Die geplante Einschränkung des Informationsfreiheitsgesetzes wäre ein Rückschritt für Demokratie, Presse und Zivilgesellschaft
Wer nichts zu verbergen hat, kann offenlegen, wie Entscheidungen zustande kommen. Dieser Satz wird in der Politik gern bemüht, wenn es um Bürgerinnen und Bürger geht. Geht es aber um staatliches Handeln, um Akten, Gutachten, interne Vermerke oder den Einfluss von Lobbygruppen, klingt derselbe Grundsatz plötzlich viel weniger beliebt. Genau deshalb ist das Informationsfreiheitsgesetz so wichtig.
Das Informationsfreiheitsgesetz, kurz IFG, ist kein Spezialwerkzeug für einige wenige Journalistinnen und Journalisten. Es ist ein demokratisches Kontrollrecht. Es ermöglicht Bürgerinnen und Bürgern, Vereinen, Initiativen, Medien und Organisationen der Zivilgesellschaft, bei Behörden Informationen anzufordern. Nicht aus Neugier. Nicht aus Misstrauen um des Misstrauens willen. Sondern weil staatliches Handeln nachvollziehbar sein muss.
Wenn nun geplant ist, dieses Recht deutlich einzuschränken, ist das mehr als eine technische Verwaltungsreform. Es ist ein politisches Signal. Und dieses Signal lautet: Der Staat möchte wieder stärker selbst entscheiden, was die Öffentlichkeit wissen darf.
Das ist gefährlich.
Denn Demokratie lebt nicht nur davon, dass alle paar Jahre gewählt wird. Demokratie lebt davon, dass Entscheidungen überprüfbar bleiben. Wer hat eine Empfehlung abgegeben? Welche Gutachten lagen vor? Welche Alternativen wurden verworfen? Welche Interessen haben mitgewirkt? Genau solche Fragen lassen sich oft nicht mit einer freundlichen Pressemitteilung beantworten. Dafür braucht es Akten, Dokumente und Originalquellen.
Gerade hier liegt der Wert des Informationsfreiheitsgesetzes. Es zwingt Behörden nicht zur Selbstinszenierung, sondern zur Offenlegung. Es macht einen Unterschied, ob eine Pressestelle eine Entscheidung erklärt oder ob man die zugrunde liegenden Unterlagen einsehen kann. Zwischen offizieller Darstellung und tatsächlichem Verwaltungsvorgang kann ein weiter Raum liegen.
Dieser Raum gehört nicht den Behörden allein. Er gehört der Öffentlichkeit.
Besonders problematisch wäre eine Einschränkung auf Personen, die ein besonderes oder „berechtigtes“ Interesse nachweisen müssen. Bisher war der Grundgedanke des IFG gerade, dass Informationszugang grundsätzlich voraussetzungslos möglich ist. Man muss nicht erst beweisen, warum einen staatliches Handeln interessiert. In einer Demokratie ist das Interesse der Bürgerinnen und Bürger an staatlichem Handeln bereits Grund genug.
Wird diese Hürde eingeführt, verschiebt sich das Verhältnis zwischen Staat und Gesellschaft. Dann entscheidet nicht mehr die Öffentlichkeit, welche Fragen legitim sind. Dann entscheidet die Verwaltung, ob eine Frage wichtig genug erscheint. Aus einem Bürgerrecht würde ein Gnadenrecht.
Ebenso bedenklich wäre es, wenn Organisationen, Initiativen oder Medienhäuser künftig schlechtere Möglichkeiten hätten, Informationen zu beantragen. Denn in der Praxis sind es oft gerade diese Gruppen, die lange an Themen dranbleiben. Bürgerinitiativen, Transparenzplattformen, Umweltverbände, Verbraucherschützer oder investigative Redaktionen haben die Ausdauer, die juristische Erfahrung und manchmal auch die finanziellen Mittel, um schwierige Auskunftsverfahren durchzustehen.
Ein einzelner Bürger kann vielleicht einen Antrag stellen. Aber wenn eine Behörde mauert, Gebühren verlangt oder der Vorgang vor Gericht landet, ist schnell Schluss. Genau deshalb sind zivilgesellschaftliche Organisationen so wichtig. Sie machen Transparenzrechte praktisch nutzbar. Wer sie ausschließt oder behindert, schwächt nicht nur Organisationen. Er schwächt die Öffentlichkeit insgesamt.
Auch für lokale Demokratie ist das ein entscheidender Punkt. Transparenz klingt oft nach Berlin, Ministerien und großen Affären. Aber sie beginnt vor Ort. Auch in Städten, Gemeinden und Landkreisen werden Entscheidungen getroffen, die den Alltag der Menschen unmittelbar betreffen: Bauprojekte, Fördermittel, Verkehrsplanung, Schulentwicklung, Umweltfragen, Grundstücksgeschäfte, öffentliche Aufträge.
Gerade im Lokalen ist Vertrauen besonders wichtig. Menschen akzeptieren Entscheidungen eher, wenn sie nachvollziehen können, wie sie zustande gekommen sind. Transparenz verhindert nicht jeden Konflikt. Aber sie sorgt dafür, dass Konflikte auf Grundlage von Fakten geführt werden können.
Wer Informationsrechte abbaut, darf sich später nicht wundern, wenn Misstrauen wächst. Denn Geheimhaltung schafft keine Autorität. Sie schafft Verdacht. Eine Verwaltung, die sich abschottet, wirkt nicht stärker, sondern unsicherer. Ein Staat, der seine Entscheidungen erklären und belegen kann, hat Transparenz nicht zu fürchten.
Natürlich gibt es legitime Grenzen. Persönliche Daten müssen geschützt werden. Sicherheitsinteressen können eine Rolle spielen. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse dürfen nicht leichtfertig preisgegeben werden. Aber solche Ausnahmen gibt es bereits. Sie rechtfertigen nicht, das Grundprinzip umzudrehen.
Das Grundprinzip muss bleiben: Öffentliche Informationen gehören grundsätzlich der Öffentlichkeit. Nicht alles muss veröffentlicht werden. Aber der Staat muss begründen, wenn er etwas geheim hält – nicht der Bürger, wenn er etwas wissen will.
Besonders irritierend ist, dass ausgerechnet in einer Zeit wachsender Politikverdrossenheit über weniger Transparenz nachgedacht wird. Viele Menschen fühlen sich von politischen Institutionen entfernt. Viele zweifeln daran, dass Entscheidungen fair, sachlich und frei von verdecktem Einfluss getroffen werden. Auf diese Krise kann man nicht mit Abschottung antworten. Wer Vertrauen zurückgewinnen will, muss Einblick ermöglichen.
Ein modernes Informationsfreiheitsrecht sollte ausgebaut werden, nicht zurückgedreht. Behörden sollten wichtige Dokumente proaktiv veröffentlichen. Gebühren sollten niedrig bleiben. Verfahren sollten einfacher und digitaler werden. Bürgerinnen und Bürger sollten nicht als Störfaktor behandelt werden, wenn sie Auskunft verlangen, sondern als das, was sie sind: der demokratische Souverän.
Die geplanten Einschränkungen würden das Gegenteil bewirken. Sie würden Recherchen erschweren, Bürgerinitiativen schwächen, öffentliche Kontrolle verteuern und die Verwaltung wieder stärker hinter verschlossene Türen verlegen.
Das wäre kein Verwaltungsdetail. Es wäre ein demokratischer Rückschritt.
Transparenz ist unbequem. Ja. Sie kann Fehler sichtbar machen. Sie kann politische Entscheidungen infrage stellen. Sie kann peinliche Vorgänge ans Licht bringen. Aber genau das ist ihr Sinn. Eine Demokratie, die nur die angenehme Öffentlichkeit zulässt, hat ihren eigenen Anspruch nicht verstanden.
Darum muss das Informationsfreiheitsgesetz verteidigt werden. Nicht nur im Interesse der Presse. Nicht nur im Interesse einzelner Organisationen. Sondern im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger.
Denn wer wissen will, was in seinem Namen entschieden wird, darf nicht vor verschlossenen Türen stehen.
