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title: "Öffentlicher Raum ist kein kostenloser Privatparkplatz"
url: https://www.bachhausen.de/oeffentlicher-raum-ist-kein-kostenloser-privatparkplatz/
date: 2026-08-20
modified: 2026-08-20
author: "Dirk Bachhausen"
description: "In Köln fallen Hunderte Stellplätze weg, weil Rettungswege zu eng, Gehwege blockiert und Straßen mit parkenden Autos überfüllt sind. Die Empörung darüber offenbart ein grundsätzliches Missverständnis: Wer ein Auto besitzt,..."
categories:
  - "Köln"
  - "Meinung"
tags:
  - "kostenloser"
  - "offentlicher"
  - "privatparkplatz"
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# Öffentlicher Raum ist kein kostenloser Privatparkplatz

In Köln fallen Hunderte Stellplätze weg, weil Rettungswege zu eng, Gehwege blockiert und Straßen mit parkenden Autos überfüllt sind. Die Empörung darüber offenbart ein grundsätzliches Missverständnis: Wer ein Auto besitzt, erwirbt damit keinen Anspruch auf öffentlichen Raum vor der eigenen Haustür.

Mehr als 410 Stellplätze am Straßenrand sind in der Kölner Innenstadt bereits entfernt worden. Der Grund ist so einfach wie zwingend: Auf zahlreichen Straßen bleiben neben parkenden Fahrzeugen nicht einmal die erforderlichen 3,05 Meter für Feuerwehr und Rettungsdienste frei. Die Stadt will diese Mindestbreite künftig auch in den übrigen Stadtteilen überprüfen, hat dafür bislang allerdings noch keinen konkreten Zeitplan vorgelegt.

Das eigentlich Irrsinnige an der anschließenden Diskussion ist jedoch nicht, dass Parkplätze wegfallen. Irrsinnig ist die weitverbreitete Erwartung, man dürfe sein privates Auto überall, dauerhaft und möglichst kostenlos auf öffentlichem Grund abstellen – am besten direkt vor der eigenen Haustür.

Autobesitz schafft keinen Anspruch auf Straßenraum

Straßen, Gehwege und Plätze gehören uns allen. Sie sind keine kostenlose Erweiterung privater Grundstücke und keine selbstverständlich verfügbare Abstellfläche für Fahrzeuge.

Ein Auto wird im Durchschnitt nur einen kleinen Teil des Tages bewegt. Den größten Teil der Zeit steht es herum und beansprucht dabei öffentlichen Raum, der in einer dicht bebauten Stadt äußerst knapp ist. Trotzdem wird häufig so diskutiert, als sei jeder Stellplatz am Straßenrand unveräußerlicher Besitz der Anwohnerschaft.

Das ist er nicht.

Auch ein Bewohnerparkausweis garantiert keinen bestimmten Parkplatz. Er bedeutet erst recht nicht, dass Gehwege verengt, Sichtachsen blockiert oder Rettungswege unpassierbar bleiben müssen. Ein Stellplatz, durch den ein Löschfahrzeug oder ein Rettungswagen nicht mehr sicher fahren kann, ist keine schützenswerte Infrastruktur. Er ist ein Sicherheitsrisiko.

Ein Rettungswagen kann im Notfall nicht darauf warten, dass jemand sein Auto umparkt. Die Feuerwehr kann nicht erst die Außenspiegel parkender Fahrzeuge vermessen, bevor sie zu einem brennenden Haus vorfährt. Wo die notwendige Durchfahrtsbreite fehlt, muss die Stadt handeln.

Sicherheit ist keine ideologische Verkehrspolitik

Natürlich muss jede einzelne Maßnahme nachvollziehbar, verhältnismäßig und rechtssicher sein. Messungen müssen stimmen. Örtliche Besonderheiten müssen berücksichtigt werden. Wo markierte Stellflächen, veränderte Parkordnungen oder kleinere bauliche Eingriffe ausreichen, sollte die Stadt diese Möglichkeiten prüfen.

Doch eine Einzelfallprüfung darf nicht mit einem grundsätzlichen Bestandsschutz für Parkplätze verwechselt werden. Die Forderung nach sorgfältiger Planung ist berechtigt. Die Forderung, unsichere oder rechtswidrige Zustände trotzdem dauerhaft hinzunehmen, ist es nicht.

Wer beim Thema Parken reflexartig von „Enteignung“, „Autofahrerfeindlichkeit“ oder einem politischen Skandal spricht, verdreht die Verhältnisse. Niemandem wird das Auto weggenommen. Es wird lediglich infrage gestellt, ob die Allgemeinheit verpflichtet ist, für dieses private Eigentum dauerhaft Fläche bereitzuhalten.

Das ist ein erheblicher Unterschied.

Wohlfeile Empörung ersetzt keine Verkehrspolitik

Besonders wohlfeil wirkt es, wenn Torsten Ilg wegen wegfallender Parkmöglichkeiten Alarm schlägt. Der frühere AfD-Politiker, der die Partei 2015 verließ, ist heute für die Kölner StadtGesellschaft aktiv und Co-Vorsitzender der FDP/KSG-Fraktion in der Bezirksvertretung Rodenkirchen. Zuletzt kritisierte er das Vorgehen der Stadt bei einer als Feuerwehrzufahrt ausgewiesenen Privatstraße in Zollstock.

Über kurze Fristen, mangelhafte Kommunikation und fehlendes Augenmaß darf und muss gesprochen werden. Daraus folgt aber kein Anspruch darauf, eine über Jahre geduldete Parksituation auf unbestimmte Zeit fortzusetzen. Eine langjährige Duldung macht einen unsicheren Zustand nicht automatisch richtig.

Ebenso wenig überzeugt der immer gleiche Ruf nach Alternativen, wenn er erst dann laut wird, sobald konkrete Stellplätze entfallen. Quartiersgaragen, die bessere Nutzung vorhandener Parkhäuser, Park-and-Ride-Angebote und ein digitales Parkraummanagement werden in Köln seit Jahren diskutiert. Viele zentrale Vorhaben des bereits 2021 beschlossenen Masterplans Parken kommen dennoch nur schleppend voran. Dafür tragen die Stadtverwaltung und wechselnde politische Mehrheiten gemeinsam Verantwortung.

Wer Quartiersgaragen fordert, muss sie auch planen, finanzieren und umsetzen. Wer bessere Alternativen verlangt, muss ihnen politisch Priorität geben. Man kann nicht jahrelang wenig voranbringen und anschließend jeden wegfallenden Parkplatz als Beleg dafür präsentieren, dass Veränderungen grundsätzlich unmöglich seien.

Fehlende Alternativen sind ein Auftrag zum Handeln. Sie sind keine Rechtfertigung für blockierte Rettungswege.

Gezielte Lösungen statt pauschaler Parkplatzgarantie

Selbstverständlich gibt es Menschen, die auf ein Auto angewiesen sind. Dazu gehören Personen mit Behinderungen oder erheblichen Mobilitätseinschränkungen, Pflege- und Sozialdienste, Handwerksbetriebe, Lieferverkehre und Menschen, die zu Zeiten arbeiten, in denen kein ausreichendes öffentliches Verkehrsangebot besteht.

Für sie braucht Köln verlässliche und praktikable Lösungen: ausreichend Behindertenparkplätze, Lade- und Lieferzonen, Handwerkerregelungen, Stellplätze für Pflege- und Sozialdienste, Quartiersgaragen sowie eine intelligentere Nutzung bestehender Parkhäuser und privater Stellflächen.

Doch aus diesen berechtigten Bedürfnissen folgt kein allgemeiner Anspruch auf einen kostenlosen Stellplatz für jedes private Fahrzeug im öffentlichen Straßenraum.

Der öffentliche Raum gehört uns allen. Es ist höchste Zeit, ihn auch so zu behandeln.