Der Oberste Gerichtshof in Japan hat entschieden, mehrere Verfahren zur gleichgeschlechtlichen Ehe an die Große Kammer mit allen 15 Richterinnen und Richtern zu übergeben. Mit diesem Schritt wird zum ersten Mal eine einheitliche verfassungsrechtliche Bewertung vorgenommen, nachdem unterschiedliche Urteile zur Verfassungsmäßigkeit der bestehenden Regelungen vorliegen.
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