Ein japanisches Gericht hat entschieden, dass die Pflicht zur operativen Genitalanpassung bei einer rechtlichen Änderung des Geschlechtseintrags gegen die Verfassung verstößt. Direktlink
1 min geschätzte LesedauerEin japanisches Gericht hat entschieden, dass die Pflicht zur operativen Genitalanpassung bei einer rechtlichen Änderung des Geschlechtseintrags gegen die Verfassung verstößt. Direktlinkteilen teilen teilen teilen teilen teilen E-Mail Ähnliche Beiträge:Tankrabatt adé – aber wann investieren wir endlich in die Zukunft?Escher See in Köln: Gericht lehnt Klagen von Strandbar Monkey’s Island gegen Zwangsgeld ab(taz) Änderung des Geschlechtseintrags: Standesämter sollen Missbrauch stoppen