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Eigentum verpflichtet – auch in Chorweiler

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Die Berichte über die Hochhäuser an der Osloer Straße in Chorweiler machen betroffen. Sie zeigen nicht nur marode Wohnungen, Schimmel, kaputte Aufzüge und Menschen, die seit Jahren unter unwürdigen Bedingungen leben. Sie zeigen auch etwas, das politisch noch gefährlicher ist: den Verlust von Vertrauen in Staat, Stadt und Demokratie. In den Häusern an der Osloer Straße leben nach dem Bericht mehr als 900 Menschen in rund 400 Haushalten. Seit Jahren berichten Mieterinnen und Mieter über massive Mängel, ohne dass sich dauerhaft genug verbessert hat.

Man darf daraus keine einfache Gleichung machen. Nicht jede kaputte Wohnung führt zu Politikverdrossenheit, und nicht jede soziale Not erklärt Wahlergebnisse. Aber wer erlebt, dass die eigene Wohnung krank macht, dass Beschwerden versanden und dass Eigentümer scheinbar mehr Rechte als Pflichten haben, der verliert irgendwann das Vertrauen in den demokratischen Staat. Genau das ist gefährlich. Die Wahlbeteiligung in Chorweiler bei der vergangenen Kommunalwahl war besonders niedrig und die AfD hat dort besonders stark abgeschnitten. Auch hier gilt: Das ist keine automatische Folge schlechter Wohnverhältnisse. Aber es ist ein Warnsignal.

Nach einem Eigentümerwechsel ist unklar, was wirklich passiert. Einerseits stehen Sanierungen im Raum, andererseits befürchten Bezirkspolitikerinnen und Bezirkspolitiker, dass angekündigte Mietanpassungen viele Bewohnerinnen und Bewohner überfordern könnten. In der Bezirksvertretung Chorweiler wurde deshalb beantragt, prüfen zu lassen, ob eine soziale Erhaltungssatzung oder andere Instrumente helfen können, die Mieterinnen und Mieter besser zu schützen.

Für mich ist klar: Es reicht nicht, dass Kommunalpolitik immer wieder prüft, bittet, mahnt und hofft. NRW muss den Städten endlich stärkere Mittel an die Hand geben, damit Kommunen Eigentümer wirksam verpflichten können, Wohnraum in einem menschenwürdigen Zustand zu erhalten.

Denn unser Recht ist an dieser Stelle eindeutig. Artikel 14 des Grundgesetzes schützt Eigentum, sagt aber ebenso klar: „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“ Die Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen erklärt die Grundrechte des Grundgesetzes ausdrücklich zum Bestandteil der Landesverfassung und zu unmittelbar geltendem Landesrecht.
Das ist kein politischer Spruch. Das ist Verfassungsauftrag.

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Wohnungen sind keine beliebige Ware. Wer mit Wohnraum Geld verdient, trägt Verantwortung für die Menschen, die dort leben. Eigentümer dürfen Mieten verlangen. Sie dürfen investieren. Sie dürfen modernisieren. Aber sie dürfen nicht über Jahre von Gebäuden profitieren, deren Zustand Menschen krank macht oder ganze Nachbarschaften belastet.

NRW hat bereits ein Wohnraumstärkungsgesetz. Darin steht, dass Wohnraum jederzeit in einem Zustand sein muss, der die Nutzung zu Wohnzwecken ohne erhebliche Beeinträchtigungen zulässt. Die Gemeinden haben die Aufgabe, auf Instandsetzung, Mindestanforderungen und ordnungsgemäße Nutzung hinzuwirken. Sie können Anordnungen treffen, Ersatzvornahmen durchführen und Verstöße mit Bußgeldern ahnden.
Das Problem ist also nicht, dass es gar keine rechtlichen Instrumente gibt. Das Problem ist, dass sie in der Praxis oft zu langsam, zu kompliziert und personell zu schwach ausgestattet sind. Gerade bei großen Wohnkomplexen, wechselnden Eigentümerstrukturen und jahrelanger Verwahrlosung brauchen Kommunen mehr Durchgriff, mehr Personal und mehr finanzielle Sicherheit.

Ich fordere deshalb als Landtagskandidat von Volt: NRW muss ein Landesprogramm gegen verwahrloste Problemimmobilien auflegen. Städte wie Köln brauchen spezialisierte Teams aus Wohnungsaufsicht, Bauaufsicht, Sozialverwaltung, Rechtsamt und Ordnungsbehörden, die solche Fälle nicht nebenbei, sondern konsequent bearbeiten können.

Zweitens braucht es klare Fristen und verbindliche Sanierungsanordnungen, wenn Mindeststandards dauerhaft verletzt werden. Wenn Eigentümer nicht handeln, muss die Kommune schneller selbst handeln können. Die Kosten müssen anschließend konsequent den Eigentümern auferlegt werden. Das Wohnraumstärkungsgesetz kennt bereits die Ersatzvornahme und die Möglichkeit, Kosten als öffentliche Last auf dem Grundstück abzusichern. Dieses Instrument muss in der Praxis leichter, schneller und mutiger angewendet werden können.

Drittens sollte NRW prüfen, ob bei besonders hartnäckiger Vernachlässigung eine zeitweise kommunale Notverwaltung oder Treuhandlösung geschaffen werden kann. Das Ziel wäre nicht Enteignung als Schlagwort, sondern Handlungsfähigkeit: Mieteinnahmen müssten dann vorrangig in dringend notwendige Instandsetzung, Sicherheit und Bewohnbarkeit fließen. Wer Eigentum verwahrlosen lässt, darf sich nicht hinter komplizierten Firmenkonstruktionen verstecken können.

Viertens brauchen Mieterinnen und Mieter Schutz davor, dass über Jahre unterlassene Instandhaltung später als teure Modernisierung auf sie abgewälzt wird. Echte Verbesserung ist willkommen. Energetische Sanierung ist notwendig. Barrierefreiheit, funktionierende Aufzüge und bessere Sicherheit sind richtig. Aber Menschen dürfen nicht erst in heruntergekommenen Häusern leben müssen und anschließend durch Sanierungsmieten aus ihrem Zuhause verdrängt werden.

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Fünftens müssen soziale Erhaltungssatzungen und Milieuschutz in NRW einfacher und wirksamer werden. Wenn ein Quartier stabilisiert werden soll, darf das nicht an komplizierten Prüfverfahren, fehlenden Daten oder überlasteten Verwaltungen scheitern. Kommunen brauchen klare rechtliche Leitplanken und die finanziellen Mittel, um sie umzusetzen.

Dabei geht es nicht um Investorenfeindlichkeit. Im Gegenteil: Köln braucht Investitionen in Wohnraum. Chorweiler braucht gute Sanierungen, funktionierende Gebäude, bezahlbare Wohnungen und verlässliche Eigentümer. Aber Investitionen dürfen kein Freibrief sein, Menschen aus ihrem Veedel zu verdrängen oder jahrelange Vernachlässigung nachträglich zu belohnen.

Für Volt steht fest: Ein moderner Staat muss handlungsfähig sein. Er muss digitaler, schneller und klarer werden. Er muss dort stark sein, wo einzelne Menschen allein keine Chance haben. Genau das ist die Aufgabe von Landespolitik. NRW darf die Kommunen mit solchen Fällen nicht alleinlassen.

Chorweiler ist kein Problemviertel. Chorweiler ist ein Stadtteil mit Menschen, Familien, Kindern, Seniorinnen und Senioren, die Respekt, Sicherheit und ein würdiges Zuhause verdienen. Wer dort lebt, darf nicht das Gefühl haben, dass die Postleitzahl darüber entscheidet, ob der Staat hinschaut oder wegschaut.

Eigentum verpflichtet. Dieser Satz muss in NRW endlich wieder praktische Bedeutung bekommen. Nicht irgendwann. Nicht nach der nächsten Prüfung. Sondern dort, wo Menschen heute in Wohnungen leben, die diesen Namen kaum noch verdienen.

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