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title: "Die Menschen brauchen Entlastung – keine künstlich verteuerten Fahrten"
url: https://www.bachhausen.de/die-menschen-brauchen-entlastung-keine-kuenstlich-verteuerten-fahrten/
date: 2026-07-28
modified: 2026-07-28
author: "Dirk Bachhausen"
description: "Ein Meinungsbeitrag von Dirk Bachhausen, Landtagskandidat von Volt Ich begrüße die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln ausdrücklich. Die von der Stadt eingeführten Mindestpreise für Mietwagenfahrten waren der falsche Weg. Sie haben..."
categories:
  - "Köln"
  - "Meinung"
  - "Stadtbezirk Chorweiler"
tags:
  - "brauchen"
  - "entlastung"
  - "fahrten"
  - "keine"
  - "kunstlich"
  - "menschen"
  - "verteuerten"
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# Die Menschen brauchen Entlastung – keine künstlich verteuerten Fahrten

Ein Meinungsbeitrag von Dirk Bachhausen, Landtagskandidat von Volt

Ich begrüße die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln ausdrücklich. Die von der Stadt eingeführten Mindestpreise für Mietwagenfahrten waren der falsche Weg. Sie haben Mobilität künstlich verteuert und damit gerade diejenigen Menschen belastet, die auf bezahlbare Alternativen zu Bus, Bahn und Taxi angewiesen sind.

Seit Juni durften Mietwagenfahrten, die beispielsweise über Plattformen wie Uber oder Bolt vermittelt werden, in vielen Fällen nur noch höchstens 20 Prozent günstiger sein als eine vergleichbare Taxifahrt. Für die Kundinnen und Kunden bedeutete das deutlich höhere Preise. Dabei erleben wir in Köln bereits an vielen Stellen steigende Lebenshaltungskosten. Mieten, Energie, Lebensmittel und alltägliche Dienstleistungen werden teurer. Die Menschen brauchen deshalb nicht noch mehr Belastung, sondern endlich spürbare Entlastung.

Das Gericht hat nun schwerwiegende rechtliche Zweifel an der Kölner Regelung festgestellt. Besonders deutlich ist die Kritik daran, dass eine so weitreichende Entscheidung ohne ausreichende Beteiligung des Stadtrats getroffen wurde. Auch die Ausdehnung der Regelung über das Kölner Stadtgebiet hinaus hält das Gericht voraussichtlich für unzulässig. Diese Einwände müssen ernst genommen werden.

Politische Entscheidungen mit erheblichen Auswirkungen auf die Mobilität und die finanziellen Belastungen der Bevölkerung dürfen nicht im Alleingang getroffen werden. Sie gehören transparent in den Rat, müssen öffentlich diskutiert und sorgfältig auf ihre sozialen, wirtschaftlichen und verkehrspolitischen Folgen geprüft werden.

Besonders sichtbar wird das Problem im Stadtbezirk Chorweiler. Dort gibt es weder ein Krankenhaus noch eine Notfallpraxis. Wer dringend medizinische Hilfe benötigt, einen Facharzttermin in einem anderen Stadtteil wahrnehmen muss oder aufgrund körperlicher Einschränkungen nicht einfach mehrfach umsteigen kann, ist häufig auf ein Taxi oder einen Mietwagen angewiesen.

Für ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen, Familien mit kleinen Kindern und Beschäftigte im Schichtdienst ist eine solche Fahrt kein Luxus. Sie ist oft notwendige Daseinsvorsorge. Wenn diese Fahrten durch politische Vorgaben künstlich verteuert werden, trifft das nicht zuerst die Menschen mit hohen Einkommen. Es trifft diejenigen, die ohnehin genau rechnen müssen.

Natürlich müssen im Taxi- und Mietwagengewerbe faire Bedingungen gelten. Fahrerinnen und Fahrer brauchen gute Arbeitsbedingungen, verlässliche Einkommen und Schutz vor Ausbeutung. Unternehmen müssen sich an soziale, steuerliche und arbeitsrechtliche Regeln halten. Doch diese Ziele erreicht man nicht, indem man den Wettbewerb über pauschale Mindestpreise einschränkt und die Rechnung anschließend den Fahrgästen präsentiert.

Die Aufgabe der Politik besteht darin, Mobilität zuverlässig, sicher und bezahlbar zu organisieren. Dazu gehören ein funktionierender öffentlicher Nahverkehr, bessere Verbindungen in den Außenbezirken, barrierefreie Angebote und eine medizinische Infrastruktur, die für alle Menschen erreichbar ist. Solange diese Voraussetzungen gerade in Stadtteilen wie Chorweiler nicht ausreichend erfüllt sind, dürfen ergänzende Mobilitätsangebote nicht künstlich verteuert werden.

Die Gerichtsentscheidung ist deshalb ein wichtiges Signal. Sie ist allerdings noch kein endgültiger Schlussstrich. Nach dem Eilbeschluss dürfen zunächst nur die erfolgreichen Antragsteller wieder Preise unterhalb der städtischen Untergrenze anbieten. Für andere Anbieter gilt die Vorgabe vorerst weiter. Die Stadt Köln muss jetzt schnell für Rechtssicherheit sorgen und darf nicht versuchen, dieselbe problematische Regelung lediglich formal neu zu verpacken.

Wir brauchen einen echten Neustart. Stadtverwaltung, Rat, Taxiunternehmen, Mietwagenunternehmen, Plattformen, Beschäftigte und Fahrgastvertretungen sollten gemeinsam an fairen Regeln arbeiten. Im Mittelpunkt müssen die Menschen stehen: ihre Sicherheit, ihre Wahlfreiheit und ihr Recht auf bezahlbare Mobilität.

Mobilität entscheidet darüber, ob Menschen zur Arbeit kommen, Arzttermine wahrnehmen, am gesellschaftlichen Leben teilnehmen oder nachts sicher nach Hause gelangen können. Sie darf nicht vom Geldbeutel oder vom Wohnort abhängen.

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts weist deshalb in die richtige Richtung. Köln braucht weniger Alleingänge, mehr Transparenz und eine Verkehrspolitik, die entlastet statt zusätzlich belastet.