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(watson) Der Schutz der sexuellen Identität könnte bald im Grundgesetz stehen: Aber reicht das?

Es ist ein historischer Schritt. Die “sexuelle Identität” soll in Artikel 3 des Grundgesetzes aufgenommen werden. Ziel ist es, queere Menschen endlich explizit vor Diskriminierung zu schützen. Doch einige Personen bleiben bei diesem Vorstoß noch immer außen vor.

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