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(Nau) Obergericht Aargau bestätigt Urteil wegen sexueller Diskriminierung

Eine Servicemitarbeiterin einer Bar in Baden AG hat sich wegen Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung schuldig gemacht. Das Aargauer Obergericht verurteilte die Frau, weil sie 2023 zwei lesbische Frauen wegen eines Kusses aus dem Lokal verwies.

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