Zeile 3046). Wie wir aber gesehen haben: Eine verschwindend geringe Anzahl an Afghan:innen ist überhaupt vollziehbar ausreisepflichtig. Und noch weniger sind Straftäter. Der Bundesregierung ist das egal, sie sucht weiter verzweifelt nach Abzuschiebenden und findet kaum welche.

Mehr noch: Es dürfen bereits offen und skrupellos Taliban-Islamisten (!!) in Form von Konsularmitarbeitern einreisen, um Unterstützung für weitere Abschiebeflüge zu erhalten. Wie genau soll das Deutschland jetzt sicherer machen, dass 1. Straftäter in Afghanistan auf freiem Fuß sind, 2. Taliban-Mitarbeiter nach Deutschland einreisen dürfen und 3. die Taliban-Regierung so immer mehr normalisiert wird? Diese Regierung will etwas gegen Kriminelle und Islamisten tun – und lässt Straftäter frei und holt Islamisten ins Land. Deutschland macht sich damit zum Steigbügelhalter für das internationale Comeback der Taliban. Und das ist brandgefährlich.

Artikelbild: Kay Nietfeld/dpa

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