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Urteile März 2026: Geldstrafe für AfD-Stadtrat wegen „Sieg-Heil“-Ruf

Es gibt nicht nur immer mehr Prozesse gegen Demokratiefeinde – es gibt auch immer mehr Urteile. In unserer Urteile-Reihe beleuchten wir immer am Monatsende eine Auswahl an neuer Rechtsprechung, die den Rechtsextremismus, Antisemitismus oder Rassismus sowie das Querdenker- und Reichsbürger-Milieu und andere demokratiefeindliche Gruppierungen in Deutschland betrifft. Die Trennlinie zwischen diesen verläuft häufig nicht scharf. Mit der Urteile-Reihe wollen wir, neben Informieren, vor allem auch Mut machen. Viele Urteile zeigen, dass der Rechtsstaat in Deutschland Demokratiefeinde nicht einfach ungestraft lässt. Manche Urteile werfen allerdings auch Fragen auf, die wir hier beleuchten.

Im Februar berichteten wir über die hohe Geldstrafe für AfD-Politiker Daniel Halemba. Er schaffte es bei der Kommunalwahl in Bayern Anfang März übrigens nicht in den Würzburger Stadtrat. Diesen Monat werfen wir unter anderem einen Blick auf gleich vier juristische Niederlagen der AfD und sieben weitere Urteile, unter anderem in Bezug auf Reichsbürger, Neonazis und Islamisten. Dazu gleich mehr.

Urteile Februar 2026: Hohe Geldstrafe für AfD-Abgeordneten Halemba

Content Note: Urteil 11 beschreibt ausführlich die Gewalttaten eines Neonazi-Intensivtäters. Wir haben uns daher entschieden, dieses Urteil ans Ende des Artikels zu setzen.

1. AfD-Stadtrat wegen “Sieg-Heil”-Ruf zu Geldstrafe verurteilt

Wegen des Verwendens verfassungswidriger Kennzeichen wurde auch diesen Monat ein AfD-Politiker verurteilt. Es handelt sich um den Thüringer Kommunalpolitiker Alexander Escher, Mitglied im Kreistag und im Stadtrat Sonneberg. Escher erhielt eine Geldstrafe in Höhe von 60 Tagen zu je 70 Euro, insgesamt 4.200 Euro. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Escher 2022 in einer Bar “Sieg Heil” rief.

Es ist nicht Eschers erste Strafe. 2021 wurde er rechtskräftig wegen Diebstahls verurteilt – eine Vorstrafe, die das Gericht berücksichtigte. Ein weiterer Vorfall in einer anderen Sonneberger Bar konnte Escher nicht nachgewiesen werden. Er bestritt alle Vorwürfe und kündigte bereits an, in Berufung zu gehen. Seiner eigenen Partei scheint die ganze Sache nun zu heiß zu werden. Wie der MDR berichtet, drängt der Thüringer AfD-Landesverband auf einen Parteiausschluss Eschers.

Angesichts der schieren Menge an bereits verurteilten AfD-Politiker:innen und solcher mit laufenden Verfahren und Ermittlungen ist dies wohl eher ein ungewöhnlich konsequenter Schritt. Derzeit ist jedoch noch nichts entschieden. Angeblich will sich der AfD-Landesvorstand in seiner nächsten Sitzung im April mit der Causa Escher beschäftigen.

Ein Jahr AfD-Landrat: Wie geht es Sonneberg jetzt?

2. Rheinland-Pfalz: AfD-Eilantrag gegen Überprüfung ihrer Mitarbeiter auf Verfassungstreue abgewiesen

Wir verlassen Thüringen und schauen auf Rheinland-Pfalz, wo es neben den Landtagswahlen Weiteres zu berichten gab. Ende Februar scheiterte ein Eilantrag der AfD gegen eine Gesetzesnovelle im Bundesland. Mit dieser wird ermöglicht, dass Mitarbeitern von Landtagsabgeordneten staatliche Gelder gestrichen und der Zugang zum Parlamentsgebäude verwehrt werden können, wenn sie einer Zuverlässigkeitsprüfung nicht zustimmen oder wenn ihnen Verfassungsfeindlichkeit nachgewiesen wird. Rheinland-Pfalz ist mit dieser Regelung bundesweit Vorreiter, andere Bundesländer gaben Gutachten in Auftrag, um diese Schutzmöglichkeit für die Demokratie zu prüfen.

Wichtig: Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz hat Ende Februar lediglich den Eilantrag der AfD abgewiesen. Die grundsätzliche Entscheidung in der Normenkontrollklage, die die AfD letzten November einreichte und in der entschieden wird, ob ein Finanzierungsausschluss von Mitarbeitern zulässig ist, steht noch aus. Bis die Entscheidung im Klageverfahren gefallen ist, gilt aber die im Eilverfahren getroffene Entscheidung. Warum reichte die AfD aber überhaupt einen Eilantrag, zusätzlich zur Normenkontrollklage, ein? Das lag daran, dass einem Mitarbeiter der AfD-Fraktion und des Landtagsabgeordneten Damian Lohr ebenfalls im Februar mitgeteilt wurde, dass bei ihm eine Zuverlässigkeitsprüfung ansteht. Hat die AfD wohl etwas zu verbergen?!

Im März scheitert ein weiterer AfD-Mitarbeiter an der Überprüfung der Verfassungstreue

Dem Mitarbeiter wurde dann wohl schon Ende Februar der Zutritt zum Kernbereich des Landtagsparlaments verwehrt. Im März ist ein weiterer AfD-Mitarbeiter an der Überprüfung der Verfassungstreue gescheitert. Es soll sich um einen früheren Aktivisten der inzwischen aufgelösten rechtsextremen “Revolte Rheinland” handeln, die als Teil der “Identitären Bewegung” galt.

Insgesamt wurden mehr als 500 Mitarbeiter:innen im rheinland-pfälzischen Landtag in den vergangenen Monaten durchleuchtet. Bei einem der beiden betroffenen AfD-Mitarbeiter soll es sich nach Informationen der Rhein-Zeitung um Jan-Richard Behr handeln, Landesvorsitzender der Generation Deutschland in Rheinland-Pfalz und stellvertretender Bundesvorsitzender. Beiden Betroffenen möchte der rheinland-pfälzische Landtag künftig kein Gehalt mehr auszahlen.

Weil der Verdacht besteht, dass die AfD unrechtmäßig auf personenbezogene Daten von Facebook-Nutzern zugegriffen hat, muss sie nun der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit umfassend Auskunft geben. Das entschied das Berliner Verwaltungsgericht und wies damit eine Klage der AfD ab.

Hintergrund ist die Bundestagswahl 2021. Ein Social-Media-Nutzer beschwerte sich bei der Berliner Datenschutzbeauftragten – ein AfD-Wahlwerbespot sei damals nur Männern im Alter von 11 bis 48 Jahren mit Interesse an der FDP ausgespielt worden. Die Datenschutzbeauftragte fragte daraufhin bei der AfD umfassende Informationen zu AfD-Wahlwerbungen im Zuge der Bundestagswahl 2021 ab, worauf die AfD nicht ausreichend antwortete und von “uferloser Ausforschung” sprach. Es wurden damals alle Parteien mit Sitz in Berlin abgefragt.

Die AfD antwortete aber nicht auf alle Fragen der Datenschutzbeauftragten und erhob Klage. Das Verwaltungsgericht Berlin urteilte nun, dass es laut der europäischen Datenschutz-Grundverordnung verpflichtend ist, Auskünfte zu erteilen. Mit den bisher fehlenden Angaben soll überprüft werden, was am Verdacht des unrechtmäßigen Datenzugriffs dran ist.

Gegen das Urteil kann Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gestellt werden. Es ist daher noch nicht rechtskräftig.

4. Nürnberg kann vorerst in „Allianz gegen Rechtsextremismus” bleiben

Wir schauen von Berlin nach Bayern und auch dort konnte ein Erfolg gegen die AfD verbucht werden: Die Stadt Nürnberg muss nun vorerst doch nicht aus der “Allianz gegen Rechtsextremismus” austreten. Der Fall beschäftigt die Gerichte schon seit längerem – doch was sind die Hintergründe?

Die Allianz gegen Rechtsextremismus in der Metropolregion Nürnberg ist ein Netzwerk aus derzeit 165 Städten, Gemeinden und Landkreisen sowie 322 zivilgesellschaftlichen Organisationen und Institutionen. Ziel ist es, allen Formen von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit entschieden entgegenzutreten. Gegründet wurde sie 2009. Dem AfD-Kreisverband Nürnberg/Schwabach ist die Mitgliedschaft der Stadt Nürnberg in der Allianz ein Dorn im Auge. Sie versucht, gerichtlich einen Austritt der Stadt aus der Allianz zu erreichen. Während das Verwaltungsgericht Ansbach die Klage der AfD 2022 abwies, kam der Bayerische Verwaltungsgerichtshof 2024 zu einem anderen Urteil – die Stadt Nürnberg müsse austreten.

Die Stadt Nürnberg legte dann beim Bundesverwaltungsgericht Revision ein. Diese war erfolgreich und das Verfahren geht jetzt zurück zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof. Der Knackpunkt ist die Frage, ob die Stadt durch eine Mitgliedschaft in der Allianz mittelbar (also nicht direkt, sondern mittels anderer) in das Recht der AfD “auf chancengleiche Teilhabe am politischen Wettbewerb” eingreife.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof muss nun wieder prüfen

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof sagte „ja“, der Bundesverwaltungsgerichtshof sagte jetzt aber:

“Von einer solchen Zielsetzung wäre auszugehen, wenn der Satzungszweck der Allianz oder ihr tatsächlicher Hauptzweck darin bestünde, der AfD im politischen Wettbewerb Nachteile zuzufügen. Das hat der Verwaltungsgerichtshof jedoch nicht festgestellt. Deshalb kommt es darauf an, ob die Beklagte in der Allianz lenkenden Einfluss im Sinne gegen die AfD gerichteter Aktionen nimmt oder solche Aktionen gezielt unterstützt.

Die für den Eingriffscharakter neben der Zielsetzung maßgebliche Wirkung entspräche der eines unmittelbaren Eingriffs, wenn Ausmaß und Intensität der AfD-kritischen Äußerungen dieser im politischen Wettbewerb ernsthafte Nachteile zufügen können. Zu diesen Kriterien hat der Verwaltungsgerichtshof keine Feststellungen getroffen, weil er unzutreffend eine davon unabhängige Zurechnung von Äußerungen angenommen hat.”

Zusammengefasst heißt das also: Man kann der Stadt Nürnberg nicht automatisch Aussagen der Allianz zur AfD als stadteigene Aussagen zuschreiben, bloß weil sie Mitglied des Bündnisses ist. Es kommt darauf an, ob die Stadt Nürnberg gezielt Anti-AfD-Aktionen unterstützt. Auch muss geprüft werden, ob der Hauptzweck der Allianz eine Benachteiligung der AfD im politischen Wettbewerb darstellt.

Außerdem kommt es darauf an, ob die AfD-kritischen Äußerungen der Allianz das Potential haben, der AfD “ernsthafte Nachteile” im politischen Wettbewerb zufügen zu können. Rechtmäßig sind Anti-AfD-Stellungnahmen darüber hinaus, “wenn das Bündnis damit die freiheitliche demokratische Grundordnung verteidigt. Allerdings müsse sich die Stadt hierauf ausdrücklich berufen und die „Notwendigkeit“ darlegen”, wie die taz analysiert.

Das Verfahren ist also noch nicht zu Ende. Markus Krajewski, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht und Völkerrecht an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, forderte vor der Urteilsverkündung des Bundesverwaltungsgerichts, es “sollte die Zuständigkeiten der Kommunen für den präventiven Verfassungsschutz vor Ort anerkennen”. Es bleibt abzuwarten, ob auch das Bayerische Verwaltungsgericht diesem Appell folgen wird.

5. Campact siegt gegen Molkerei-Unternehmer Theo Müller

Noch aus dem Februar, aber nach Redaktionsschluss der letzten Ausgabe, stammt dieser Erfolg der Kampagnenorganisation Campact. Geklagt hatte Theo Müller, Molkerei-Unternehmer (Müllermilch und andere Marken). Er wollte nicht, dass man sagen darf, er sei ein AfD-Unterstützer.

Doch genau das ist er: Er ließ sich mit Alice Weidel ablichten, ist mit ihr befreundet, nennt sein AfD-Verhältnis als “irgendwas dazwischen” zwischen interessierter Beobachtung und Sympathie und brachte zuletzt nach der Landtagswahl in Baden-Württemberg sogar eine Regierungskoalition aus CDU und AfD ins Spiel.

Unter anderem mit dem Spruch “Alles AfD, oder was?” (in Anlehnung an einen ähnlichen Spruch der Müller-Marke) prangerte Campact die AfD-Nähe von Theo Müller an. Auf Plakaten stand die Äußerung: „Konzerngründer Theo Müller unterstützt die rechtsextreme AfD.“ Theo Müller stellte einen Eilantrag auf einstweilige Verfügung, das Landgericht Hamburg machte nun aber klar: Es handelt sich um eine zulässige Meinungsäußerung. Müller wollte geltend machen, dass eine “Unterstützung” stets Geldspenden oder “tatsächliche Handlungen” zugunsten der AfD voraussetzten. Dem folgte das Gericht nicht.

Laut taz-Informationen wird Müller keine Rechtsmittel einlegen, das Urteil wäre damit rechtskräftig.

6. Campact gewinnt schon wieder gegen Nius

Wir bleiben noch bei Campact und schauen auf gleich drei gerichtliche Klatschen gegen Nius im März. In drei Beschlüssen untersagte das Oberlandesgericht Hamburg der Fake-News-Schleuder “Nius”, die Kampagnenorganisation Campact als “staatlich finanziert” darzustellen. Das Gericht machte klar, dass auch Formulierungen wie “staatlich finanziertes NGO-Milieu” und “staatlich finanziertes System” suggerieren, Campact selbst würde staatliche Gelder erhalten.

Dem ist aber nicht so. Campact finanziert sich wie Volksverpetzer durch Spenden. Campact ist an der HateAid gGmbH beteiligt, die wiederum staatliche Mittel erhält. “Die Beteiligung an der staatlich geförderten HateAid gGmbH könne […] nicht als Beleg für eine eigene staatliche Finanzierung gewertet werden”, so das Gericht.

7. Nius-Reporterin gibt Unterlassungserklärung ab

Und auch zu HateAid, einer gemeinnützigen GmbH zur Beratung und Unterstützung von Betroffenen von Online-Hassrede, verbreitete Nius bereits Fakes – wen wundert das noch? Eine Nius-Journalistin machte auf “X” selbst publik, dass sie gegenüber HateAid eine Unterlassungserklärung abgab. Sie behauptete, dass Prozesskostenhilfe, die die Klimaaktivistin Luisa Neubauer von HateAid erhalten hatte, aus Steuermitteln stamme – eine Falschbehauptung, die sie im Post auf “X” richtigstellt. So wirklich aufrichtig wirkt sie dabei aber nicht…

In einem anderen Fall blieb HateAid aber leider zunächst erfolglos. Das Landgericht Hamburg urteilte, dass es zulässig sei, dass ein Autor auf dem Blog „ansage.org“ die HateAid-Geschäftsführung als „HateAid-Linksextremistinnnen“ und „linkswoken Faschistende“ bezeichnet hatte. HateAid geht nun in sofortige Beschwerde. Es bleibt abzuwarten, was die nächste Instanz entscheiden wird.

8. Freiheitsstrafen für Reichsbürger

Lassen wir Nius nun aber hinter uns und blicken auf mehrjährige Haftstrafen für zwei mutmaßliche Führungsfiguren einer Reichsbürger-Gruppe. Reichsbürger erkennen die Bundesrepublik Deutschland nicht an. Anhänger:innen glauben an die abstrusesten Verschwörungsideologien.

Nun wurde eine Reichsbürgergruppe wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung verurteilt. Es ist das erste Mal, dass eine Reichsbürgergruppe für diesen Straftatbestand angeklagt wurde. In mehr als 300 Fällen sollen laut Anklage Drohschreiben an Behörden verfasst worden sein. Behörden wurden mit diesen Schreiben überflutet, in denen hohe Geldforderungen gestellt und Beschäftigte eingeschüchtert wurden. Neben der Bildung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung lauteten weitere Straftatbestände versuchte Nötigung und versuchte Erpressung. Ein Angeklagter (Angeklagter S.) wurde vom Landgericht Mühlhausen zu fünf Jahren und sieben Monaten Haft, der andere (Angeklagter H.) zu vier Jahren verurteilt. Der Angeklagte mit der höheren Strafe wurde auch wegen Steuerhinterziehung belangt.

Das Landgericht Mühlhausen schreibt zur Ausgestaltung der beiden Freiheitsstrafen:

“Beide Angeklagten befanden sich mit Unterbrechungen aufgrund der Vollstreckung von Ersatzfreiheitstrafen gegen sie seit dem 12.12.2023 in Untersuchungshaft. Mit dem Urteil vom 03.03.2026 wurde die Haftfortdauer gegen den Angeklagten H. angeordnet und der Haftbefehl gegen den Angeklagten S. gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt.”

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

9. Stadt Frankfurt hat “Die Heimat”-Landesvorsitzenden entlassen – Kündigung war rechtmäßig

Die Stadt Frankfurt erzielte einen wichtigen Sieg im Kündigungsstreit mit Stefan Jagsch, Landesvorsitzender der rechtsextremen Partei “Die Heimat”, NPD-Nachfolgepartei. Jagsch war bis Ende September 2025 im Jugend- und Sozialamt der Stadt beschäftigt. Gegen die Kündigung klagte er vor dem Arbeitsgericht – er wolle weiterbeschäftigt werden.

Es ist nicht das erste Mal, dass die Stadt Frankfurt Jagsch loswerden möchte. Vor 10 Jahren verlor Frankfurt einen dementsprechenden Rechtsstreit. Nachdem 2014 bekannt wurde, dass der Neonazi bei der Stadt beschäftigt ist, wurde er gekündigt und klagte sich daraufhin durch die Instanzen.

Nun kommt das Arbeitsgericht Frankfurt zu einem anderen Schluss und erklärt die Kündigung für rechtsmäßig. Der Anwalt der Stadt machte ein 200 Seiten langes Gutachten des Landesamts für Verfassungsschutz über Jagschs Auftritte und Äußerungen geltend, sowie eine 50-seitige Dokumentation der Stadt selbst. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Bei der Kommunalwahl in Hessen Mitte März erzielte Jagsch jedoch einen Erfolg und sitzt nun gemeinsam mit zwei anderen “Die Heimat”-Politikern in der Gemeindevertretung von Altenstadt.

10. Haftstrafen für Hamas-Mitglieder

Das Kammergericht Berlin verurteilte vier männliche Hamas-Mitglieder wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung und weiterer Delikte zu Haftstrafen von viereinhalb bis sechs Jahren. In Polen, Bulgarien und Dänemark sollen die Männer jeweils für die Einrichtung bzw. Auflösung von Waffendepots für die Hamas zuständig gewesen sein.

Geplant waren Anschläge auf israelische und jüdische Einrichtungen in Deutschland und Europa. Die Angeklagten sitzen seit Dezember 2023 in Untersuchungshaft. Kurz nach dem Terrorangriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober gab der Bundesverfassungsschutz der Bundesanwaltschaft einen Hinweis auf Aktivitäten der Hamas in Deutschland. Der Fall führte zu einer “grundlegenden Neubewertung” der terroristischen Bedrohung, ausgehend von der Hamas, in Deutschland.

11. Vorgehen der Ermittlungsbehörden wirft Fragen auf: Haft für Neonazi wegen insgesamt sechs bewaffneter Gewalttaten

Für insgesamt sechseinhalb Jahre muss der Neonazi-Intensivtäter Lucas K. in Haft. Zu diesem Urteil kam die Jugendkammer des Landgerichts Halle. Drei weitere Rechtsextreme wurden ebenfalls zu (niedrigeren) Haftstrafen verurteilt sowie zu einer Jugendstrafe von 50 Arbeitsstunden. Einer der Angeklagten war zum Tatzeitpunkt unter 21, daher fand der gesamte Prozess vor der Jugendkammer statt.

Lucas K. beging in wenigen Monaten eine ganze Serie an Gewalttaten, doch die Ermittlungsbehörden drückten viel zu lange ein Auge zu – besser gesagt sogar beide. Der erste verhandelte Fall: November 2024, Lucas K. bedrohte in Halle einen Studierenden nach dessen Aufforderung, K.’s Rechtsrock-Musik in der Straßenbahn abzustellen, mit einem Messer und schlug ihm mit der Faust ins Gesicht.

Der zweite Vorfall, 14 Tage später: Erneut wurden Straßenbahnpassagiere bedroht, diesmal mit einem Hammer. Dritter Fall: Januar 2025, der Angeklagte bedrohte eine junge Frau mit einem Beutel mit der Aufschrift „FCKNZS“. Der vierte Fall: Februar 2025, K. beleidigt und verfolgt drei Schüler. Einen von ihnen nimmt er in den Schwitzkasten, bevor er Schüsse seiner Gaspistole (Schreckschusspistole, die ohne Waffenschein erhältlich ist) abfeuerte, die er mit Stahlkugeln befüllte, und dabei einen Schüler mit einer Stahlkugel traf.

Der fünfte Fall: März 2025, K. schießt einem Passanten mit seiner Gaspistole an einer Bushaltestelle direkt ins Gesicht, dieser drehte sich weg, sein Ohr wird durch eine Stahlkugel verletzt. Weil eine Nachbarin aus dem nahegelegenen Wohnblock die Polizei informiert hatte, wurde K. noch vor Ort kontrolliert. Doch er durfte einfach nach Hause gehen, nachdem ihm die Waffe abgenommen worden war. Sechster Fall: Zehn Tage später beleidigen K. und drei weitere Rechtsextreme (die nun ebenfalls vor Gericht standen) einen Schwarzen Polizeibeamten und seine hochschwangere Lebensgefährtin auf einem Supermarktparkplatz. K. geht mit einem Teleskopschlagstock auf den Beamten los. Kurz darauf wurde K. festgenommen und in Untersuchungshaft gesteckt.

Warum schritten die Ermittlungsbehörden nicht schon viel früher ein?

Insgesamt 11 Straftaten wurden K. vorgeworfen. Er ist einschlägig vorbestraft und stand unter zweifacher Bewährung. Es bleibt die große Frage im Raum: Wie kann es sein, dass ein bekannter Neonazi über Monate Straftaten begehen kann, ohne dass die Polizei und die Ermittlungsbehörden seinen Gewaltexzessen auch nur ansatzweise Einhalt gebieten? Erst nach sechs kurz hintereinander erfolgten Straftaten erhielt K. nun eine lange Freiheitsstrafe.

Die Mobile Opferberatung gibt im RadioCorax eine Einschätzung zum Prozess.

Betroffene von rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt finden hier Beratungsangebote in ihrer Umgebung.

Artikelbild: canva.com

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