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Stark! Brosius‑Gersdorf rechnet mit der rechten Kampagne gegen sie ab!

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Stark! Brosius‑Gersdorf rechnet mit der rechten Kampagne gegen sie ab!

von Thomas Laschyk | Juli 15, 2025 | Aktuelles

Die angesehene Juristin Frauke Brosius-Gersdorf, die von der SPD als Verfassungsrichterin vorgeschlagen wurde, sah sich in den letzten Tagen einer gezielten Kampagne von Rechtsaußen ausgesetzt. Konservative und Rechtsextreme versuchten, sie mit Fake News zu diskreditieren. Leider mit vorläufigem Erfolg: Ihre Wahl zur Verfassungsrichterin wurde vertagt. Jetzt äußert sie sich selbst zu den Vorwürfen.

Am 11. Juli 2025 sollte die Verfassungsrechtlerin Frauke Brosius‑Gersdorf vom Deutschen Bundestag in das Bundesverfassungsgericht gewählt werden. Eigentlich ein normaler politischer Akt, fachlich stand dem nichts im Weg. Brosius-Gersdorf gilt als hoch angesehen und unumstritten kompetent. Dann begann eine orchestrierte rechtsradikale Kampagne gegen sie, wie Volksverpetzer nachgezeichnet hat. Meldungen über angebliche Plagiatsvorwürfe und das Zerrbild einer „ultralinken“ Juristin, mit AfD-Lügen, wie dass sie Abtreibungen bis kurz vor der Geburt erlauben wolle, führten dazu, dass zwischen 50 und 60 Unionsabgeordnete mit Nein stimmen wollten.

Übrigens: Über 80 % der Deutschen unterstützen eine Reform des § 218 StGB, welcher aktuell noch Schwangerschaftsabbrüche kriminalisiert. Die Unionsfraktion vertritt also eine absolute Minderheitsposition. Es ist die reformorientierte Juristin Brosius-Gersdorf, die die Position der breiten Mehrheit vertritt. Doch die Unionspolitiker behaupten, ausgerechnet diese Position der Juristin, hinter der eine breite gesellschaftliche Mehrheit quer durch die politischen Lager steht, sei gegen die „demokratische Mitte“. Eine Stunde vor der Wahl gaben Fraktionsspitze und Kanzleramt offiziell die Vertagung bekannt – eine blamable Kapitulation vor der orchestrierten Empörungswelle.

Brosius-Gersdorf: Wie die Union von einer rechten Kampagne manipuliert wurde

Brosius‑Gersdorf wehrt sich jetzt

In einer Presseerklärung vom 15. Juli 2025 kritisierte Brosius‑Gersdorf diese inszenierte Kampagne jetzt als „unzutreffend und unvollständig, unsachlich und intransparent“. Sie wies darauf hin, dass die wiederholte Bezeichnung ihrer Person als „ultralinks“ oder „linksradikal“ diffamierend und realitätsfern sei. Ebenso verurteilte sie die Berufung auf anonyme Quellen in einer Debatte über eine Richterwahl als inakzeptabel und widersprüchlich zu den Schutzrechten, die politisch Verantwortliche selbst einfordern.

„Welchen Grund gibt es, sich als Mitglied einer Landesregierung, zumal aus dem Bereich der Justiz, in einer Debatte um eine Verfassungsrichterwahl anonym zu äußern? In Zeiten, in denen Politikerinnen und Politiker für sich zu Recht stärkeren Schutz vor verbalen Angriffen fordern und ein „digitales Vermummungsverbot“ diskutieren, befremden anonyme Äußerungen aus den Reihen politisch verantwortlicher Funktionsträger des Staates. Selbst anonym an medialer Kritik bis hin zu Schmähungen anderer mitzuwirken und gleichzeitig für sich selbst Schmähungsschutz zu fordern, steht im Widerspruch.“

Auch zum Kopftuch oder Parität bei Wahlen musste sie rechte Fake News richtigstellen. Doch am absurdesten war die Desinformation zu ihrer Position zum Schwangerschaftsabbruch.

Lügen zu ihrer Position zum Schwangerschaftsabbruch

Besonders scharf wies Brosius‑Gersdorf den Vorwurf zurück, sie wolle Abtreibungen bis zur Geburt straffrei stellen. Sie betonte, dass dem ungeborenen Leben ab der Einnistung einer befruchteten Eizelle das Grundrecht auf Leben zustehe und sie sich stets dafür eingesetzt habe. Die Darstellung, sie sei „lebenskritisch“ und für eine Legalisierung des Abbruchs bis zum Geburtstermin, sei falsch und entbehre jeglicher Grundlage.

Brosius‑Gersdorf wies darauf hin, dass sie lediglich auf ein verfassungsrechtliches Spannungsfeld aufmerksam machen wollte: Erhält das ungeborene Leben den Schutz der Menschenwürde, lässt sich nach aktueller juristischer Lehre dessen Gewicht nicht mehr gegeneinander mit den Rechten der Schwangeren abwägen.

Sie war Mitglied und stellvertretende Koordinatorin einer Regierungskommission, die 2023/24 Reformoptionen für den §218 StGB prüfte. Wie die SZ herausgearbeitet hat, wird ein einzelner Satz von ihr dabei aber irreführend aus dem Kontext gerissen. Der strittige Satz: „Es gibt gute Gründe dafür, dass die Menschenwürdegarantie erst ab Geburt gilt.“ Sie hat aber noch mehr geschrieben, was die rechte Empörungskampagne unterschlug:

„Brosius-Gersdorfs Antworten sind differenzierter ausgefallen, als es das isolierte Zitat nahelegt. Hätten ihre Kritiker die beiden Absätze davor gelesen, wären sie auf den Satz gestoßen: „Bei einer Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs hat der Gesetzgeber Schutzpflichten für das Grundrecht auf Leben des Embryos/Fetus (jedenfalls) ab Nidation.“ Hätten sie weitergelesen, wären sie auf das Zugeständnis der Autorin gestoßen, dass man das mit der vorgeburtlichen Menschenwürde auch anders sehen kann. Und wären sie gar bis zum Ende des Textes gelangt, hätten sie festgestellt: Die Frau plädiert für den Schutz des ungeborenen Lebens, und zwar in einer sorgfältig abgestuften Balance mit den Rechten der Mutter. Und ohne Strafrecht.“

Leute hatten keine Ahnung, kritisierten sie aber

Darüber hinaus legte sie dar, dass eine vollständige Auseinandersetzung mit ihren wissenschaftlichen Arbeiten ein Bild der demokratischen Mitte zeichne. Einseitige Zuschreibungen beruhten auf punktuellen, aus dem Zusammenhang gerissenen Ausschnitten und verstellten den Blick auf den Kern ihrer Forschung zu Verfassungs‑, Sozial‑ und Bildungsrecht. Ihre herausragende fachliche Eignung bestätigen Kollegen vom Fach ebenfalls. Unterstützung bekommt sie unter anderem in Form eines offenen Briefs. Mittlerweile haben mehr als 300 Juristen und Rechtswissenschaftler einen offenen Brief unterschrieben, der Brosius-Gersdorf unterstützt. Sie ist außerdem Herausgeberin der neuesten Auflage des renommierten Grundgesetz-Kommentars von Dreier und Mitherausgeberin weiterer angesehener juristischer Publikationen.

Der Fall Brosius-Gersdorf wirft ein Schlaglicht darauf, wie verwundbar unsere demokratischen Institutionen gegenüber rechten Kampagnen geworden sind. Hier wurde die Wahl einer Verfassungsrichterin – einer Position, für die das Grundgesetz eigentlich eine Besetzung mit parteiübergreifendem Ernst und Verantwortung fordert – zum Spielfeld rechter Kulturkämpfer. Extremisten und Desinformationsaktivisten ist es gelungen, einen Keil in die demokratische Front zu treiben. Mit Lügen sowie Empörungsinszenierung errangen sie einen Erfolg im Bundesag.

Wenn Richterwahlen künftig nach dem Drehbuch von Fake-News-Kampagnen entschieden werden, steht viel auf dem Spiel. Zum Glück lässt sich Brosius-Gersdorf nicht einschüchtern. Das wäre ja noch schöner, wenn rechtsradikale Medien, die nur existieren können, weil sie von rechten Millionären bezahlt werden, auch noch Erfolg haben, die deutsche Politik zu bestimmen.

Teile des Artikels wurden mit maschineller Hilfe ausformuliert. Wie Volksverpetzer KI verwendet. Artikelbild: Britta Pedersen/dpa

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