Die Anzahl der Sitze im Bundestag wird mit der Zweitstimme festgelegt: diese werden dann zuerst mit den Direktkandidatinnen und -Kandidaten gefüllt, die ihre Wahlkreise gewonnen haben. Dann mit den Landeslisten. Hat eine Partei mehr Direktmandate gewonnen als Sitze im Bundestag, bekommen die Direktkandidierenden keinen Sitz, deren Ergebnis am wenigsten deutlich war.
Bei der Bundestagswahl gilt außerdem die Fünf-Prozent-Hürde für die Parteien. Kommt eine Partei nicht auf mindestens fünf Prozent der Stimmen, zieht sie nicht in den Bundestag ein.