Im Koalitionsvertrag 2025 zwischen CDU, CSU und SPD wurde bereits angekündigt, die Asylverfahrensberatung “ergebnisoffen” zu evaluieren. Nun zeichnen sich jedoch konkretere und deutlich einschneidendere Schritte ab. Nach aktuellen Überlegungen des Bundesinnenministeriums unter Alexander Dobrindt (CSU) soll wohl ab dem Jahr 2027 die staatliche Förderung für die behördenunabhängige Asylverfahrensberatung entfallen. Ebenfalls betroffen sind spezialisierte Rechtsberatungsangebote, insbesondere für queere und weitere vulnerable Antragstellende. Die geplanten Maßnahmen gehen in ihrer Wirkung weit über einen Finanzierungsabbau hinaus. Sie wirken sich erheblich auf die Fairness der Asylverfahren und deren effiziente Durchführung aus.
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