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Informationsfreiheit darf kein Privileg werden

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Wer das Informationsfreiheitsgesetz einschränkt, schwächt nicht Bürokratie, sondern Demokratie. Eine moderne Politik, braucht mehr Transparenz – nicht weniger.

Die geplante Reform des Informationsfreiheitsgesetzes klingt zunächst technisch. Es geht um Anträge, Behörden, Gebühren, Zuständigkeiten und Ausnahmen. Doch hinter dieser Verwaltungssprache steht eine politische Grundsatzfrage: Wem gehört staatliches Wissen?

Bisher gilt im Kern: Amtliche Informationen gehören nicht der Verwaltung, sondern der Öffentlichkeit. Bürgerinnen und Bürger, Journalistinnen und Journalisten, Vereine und Organisationen können Informationen bei Bundesbehörden anfragen. Grundsätzlich muss ein Antrag nicht begründet werden; auch juristische Personen des Privatrechts, etwa eingetragene Vereine, sind antragsberechtigt. Genau darin liegt die demokratische Kraft des Informationsfreiheitsgesetzes.

Der Koalitionsausschuss von CDU/CSU und SPD will dieses Prinzip nun deutlich verändern. Im Beschlusspapier heißt es, Auskunftsrechte sollten künftig auf natürliche Personen fokussiert werden, die ein „berechtigtes Interesse“ haben und die Auskunft nicht über andere Regelungen erreichen können. Außerdem wird geprüft, den Kreis der Berechtigten auf in Deutschland lebende Deutsche und Unionsbürger zu beschränken. Namen von Behördenmitarbeitenden sollen geschwärzt werden, besondere Bereiche wie Kritische Infrastruktur, Spionageabwehr, Terrorismusbekämpfung und wissenschaftliche Forschung sollen stärker geschützt werden, und die Gebühren sollen am Kostendeckungsprinzip ausgerichtet werden.

Das ist keine kleine Reform. Das ist eine Verschiebung des Machtverhältnisses zwischen Staat und Gesellschaft.

Informationsfreiheit lebt davon, dass der Staat begründen muss, warum er Informationen zurückhält. Künftig könnten Bürgerinnen und Bürger zuerst erklären müssen, warum sie überhaupt fragen dürfen. Aus einem demokratischen Grundrecht der Kontrolle würde eine Art Behörden-Gnadenrecht. Wer gut begründen kann, wer Zeit hat, wer Geld hat und wer notfalls klagen kann, kommt vielleicht noch an Informationen. Alle anderen bleiben draußen.

Besonders problematisch ist die mögliche Beschränkung auf natürliche Personen. Medienhäuser, zivilgesellschaftliche Organisationen, Rechercheplattformen, Umweltverbände oder Antikorruptionsinitiativen könnten dadurch erheblich geschwächt werden. Gerade diese Akteure helfen aber dabei, staatliches Handeln nachvollziehbar zu machen. Nicht jeder einzelne Mensch kann eine komplexe IFG-Anfrage stellen, Gebührenrisiken tragen oder vor Gericht ziehen. Demokratie braucht daher nicht nur individuelle Rechte, sondern auch Organisationen, die diese Rechte praktisch nutzbar machen.

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Auch die Gebührenfrage ist zentral. Wenn Informationszugang teuer wird oder Kosten kaum kalkulierbar sind, stellen viele Menschen gar keinen Antrag mehr. Dann entsteht eine Zwei-Klassen-Transparenz: Wer Geld, juristische Beratung und langen Atem hat, fragt weiter. Wer das nicht hat, verzichtet. Das wäre das Gegenteil eines offenen Staates.

Volt beschreibt einen intelligenten Staat ausdrücklich als transparent, rechenschaftspflichtig, bürgernah, korruptionsresistent und für alle Menschen leicht zugänglich. Öffentliche Verwaltung soll den Bürgerinnen und Bewohnerinnen eines Staates zugutekommen, nicht sich selbst abschotten.

Auch bei der politisch aktiven Bürgerschaft ist Volt eindeutig: Menschen müssen in der Lage sein, fundierte politische Entscheidungen zu treffen und ihre demokratischen Rechte auszuüben. Dafür braucht es eine freie, pluralistische Öffentlichkeit und freien Zugang zu öffentlichen Daten.

Aus dieser Perspektive kann die Antwort auf die IFG-Pläne nur lauten: Transparenz darf nicht zurückgebaut, sie muss ausgebaut werden.

Natürlich gibt es legitime Sicherheitsinteressen. Niemand verlangt, dass sensible Informationen über kritische Infrastruktur, laufende Ermittlungen oder personenbezogene Daten ungeschützt veröffentlicht werden. Doch das bestehende Informationsfreiheitsrecht kennt bereits Ausnahmen. Datenschutz, Geschäftsgeheimnisse, öffentliche Sicherheit und besondere Schutzinteressen sind heute schon Gründe, Informationen ganz oder teilweise zurückzuhalten. Die entscheidende Frage ist deshalb nicht, ob der Staat schützen darf. Die Frage ist, ob er pauschal abschotten darf.

Gerade in Zeiten von Desinformation, Politikverdrossenheit und wachsendem Misstrauen wäre weniger Transparenz ein schwerer Fehler. Vertrauen entsteht nicht dadurch, dass Akten verschwinden. Vertrauen entsteht dadurch, dass staatliches Handeln nachvollziehbar ist.

Wenn Behörden Fehler machen, muss Öffentlichkeit sie erkennen können. Wenn Fördermittel falsch verteilt werden, muss Recherche möglich sein. Wenn politische Entscheidungen vorbereitet werden, muss später nachvollziehbar sein, auf welcher Grundlage sie getroffen wurden. Das ist kein lästiger Verwaltungsaufwand. Das ist demokratische Infrastruktur.

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Ein breites Bündnis aus zivilgesellschaftlichen Organisationen, Medien und Verbänden warnt deshalb vor einem massiven Rückschritt und fordert, die Pläne zur Einschränkung des Informationsfreiheitsgesetzes zu stoppen. Auch Netzwerk Recherche spricht von einem Angriff auf eines der wichtigsten Transparenzinstrumente in Deutschland und warnt vor Folgen für Pressefreiheit, öffentliche Kontrolle und Vertrauen in die Politik.

Deutschland braucht nicht weniger Informationsfreiheit, sondern ein modernes Transparenzgesetz. Behörden sollten wichtige Dokumente proaktiv veröffentlichen, statt sie erst nach Anträgen herauszugeben. Digitale Verwaltung muss so gedacht werden, dass öffentliche Daten standardmäßig auffindbar, verständlich und nutzbar sind. Das wäre echter Bürokratieabbau: weniger Einzelanfragen, weniger Streit, weniger Misstrauen.

Volt steht programmatisch für genau diese Richtung: ein moderner, europäisch denkender, digitaler und rechenschaftspflichtiger Staat. Ein Staat, der Bürgerinnen und Bürger ernst nimmt, darf ihnen nicht erklären, dass sie erst ein besonderes Interesse nachweisen müssen, bevor sie staatliches Handeln verstehen dürfen.

Informationsfreiheit ist kein Luxus. Sie ist ein demokratisches Kontrollrecht.

Wer sie einschränkt, macht den Staat nicht resilienter. Er macht ihn undurchsichtiger.

Und ein undurchsichtiger Staat ist kein starker Staat. Er ist ein Staat, der seinen Bürgerinnen und Bürgern nicht mehr zutraut, mit Wahrheit und Verantwortung umzugehen. Genau das darf eine offene Demokratie nicht akzeptieren.

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