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Rechte Cancel-Culture gegen CDU-Broschüre

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Neue Rechte

Rechte Cancel-Culture gegen CDU-Broschüre

Die AfD und AfD-nahe Medien empören sich über eine CDU-Broschüre. Sie beschreibt detailreich und mit vielen Aussagen hochrangiger AfD-Politiker die Nähe zu dem völkischen Konzept der „Remigration”, das auch Staatsbürger weiterhin im Fokus hat.

von Marcus Bensmann

Foto: Fabian Strauch/picture alliance/dpa

Die CDU analysiert in einem 35-seitigen Thesenpapier mit dem Titel „Abstieg für Deutschland“ die Radikalisierung der AfD. Das Papier wird für 7,50 Euro im Online-Shop und auf der Webseite zum Herunterladen angeboten. Darin wird die AfD als „keine Alternative“ bezeichnet. Sie agiere „demokratiefeindlich, antisemitisch und völkisch“.

Die Broschüre benennt klar den Unterschied zwischen einer geordneten Migrationspolitik, so wie sie die CDU fordert, und der völkischen Ideologie, die vom Trugbild der Homogenität des Staatsvolkes ausgeht:

„Hinter den Aussagen und Remigrationsfantasien der AfD steht ein Ziel: Deutschland soll ein Land der ‘ethnisch Gleichen’ werden. Ihr geht es nicht um eine kluge Steuerung der Fachkräfteeinwanderung. Ihr geht es auch nicht um eine Bekämpfung der illegalen Migration. Die AfD will viel mehr als das. Diese Partei will ein anderes Deutschland: Weiß, einheitlich und ohne Migrationshintergrund – so soll das Deutschland der AfD werden. Und entsprechend sollen alle Menschen, die diesem völkischen Ideal der AfD nicht entsprechen, keinen Platz in unserem Land haben.”

Daher könne die AfD kein Partner der CDU sein. „Dieses Fundament greift die sogenannte Alternative für Deutschland (AfD) offen an. Sie ist kein konservativer Wettbewerber und keine bürgerliche Partei. Sie denkt nicht vom Menschen her, sondern von Kollektiven ethnisch Gleicher. Sie will Europa nicht stärken, sie will es zerschlagen. Sie will unser Deutschland nicht besser machen. Sie will ein ganz anderes Deutschland.”

Bemerkenswert ist dies, weil sie eben diese Analyse zum völkischen Kollektiv bereits im Urteil des Bundesverwaltungsgericht zum rechtsextremen Magazin Compact fand. Das Gericht formulierte damals:

„Die unbedingte Unterordnung einer Person unter ein Kollektiv, eine Ideologie oder eine Religion stellt eine Missachtung des Wertes dar, der jedem Menschen um seiner selbst willen, kraft seines Personseins zukommt. Sie verletzt seine Subjektqualität und stellt einen Eingriff in die Garantie der Menschenwürde dar, der fundamental gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung verstößt.”

Ein Abschnitt sorgt für Empörung: „Remigration” als Chiffre für „deportieren”

Ein Abschnitt der Broschüre sorgt für besondere Empörung bei der AfD. Dieser lautet:

„Im Grundgesetz steht unmissverständlich: ‚Die Würde des Menschen ist unantastbar. ‘ Das bedeutet: Alle Menschen sind gleichwertig. Alle Staatsbürger haben die gleichen Rechte und Pflichten – unabhängig von Herkunft, Religion, sexueller Orientierung oder Aussehen. Für die AfD gilt dies nicht. Für sie sind nicht alle Menschen gleichwertig, ja nicht einmal alle Deutschen. Führende AfD-Politiker sagen offen, dass ein deutscher Pass nicht ausreiche. Sie sprechen von ‚Passdeutschen‘, von ‚richtigen‘ und ‚besseren‘ Deutschen. Ganz offen bekennt sich die AfD dazu, Millionen Menschen deportieren zu wollen – auch deutsche Staatsbürger. Die zentrale Chiffre hierfür ist ‚Remigration‘. “

Die Broschüre bezeichnet „Remigration“ also als Tarnbegriff für „deportieren” und wirft der AfD vor, sich offen dazu zu bekennen. Diese Darstellung brachten in den letzten Tagen nicht nur die AfD selbst, sondern auch ihr nahestehende Medien wie Welt, NZZ und Cicero in Rage. Die Welt ließ dazu den konservativen Kolumnisten Gunnar Schupelius (Autor der B.Z.) zu Wort kommen und titelte: „MEINUNG: ‚Skandalös!‘ CDU übernimmt linke ‚Correctiv‘-Lüge zur AfD!“

Das ist erstaunlich, denn die Broschüre erwähnt CORRECTIV mit keinem Wort. Auch die Veranstaltung nahe Potsdam im November 2023, über die CORRECTIV im Januar 2024 berichtete, bleibt unerwähnt. CORRECTIV beschrieb im Januar 2024, wie Martin Sellner, Kopf der Identitären Bewegung, vor hochrangigen AfD-Funktionären ein Konzept der „Remigration“ präsentierte. Dieses sah „maßgeschneiderte Gesetze“ und „Anpassungsdruck“ als langfristige Strategie vor, um „nicht-assimilierte Staatsbürger“ aus Deutschland zu entfernen.

Cancel-Culture bei AfD-nahen Medien

Kolumnist Schupelius behauptete nun in der Welt, die Aussagen in der CDU-Broschüre seien juristisch widerlegt. Dabei beziehen sich die von ihm erwähnten Gerichtsverfahren auf presserechtliche Auseinandersetzungen um die CORRECTIV Recherche.

Aber darauf geht die CDU-Broschüre gar nicht ein, sie untersucht allerdings Sellners Konzept der „Remigration“ auch für Staatsbürger und die Haltung führender AfD-Politiker dazu.

Auch der Hinweis, dass sich die in der CDU-Broschüre zitierte Passage nicht im AfD-Programm findet, zieht nicht. Denn das muss sie auch nicht. Seit den 1950er-Jahren geht das Bundesverfassungsgericht davon aus, dass verfassungsfeindliche Parteien ihre Ziele nicht ins Programm schreiben, sondern erst nach der Erlangung der Macht umsetzen. Verwaltungsgerichte, wie das Oberverwaltungsgericht Münster, entschieden 2024, dass es nicht auf das Programm ankomme, sondern darauf, ob eine „Vielzahl“ von Parteimitgliedern verfassungsfeindliche Ziele verfolgt, ohne dass die Parteiführung einschreitet.

Und hier setzt die CDU-Broschüre an. Sie geht auch auf das Missverhältnis zwischen AfD-Programm und Aussagen aus der AfD ein:

„Zwar versuchen Teile der AfD, dem Konzept der Remigration einen Anstrich der Rechtmäßigkeit zu verleihen. Doch die Sicherheitsbehörden attestieren der AfD generell: ‚Die taktische Verschleierung und nebulöse Andeutung von Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gehört zu einem Wesensmerkmal der AfD insgesamt.‘“

Die Broschüre listet detailreich nun zahlreiche AfD-Politiker auf, von Björn Höcke bis Matthias Helferich, die Sellners Konzept unterstützen. Selbst AfD-Chefin Alice Weidel hält an Höcke fest, obwohl er sich offen zu Sellner bekennt. Die Broschüre zitiert die zahlreiche Forderung aus der AfD nach „millionenfacher Remigration“. 

Diese Dimension ist wichtig – denn sie deutet laut Rechtswissenschaftler Markus Ogorek darauf hin, dass damit unausgesprochen auch Staatsbürger gemeint seien. AfD-Bundestagsabgeordneter Maximilian Krah räumt dies in einem FAZ-Interview indirekt ein. 

Zudem dokumentiert die Broschüre die systematische Diffamierung von Staatsbürgern mit Migrationshintergrund aus der AfD als „Passdeutsche“. Auch Hinweise von Höcke und Lena Kotré, die Bevölkerung solle um 20 Prozent schrumpfen, werden zitiert.

Forderung nach „millionenfacher Remigration” meint indirekt auch Staatsbürger

Die Grundgesetzwidrigkeit von Sellners Konzept der „Remigration” auch für Staatsbürger steht außer Frage. Das haben viele Gerichte festgestellt. Das Bundesverwaltungsgericht etwa urteilte 2025, es sei „menschenwürdewidrig“, verletze das Demokratieprinzip und sehe „Ausbürgerungen“ vor.

Die CDU-Broschüre zitiert auch Höckes Buch „Nie zweimal in denselben Fluss“ und zeigt die Nähe von Weidel zu Höcke.

„Die hohe Bedeutung dieses Konzepts für die gesamte AfD zeigt sich auch daran, dass die Parteichefin, ­Alice Weidel, zu jemandem wie Höcke – der sich klar zu Remigration mit „wohltemperierten Grausamkeiten“ bekennt – sagt: „Ich möchte es einfach noch mal klarstellen. Er ist wirklich ein sehr, sehr guter Spitzenkandidat. Der macht einen hervorragenden Job.“ Für Weidel ist jemand wie Björn Höcke auch ein „sehr guter Politiker“, der für ein Ministeramt geeignet wäre.”

Gerichte eindeutig: „Remigration” auch für Staatsbürger ist grundgesetzwidrig

Das Oberverwaltungsgericht Münster stellte 2024 fest, dass Höckes Aussagen „nahe“ lege, „Remigration“ beziehe sich auch auf Staatsbürger mit Migrationshintergrund. 

Nach der CORRECTIV-Recherche ruderte Alice Weidel anfänglich zurück. Sie befürchtete, die Debatte um „Remigration“ könne der AfD schaden. The Pioneer schrieb am 25. März 2024: „Weidel sagt: ‚Remigration‘ werde in der Öffentlichkeit mit Deportation gleichgesetzt. ‘Die Verwendung des Begriffs halte ich für unklug.’ Intern habe sie das klargestellt: ‚Was wir meinen, lässt sich auch anders sagen.’“ Weidel selbst setzte dementsprechend im März 2024 „Remigration“ mit „Deportation“ in Beziehung. 

Die CDU-Broschüre geht auch die Rechtsprechung ein: „Auch hohe deutsche Gerichte bestätigen: Die AfD versagt ganzen Bevölkerungsgruppen die gleichberechtigte Zugehörigkeit zu unserer Gesellschaft: ‚Es liegen konkrete und hinreichend verdichtete Anhaltspunkte dafür vor, dass nach dem politischen Konzept der Klägerin [gemeint ist hier die AfD] jedenfalls Flüchtlingen und anderen Zuwanderern, deutschen Staatsangehörigen mit Mi­grationshintergrund und deutschen und ausländischen Staatsangehörigen islamischen Glaubens die Anerkennung als gleichberechtigte Mitglieder der rechtlich verfassten­ Gemeinschaft versagt werden soll.’“

AfD ist keine konservative und bürgerliche Partei

Krah aus Sachsen gehört zu den wenigen AfD-Politikern, die sich klar von Sellner und dessen Konzept distanzieren. In einem Stern-Porträt aus dem Mai 2026 beschreibt er, wie Kinder mit Migrationshintergrund ihn im Bundestag fragten, ob er sie abschieben wolle. Krah lehnt „Remigration“ ab, bleibt jedoch eine Einzelstimme. Aber das Zitat aus dem Stern zeigt, dass auch der AfD-Politiker aus Sachsen die Forderung nach „Remigration” in der AfD offenbar mit Abschiebung gleichsetzt, die Staatsbürger betreffen.

Ein presserechtliches Urteil zur Potsdamer Veranstaltung ist ebenfalls bemerkenswert. Der Aktionskünstler Philipp Ruch vom Zentrum für politische Schönheit hatte sie als „Deportationskonferenz“ bezeichnet. Das wollte ein Teilnehmer juristisch verbieten. Ruch bekam in der zweiten Instanz vor dem Kammergericht in Berlin recht. 

Das Kammergericht hob die einstweilige Verfügung aber mit einer interessanten Begründung auf: „Entsprechend verhält es sich bei dem Begriff der ‚Deportationskonferenz‘. Auch dieser ist nicht wörtlich, sondern in einem übertragenen Sinn zu verstehen. Der gesamte Beitrag befasst sich mit einem hoch kontrovers diskutierten und die Öffentlichkeit in besonderem Maße interessierenden Thema, nämlich dem Umgang mit Zuwanderung bzw. zugewanderten Menschen in Deutschland und den Auswirkungen auf die Gesellschaft. In einem solchen thematischen Umfeld kommt dem Schutz der Meinungsfreiheit gemäß Art. 5 Abs. 1 GG ein besonders ausgeprägte Bedeutung zu (…).”

Das ist einfach zu übersetzen: Wer wie die AfD den völkischen Kampfbegriff der „Remigration” in die Debatte bringt, muss sich gefallen lassen, dass in der politischen Debatte

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Author: Marcus Bensmann

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